Hi
und hinterlasse der nase eine eindeutige bewertung.
(muss nicht unbedingt eine negative sein, denn einen wirklichen schaden hattest du ja nicht, wenn du dein geld zurückbekommst. aber "neutral" mit deutlichem hinweis auf die umstände, würde ich für angebracht halten.)
das sehe ich anders: Bei einer Versteigerung
würde ich schon darauf bestehen, die Ware für das
gebotene Geld zu bekommen.
Andersherum bestehen die Verkäufer i.d.R. ja auch auf
ihr Geld - auch wenn sich nachträglich herausstellt, dass
der gebotene Preis im Vergleich zu Marktpreisen
deutlich überhöht ist.
Auch ist z. B. bei einer Versteigerung das ansonsten
übliche zweiwöchige Rückgaberecht IMHO außer Kraft.
Ich würde den geschilderten Fall bei Ebay als
Vertragsverletzung melden.
Viele Grüße
Andreas