wahsaga: Bei ebay Rechner ersteigert.

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hi,

das sehe ich anders: Bei einer Versteigerung
würde ich schon darauf bestehen, die Ware für das
gebotene Geld zu bekommen.

generell ja.
allerdings gilt es abzuwägen, ob einem das in so einem falle die scherereien, die man damit sicher haben wird, wert ist.

Ich würde den geschilderten Fall bei Ebay als
Vertragsverletzung melden.

das kannst du dann machen, wenn die lieferung des gleichwertigen systems nicht stattfinden sollte.
wenn du dem verkäufer diese möglichkeit aber gar nicht erst gibst, ist das dein problem.

gruß,
wahsaga

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