Sven Rautenberg: Bei ebay Rechner ersteigert.

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Moin!

Auch ist z. B. bei einer Versteigerung das ansonsten
übliche zweiwöchige Rückgaberecht IMHO außer Kraft.

Deine HO ist falsch. Ebay-Verkäufe sind keine Versteigerungen im Rechtssinne, dort gelten die Regelungen des BGB zum Fernabsatz (Ex-Fernabsatzgesetz). Und das sieht zwei Wochen Rücktrittsrecht vor - mindestens bei gewerblichen Anbietern.

  • Sven Rautenberg