Andreas Pflug: Bei ebay Rechner ersteigert.

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das kannst du dann machen, wenn die lieferung des gleichwertigen systems nicht stattfinden sollte.
wenn du dem verkäufer diese möglichkeit aber gar nicht erst gibst, ist das dein problem.

schon klar - eigentlich wollte ich es auch so schreiben ... ;-)

Wie gesagt, fände ich dagegen die "Geld-zurück"-Lösung
unbefriedigend - hier würde ich tatsächlich zumindest
eine negative Bewertung geben.