LanX: Urhebermissbrauch + Dialer

Hi,

mein Freund Alech hat Probleme mit dem Missbrauch seines
geistigen Eigentums. Zu Schulzeiten hat er noch ein umfangreiches Tschaikowsky-Referat geschrieben

http://www.swb.de/personal/icicle/tschaikowsky.html

da es seit 8 Jahren im Netz hängt ist es auch mittlerweile Toptreffer bei einer Googlesuche

http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&q=Tschaikowsky++&btnG=Suche&meta=

so weit so gut... Alech hat sich mehr oder weniger damit abgefunden dass Sites wie hausarbeiten.de sein Werk vermarkten,
ist aber letztens auf einen Anbieter gestoßen ...

1. der seinen Namen entfernt hat
2. den eindruck erweckt, das werk stamme von einer Musikwissenschaftlerin
3. einen Dialer zum runterladen vorschaltet, wo erst 30 Euro gezahlt werden müssen.

FRAGE:

Wie kann man diese Leute am efektivsten ärgern, will heißen mit minimalen Aufwand den größten Schrecken einjagen???

Praktikable Vorschläge willkommen, je boshafter umso besser! :)

(Abmahnung, Tantiemen, Anzeige,...)

Viele Grüße
 LanX

  1. ist aber letztens auf einen Anbieter gestoßen ...

    1. der seinen Namen entfernt hat
    2. den eindruck erweckt, das werk stamme von einer Musikwissenschaftlerin
    3. einen Dialer zum runterladen vorschaltet, wo erst 30 Euro gezahlt werden müssen.

    FRAGE:

    Wie kann man diese Leute am efektivsten ärgern, will heißen mit minimalen Aufwand den größten Schrecken einjagen???

    Mit minimalem Aufwand wird das nichts, Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Wenn es so ist, wie Du beschreibst, soll er sich einen Anwalt für Urheberrecht (Gelbe Seiten der nächsten größeren Stadt) besorgen, das kostet zwar erstmal hundert bis zweihunder Euro, aber wenn der Fall so eindeutig ist, darf er sich auf Zahlungen für Lizenz und Schadensersatz sowie Erstattung der Anwaltskosten freuen.

    1. Hi

      der Schadenersatz ist ihm - glaube ich - eher egal (insbesondere welcher Schaden? Eher Schmerzensgeld!) so wie ich ihn einschätze will er Spass & Rache >:)!

      Kann er die Jagdrechte auch an nen Profi verhökern der dann brutal abmahnt?

      tschau
       rolf

      1. der Schadenersatz ist ihm - glaube ich - eher egal (insbesondere welcher Schaden? Eher Schmerzensgeld!)

        Ihm ist finanzieller Schaden entstanden, da ihm zustehende Lizenzgebühren aus dem Verkauf vorenthalten werden. Schmerzensgeld bekommt für Aua, was hier aber wohl weder körperlich noch seelisch vorliegt.

        so wie ich ihn einschätze will er Spass & Rache >:)!

        Also mir wären 5.000 Euro nicht egal, aber wer nicht will, den soll man nicht zwingen...

        Kann er die Jagdrechte auch an nen Profi verhökern der dann brutal abmahnt?

        Die Kanzlei von Gravenreuth & Syndikus freut sich auch in halber Besetzung über jeden Trottel, der ihnen Geld schenkt (andere Kanzleien natürlich auch).

        1. Ihm ist finanzieller Schaden entstanden, da ihm zustehende Lizenzgebühren aus dem Verkauf vorenthalten werden. Schmerzensgeld bekommt für Aua, was hier aber wohl weder körperlich noch seelisch vorliegt.

          Ist das mit den Lizenzgebühren nicht ein Problem, wenn das die noch einfach so auf einer frei zugänglichen Webseite liegt?

          so wie ich ihn einschätze will er Spass & Rache >:)!

          Also mir wären 5.000 Euro nicht egal, aber wer nicht will, den soll man nicht zwingen...

          Ähm, mir auch nicht, aber wie kommst Du zu der Einschätzung, dass es hier um solche Beträge geht?

          Die Kanzlei von Gravenreuth & Syndikus freut sich auch in halber Besetzung

          *grins*

          über jeden Trottel, der ihnen Geld schenkt (andere Kanzleien natürlich auch).

          Wenn es hier um solche Beträge geht, würde ich mir das sicherlich zweimal überlegen. Ich hätte jetzt aber spontan geschätzt, dass es da um deutlich weniger geht - aber ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren :)

          Gruss,
           Alech

          1. Hallo,

            Ist das mit den Lizenzgebühren nicht ein Problem, wenn das die noch einfach so auf einer frei zugänglichen Webseite liegt?

            Nein, denn Lizenzgebühren haben nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Dieses kannst du auch dann nicht abtreten, wenn du es wolltest.

            Grüße
            Thomas

          2. Hi,

            Ist das mit den Lizenzgebühren nicht ein Problem, wenn das die noch einfach so auf einer frei zugänglichen Webseite liegt?

            Zusätzlich zu Alechs Anmerkungen:

            Durch die bereits erfolgte Veröffentlichung sinkt der Betrag, den Du bei einer Standardabrechnung für Journalisten bekommen würdest (bspw. als Fachartikel in einem Musik-Magazin). Aber trotzdem steht dir natürlich Geld zu.

            Aber mal davon ausgegehend, der "Dialer-Betreiber" ist a) seriös (>;->) und b) hatte es aus einer unbenannten Quelle und war nur unfähig, den Autor zu ermitteln (s.o >;->):
            Möglichst wenig Aufwand hast Du IMHO mit folgendem Vorgehen:
            1. Speichern der Web-Seiten zur Beweissicherung (möglichst mit einem Zeugen)
            2. Formloses Schreiben an die Hausaufgaben-Site. Du ättest einenText von Dir gefunden, wie ihre Vergütung denn wohl aussieht.

            Sollte die Antwort unbefriedigend sein -> mit URL, Sicherung und Schriftverkehr zum Anwalt gehen.

            Ich hätte jetzt aber spontan geschätzt, dass es da um deutlich weniger geht - aber ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren :)

            Hätte ich jetzt auch. Aber zumindest für den Anwalt lohnt es sich richtig ... ;->

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
          3. Also mir wären 5.000 Euro nicht egal, aber wer nicht will, den soll man nicht zwingen...
            Ähm, mir auch nicht, aber wie kommst Du zu der Einschätzung, dass es hier um solche Beträge geht?

            War nur so aus der Luft gegriffen. Das ist hier ein freies Land, nur Du als Urheber legst den Preis fest (ob er sich beim Lizenznehmer und vor Gericht problemlos durchsetzen lässt, ist eine andere Frage). Du solltest Dich bei bei der Preisfindung vom Verkaufspreis der Dialerseite leiten lassen. Wenn 100 ahnungslose Kiddies je 15 Euro in die Kasse gespühlt haben, sind schon 1500 Euro zusammen.
            Der Vermerk "Autor unbekannt" schützt übrigens genauso wenig vor nachträglichen Lizenzzahlungen wie "Das habe ich nicht gewusst" beim Falschparken.

            1. Hi,

              War nur so aus der Luft gegriffen. Das ist hier ein freies Land, nur Du als Urheber legst den Preis fest (ob er sich beim Lizenznehmer und vor Gericht problemlos durchsetzen lässt, ist eine andere Frage).

              Es gibt für Artikel/Meldungen/Bilder/... im Bereich der Print-Medien Standard-Sätze (sind im UrhG zu finden).

              Aber Online ist davon nicht betroffen ...

              Du solltest Dich bei bei der Preisfindung vom Verkaufspreis der Dialerseite leiten lassen.

              ... und sowas schon gleich gar nicht.

              Wenn 100 ahnungslose Kiddies je 15 Euro in die Kasse gespühlt haben, sind schon 1500 Euro zusammen.

              Sollte es zu keiner einvernemlichen Einigung kommen, müßte der Anbieter in einem Gerichtsverfahren möglicherweise seine Logs & Rechnungen offenlegen, damit das Gericht den Schaden beurteilen kann.

              Gruß, Cybaer

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              1. Es gibt für Artikel/Meldungen/Bilder/... im Bereich der Print-Medien Standard-Sätze (sind im UrhG zu finden).

                Wo? Es gibt da lediglich eine Anlage, die die Sätze für Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte und -träger sowie Kopiergeräte festlegt. Die Bestimmung einer "angemessenen Vergütung" (§32) wird Verbänden überlassen (§36) und gilt auch nur als Minimum (§32(1)), sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde. Da in diesem Fall aber (widerrechtlich) überhaupt kein Vertrag gemacht wurde, kann er seine Vergütung in meinen Augen nach Gutdünken auswürfeln.

                Du solltest Dich bei bei der Preisfindung vom Verkaufspreis der Dialerseite leiten lassen.

                ... und sowas schon gleich gar nicht.

                Warum? Es geht hier um ein Referat, keine hochwissenschaftliche Ausarbeitung in fünf Bänden.

                1. Hi,

                  Wo?

                  Oh je. Das ist mir mal über den Weg gelaufen Und da ich es ggf. nützlich fand, habe ich mir eckpunkte aufgeschrieben. Mag aber sein, daß es "nur" im betreffenden Kommentar zum UrhG stand. Zwinge mich also nicht, danach zu suchen ... ;->

                  Da in diesem Fall aber (widerrechtlich) überhaupt kein Vertrag gemacht wurde, kann er seine Vergütung in meinen Augen nach Gutdünken auswürfeln.

                  Schon, aber ein Gericht würde nicht jeden "Mondpreis" akzeptieren, sondern von vergleichbaren Vergütungen ausgehen. Ebenso sollte man selbst von vergleichbaren Vergütungen ausgehen, wenn man den "Wert" seines Elaborates ermitteln möchte.

                  Warum?

                  Mißverständnis? Sollte eigentlich Zustimmung signalisieren. =:-)

                  Es geht hier um ein Referat, keine hochwissenschaftliche Ausarbeitung in fünf Bänden.

                  Und damit vergleichbar mit einem Fachartikel (und der erwähnten Tabelle) in einer Zeitschrift.

                  Aber das *Medium* paßt dafür eben nicht. Die erwähnte Tabelle greift online nicht, und bei "Pay on Demand" schon gleich gar nicht.

                  Gruß, Cybaer

                  --
                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        2. Hallo.

          Schmerzensgeld bekommt für Aua, was hier aber wohl weder körperlich noch seelisch vorliegt.

          Da wäre ich mir im Bezug auf das seelische Leid nicht so sicher. Es hat bereits ein Urteil gegeben, auf das man sich dahingehend berufen kann. Denn natürlich kann einem der Umstand zusetzen, dass andere mit dem Werk -- in diesem Fall sogar auf höchst zweifelhafte Weise -- Geld verdienen, ohne sich um die Rechte des Eigentümers zu scheren.
          MfG, at

  2. Hallo,

    um das klarzustellen (ich hätte vielleicht doch selbst posten sollen :-), Rolf vermischt zwei Geschichten:

    so weit so gut... Alech hat sich mehr oder weniger damit abgefunden dass Sites wie hausarbeiten.de sein Werk vermarkten,
    ist aber letztens auf einen Anbieter gestoßen ...

    1. der seinen Namen entfernt hat
    2. den eindruck erweckt, das werk stamme von einer Musikwissenschaftlerin

    das ist die eine, allerdings auf einer privaten Seite (http://www.angelikaseibel.de)

    1. einen Dialer zum runterladen vorschaltet, wo erst 30

    Euro gezahlt werden müssen.
    und das ist die andere (mein Name ist vorhanden), siehe
    http://www.studentshelp.de/p/referate/02/2658.html

    Gruss,
               Alech

    1. Hi

      (ich hätte vielleicht doch selbst posten sollen :-),

      Selbst dafür bist du zu faul ;-)

      das ist die eine, allerdings auf einer privaten Seite http://www.angelikaseibel.de

      och "die Homepage von Geli und Hubert" wie süß, ja wenn
      du die ärgern möchtest dann such ein Abmahnformular aus dem internet und schreib 5000€ Schadenersatzforderung drauf. Da wird Hubert aber mit Geli schimpfen... *fg*

      1. einen Dialer zum runterladen vorschaltet, wo erst 30
        Euro gezahlt werden müssen.
        und das ist die andere (mein Name ist vorhanden), siehe
        http://www.studentshelp.de/p/referate/02/2658.html

      ist dass noch ne urheberrechtsverletzung? Zumindest kannst du sie auffordern es zu unterlassen mit androhung rechtlicher schritte (denke ich)

      cheers
        LanX

      PS: beim verlinken [+link:+url+] eintippen (ohne +)

      1. Hi

        1. einen Dialer zum runterladen vorschaltet, wo erst 30
          Euro gezahlt werden müssen.
          und das ist die andere (mein Name ist vorhanden), siehe
          http://www.studentshelp.de/p/referate/02/2658.html

        wo kommen eigentlich die 30€ vor? ich hab bisher nur was von 1,87-2,56€ pro Referat gelesen...

        cheers
          LanX

        1. und das ist die andere (mein Name ist vorhanden), siehe
          http://www.studentshelp.de/p/referate/02/2658.html

          wo kommen eigentlich die 30€ vor? ich hab bisher nur was von 1,87-2,56€ pro Referat gelesen...

          irgendwo gab's mal sowas "Pseudo-Flatrate" maessiges, aber vielleicht war das dann doch woanders ...

          Gruss,
                    Alech

      2. Hi,

        ist dass noch ne urheberrechtsverletzung?

        Was sonst? Sogar eine gewerbliche. Da wäre IMHO wirklich ein Anwalt angesagt ...

        Gruß, Cybaer

        --
        Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        1. Hi

          Was sonst? Sogar eine gewerbliche. Da wäre IMHO wirklich ein Anwalt angesagt ...

          Wo ist der qualitative Unterschied wenn google die Seite cachet? Das geschieht ja auch mit gewerblichem Interesse (Werbung)

          Der einzige Unterschied ist das die Originaladresse mit angegeben wird.

          tschau
           rolf

          1. Hi,

            Wo ist der qualitative Unterschied wenn google die Seite cachet? Das geschieht ja auch mit gewerblichem Interesse (Werbung)

            Prinzipiell: Gar keiner. Google ist da urheberrechtlich auf einer *sehr* wackligen Grundlage (ebenso wie bei der Archivierung von Usenet-Beiträgen).

            Aber:

            Der einzige Unterschied ist das die Originaladresse mit angegeben wird.

            Das ist nicht korrekt.

            Die Funktion von Suchmaschinen sind den Internetnutzern gemeinhin bekannt. Dadurch, daß man seine Seiten öffentlich ins Internet stellt, erlaubt man konkludent, daß diese Seiten auch von Suhmaschinen ausgewertet werden. Möchte man dies nicht, so stellt man die Seiten nicht öffentlich, bzw. erlaubt es gezielt den Suchmaschinen nicht, zu crawlen.

            Alleine schon angesichts des Bekanntheits- und Nutzungsgrades könnte Google gleiches auch für ihre Cache-Funktion ins Feld führen. Dadurch, daß der Seitenautor nicht anzeigt, daß das Cachen zu unterbleiben hat (was ja, getrennt von der Indizierung, möglich ist), erlaubt er es konkludent.

            Ähnliches, wenngleich deutlich umstrittener, gilt für das "SmartTagParsing" von M$. Das verändern urheberrechtlich geschützter Werke (hier: Einfügen von Links durch den IE) ist natürlich verboten.

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
            1. Hi

              Der einzige Unterschied ist das die Originaladresse mit angegeben wird.

              Das ist nicht korrekt.

              wieso? bei Googlecache steht folgendes vorweg...

              "Dies ist G o o g l e s Cache von http://forum.de.selfhtml.org/archiv/1999_4/ t07301.htm"

              Alleine schon angesichts des Bekanntheits- und Nutzungsgrades könnte Google gleiches auch für ihre Cache-Funktion ins Feld führen. Dadurch, daß der Seitenautor nicht anzeigt, daß das Cachen zu unterbleiben hat (was ja, getrennt von der Indizierung, möglich ist), erlaubt er es konkludent.

              die Funktionsweise des Googlecache ist bestimmt viel weniger Leuten bekannt als die Googlesuche.

              Dein Argument ist, dass wenn Unrecht lange genug geduldet wird, es quasi durch normative Kraft zum Gewohnheitsrecht wird.

              Eine bekannte Rechstpraxis alleine im Netz hinkt die Rechtsprechung der Entwicklung meist um Jahre hinterher,
              was hier eine Grauzone entstehen lässt.

              Die Frage bleibt, ob sich der komische Referateverkäufer auf Google als Präzendenzfall berufen könnte.

              Tschau
                LanX

              1. Hi,

                Der einzige Unterschied ist das die Originaladresse mit angegeben wird.
                Das ist nicht korrekt.
                wieso?

                Weil es nicht "der einzige Unterschied" ist. Wie ich ausführte, gibt es da noch weitere Unterschiede.

                die Funktionsweise des Googlecache ist bestimmt viel weniger Leuten bekannt als die Googlesuche.

                Der Mehrheit der Surfer kann die Funktionsweise auch egal sein. An das Wissen des Seitenautors hingegen, darf man sicherlich andere Anforderungen stellen.

                Dein Argument ist, dass wenn Unrecht lange genug geduldet wird, es quasi durch normative Kraft zum Gewohnheitsrecht wird.

                Ist es das? Also das ist mir neu! =:-o

                Mein Argument ist die "konkludente Zustimmung". In Rechtsangelegenheiten bedeutet "Schweigen" oft "Zustimmung" (eben konkludent). Beispiel: Ich (als "Normalbürger" und nicht "Person der Zeitgeschichte") muß es explizit erlauben, wenn mich jemand filmen wollte. Erst recht aber, wenn dieser Film veröffentlicht werden sollte.
                Läuft aber nun in der Fußgängerzone ein als solches erkennbares Kamerateam auf mich zu, und der Reporter hält mir ein Mikro unter die Nase, dann *muß* ich explizit sagen, daß ich keine Aufnahen von mir gemacht haben, erst recht nicht gesendet haben möchte. Sage ich nichts, dann gebe ich konkludent meine Zustimmung zur Veröffentlichung, denn es ist allgemein bekannt, daß Fernsehteams nunmal die gemachten Aufnahmen ggf. auch ausstrahlen.

                Eine bekannte Rechstpraxis alleine im Netz hinkt die Rechtsprechung der Entwicklung meist um Jahre hinterher,
                was hier eine Grauzone entstehen lässt.

                Nein. Es lassen sich viel mehr Rechtsprinzipien aus der "Offline-Welt" im Internet anwenden als Dir offensichtlich bewußt ist.

                Die Frage bleibt, ob sich der komische Referateverkäufer auf Google als Präzendenzfall berufen könnte.

                Aus mehreren Gründen: Natürlich nicht.

                Gruß, Cybaer

                --
                Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                1. Hi

                  Der einzige Unterschied ist das die Originaladresse mit angegeben wird.
                  Das ist nicht korrekt.
                  wieso?

                  Weil es nicht "der einzige Unterschied" ist. Wie ich ausführte, gibt es da noch weitere Unterschiede.

                  aehm...?

                  Ok, ich habe dein letztes Posting nochmal durchgelesen im Hinblick auf übersehene qualitative Unterschiede.

                  Gehe ich recht in der Annaheme, das du argumentierst, dass die weiteren Unterschiede darin bestünden, dass keine "Konkludenz"
                  beim Dialer-Downloadanbieter bestünde, weil er unbekannt sei, hingegen die Cachingfunktion von Google bekannt und deswegen implizit akzeptiert worden sei?

                  Die Frage bleibt, ob sich der komische Referateverkäufer auf Google als Präzendenzfall berufen könnte.

                  Aus mehreren Gründen: Natürlich nicht.

                  Gibt es noch andere als die bisher diskutierten?

                  Tschau
                   rolf

                  1. Hallo

                    Ok, ich habe dein letztes Posting nochmal durchgelesen im Hinblick auf übersehene qualitative Unterschiede.

                    Gehe ich recht in der Annaheme, das du argumentierst, dass die weiteren Unterschiede darin bestünden, dass keine "Konkludenz"
                    beim Dialer-Downloadanbieter bestünde, weil er unbekannt sei, hingegen die Cachingfunktion von Google bekannt und deswegen implizit akzeptiert worden sei?

                    Ich denke, es ist immer noch ein Unterschied, wenn ein Suchmaschinenbetreiber
                    die originale Seite cached, zumal man das ausschließen kann, oder wenn sich
                    jemand des geistigen Eigentums einer andernen Person bemächtigt (um damit
                    am Autor vorbei Geld zu verdienen). Das ist schlichtweg Diebstahl.

                    Tschö, Auge

                    --
                    Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
                    (Victor Hugo)
                  2. Hi,

                    Ok, ich habe dein letztes Posting nochmal durchgelesen im Hinblick auf übersehene qualitative Unterschiede.

                    Man erlaubt oder verbietet Suchmaschinen Zugriff, Indizierung und Vorhaltung im Cache.

                    Darüberhinaus kann man die Besuche der Suchmaschinen in seinem Log verfolgen, den Diebstahl durch Dritte jedoch nicht (außer es handelt sich um Traffic-Klau). Auch die Abrufe der gecachten Seiten hinterlassen ggf. Spuren im Log, nicht die der Dialersite. Desweiteren handelt es sich bei Google um ein voll öffentliches Angebot, bei der Dialer-Site um ein geschlossenes. Google präsentiert nur die Originalseite (wenn auch angereichert um die Hervorhebung der Suchbegriffe), der Dialer-Site-Betreiber hat eine vollständig neue Seite stellt und nur den Text kopiert.

                    Genug Unterschiede auf die Schnelle? ;-)

                    Gibt es noch andere als die bisher diskutierten?

                    S.o.

                    Gruß, Cybaer

                    --
                    Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                    1. Hi

                      Genug Unterschiede auf die Schnelle? ;-)

                      ja aber ...

                      Gibt es noch andere als die bisher diskutierten?

                      ich fragte nach neuen! ;)

                      Im ernst, ich habe auch nichts gegen google aber ...

                      Darüberhinaus kann man die Besuche der Suchmaschinen in seinem Log verfolgen, den Diebstahl durch Dritte jedoch nicht (außer es handelt sich um Traffic-Klau).

                      In meinem Log steht nichts, wenn's aus dem Googlecache kommt. Google verdient auch an dem Angebot (was allgemein bekannt und "konkludiert" ist) und könnte z.B. den Zugriff an seinem Cache auch per Dialer anbieten (oder anderweitig für Spezialkunden vermarkten).

                      Proxies Cachen übrigens auch, bei entsprechendem expire-datum sehe ich auch nichts in meinem log...

                      Tschau
                       LanX

                      1. Hi,

                        In meinem Log steht nichts, wenn's aus dem Googlecache kommt.

                        dann schaust Du nicht richtig nach.

                        Google cached AFAIK nur HTML und CSS. Wenn Du JS oder Grafiken eingebunden hast, werden diese vom User angefordert und Du siehst, sofern dieser den Referrer übermittelt, z.B.:

                        "GET /web/css-layout.js HTTP/1.1" 200 10312 www.1ngo.de "http://www.google.de/search?q=cache:6nk5oW91ynoJ:www.1ngo.de/web/css-layout.html+css+layout+webdesign&hl=de&lr=lang_de" "Mozilla/5.0 (X11; U; Linux i686; en-US; rv:1.6) Gecko/20040513 Firefox/0.8" "-"

                        Spätestens wenn ein Besucher aus dem Cache einen seiteninternen Link anklickt, solltest Du diesen Referrer dann auch bei der angeforderten HTML-Datei sehen.

                        Übrigens: bei der Übersetzung liefert Google sogar die Infos im UserAgent mit, z.B.:
                        "Mozilla/5.0 (Windows; U; Windows NT 5.1; rv:1.7.3) Gecko/20040913 Firefox/0.10,gzip(gfe) (via translate.google.com)"

                        freundliche Grüße
                        Ingo

                        1. Hi

                          Google cached AFAIK nur HTML und CSS. Wenn Du JS oder Grafiken eingebunden hast, werden diese vom User angefordert und Du siehst, sofern dieser den Referrer übermittelt, z.B.:

                          interessant, ein qualitativer unterschied mehr!

                          Tschau :)
                          rolf

                          1. Hi,

                            interessant, ein qualitativer unterschied mehr!

                            BTW: Wird http://Coding.binon.net/Systemvariable extern eingebunden, dann sind beim Aufruf aus dem Cache der Google-basierten Suchmaschinen folgende Variablen interessant:

                            • is_cached ist true (sonst false ;-))
                            • doc_cachedURL enthält den ursprünglichen URL

                            Gruß, Cybaer

                            --
                            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    2. Hallo,

      um das klarzustellen (ich hätte vielleicht doch selbst posten sollen :-), Rolf vermischt zwei Geschichten:

      so weit so gut... Alech hat sich mehr oder weniger damit abgefunden dass Sites wie hausarbeiten.de sein Werk vermarkten,

      Wenn du keine Interesse an deine eigene Arbeiten hat, wozu jetzt die Aufregung?

      ist aber letztens auf einen Anbieter gestoßen ...

      1. der seinen Namen entfernt hat
      2. den eindruck erweckt, das werk stamme von einer Musikwissenschaftlerin
        das ist die eine, allerdings auf einer privaten Seite (http://www.angelikaseibel.de)

      http://www.angelikaseibel.de/tschaikowsky.htm

      Erstmals hinschreiben und den Text entweder richtigstellen oder entfernen lassen. Wird das nichts, sollte er die ganze HP schließen lassen. (Lieber gleicht schließen lassen! Die Site ist ... lassen wir das.)

      1. einen Dialer zum runterladen vorschaltet, wo erst 30
        Euro gezahlt werden müssen.
        und das ist die andere (mein Name ist vorhanden), siehe
        http://www.studentshelp.de/p/referate/02/2658.html

      Sorry, aber da Steht "Autor: Unbekannt".
      Wenn du sicher bist, dass dort dein Werk vermarktet wird rufe einfach mal an / schreibe hin (Brief!) und untersage mit den üblichen Konsequenzen.
      Wenn es dich sehr ärgert, kannst du gleich zum Rechtsanwalt gehen und die Betreiber verklagen und ein Musterprozess anstreben (Aktuelle Werke von "Unbekannten" dürften sie gar nicht auf diese Weise vermarkten).

      Grüße
      Thomas

      1. Hi Thomas

        so weit so gut... Alech hat sich mehr oder weniger damit abgefunden dass Sites wie hausarbeiten.de sein Werk vermarkten,

        Wenn du keine Interesse an deine eigene Arbeiten hat, wozu jetzt die Aufregung?

        hei es handelt sich nur um ein popeliges Schulreferat, dessen größter Pluspunkt darin besteht seit 96 im Netz zu sein.

        Wenn  man es aber der öffentlichkeit zur verfügung stellt, kann man aber erwarten das es weder verfälscht noch vermarktet wird.

        tschau
         LanX