Compuboy: Bei ebay Rechner ersteigert.

Hallo Forum,

ich habe am 23.02.2005 einen Rechner ersteigert:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=5168833779

Habe direkt nach dem Ende der Auktion die EUR 136 überwiesen.
Habe zwischendurch mal nachgefagt, wo der der Rechner bleibt, es kam aber nix. Heute morgen habe ich diese Email erhalten:

<zitat>
Guten Morgen,

ich muss dir leider mitteilen das der PC einen knacks weg hat.
Leider hat er wohl unseren Umzug nicht überlebt und ist feucht geworden.

Entweder erstatte ich dir natürlich dein Geld sofort zuück oder ich besorge dir einen gleichwertigen Computer in kürzester Zeit.

Es tut mir wirklich leid .
Melde dich bitte kurz

Gruss Cathrin
</zitat>

Vielleicht liege ich falsch, aber für mich sieht es so aus, also ob der Versteigerer einen bedeutend höheren Preis erhofft hatte und nun vortäuscht, dass der Rechner defekt sei. Ich denke, dass ich dort ein sehr gutes Schnäppchen gemacht habe.

Was soll ich nun tun? Bin da relativ unerfahren.
Könnte mir da jemand helfen?

Gruß Compu

  1. Hallo Forum,

    ich habe am 23.02.2005 einen Rechner ersteigert:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=5168833779

    Habe direkt nach dem Ende der Auktion die EUR 136 überwiesen.
    Habe zwischendurch mal nachgefagt, wo der der Rechner bleibt, es kam aber nix. Heute morgen habe ich diese Email erhalten:

    <zitat>
    Guten Morgen,

    ich muss dir leider mitteilen das der PC einen knacks weg hat.
    Leider hat er wohl unseren Umzug nicht überlebt und ist feucht geworden.

    Entweder erstatte ich dir natürlich dein Geld sofort zuück oder ich besorge dir einen gleichwertigen Computer in kürzester Zeit.

    Dann lass dir den doch besorgen! Mehr Kohle gibts nicht...
    Er is jetzt dran mit erfüllen. Die Ware ist bei ihm kaputt gegangen, also muß er sie ersetzen.
    Du machst dir zu viel Streß! :-D Scheint doch n netter Kollege zu sein!

    Es tut mir wirklich leid .
    Melde dich bitte kurz

    Gruss Cathrin
    </zitat>

    Vielleicht liege ich falsch, aber für mich sieht es so aus, also ob der Versteigerer einen bedeutend höheren Preis erhofft hatte und nun vortäuscht, dass der Rechner defekt sei. Ich denke, dass ich dort ein sehr gutes Schnäppchen gemacht habe.

    Was soll ich nun tun? Bin da relativ unerfahren.
    Könnte mir da jemand helfen?

    Gruß Compu

  2. Hallo Compuboy,

    Was soll ich nun tun? Bin da relativ unerfahren.

    nimm das Geld zurück und versuche dein Glück erneut. Wenn der Verkäufer wirklich auf ein höheres Gebot gehofft hatte und dir die Ware trotz "Beschädigung" doch schicken soll, könnte er/sie wirklich "beschädigt" verschicken. Mach dir nicht unnötig Ärger und Aufwand. Lass dir _alle_ angefallenen Kosten erstatten und versuche dein Glück erneut. Spart Nerven.

    Mit freundlichen Grüßen

    André

  3. Hi,

    ich würde mein Geld zurück verlangen (sei froh, wenn Du überhaupt noch was bekommst!).
    Ansonsten: Sch%"($/ daruf. Sind "nur" 136EUR. Deine Nerven und ggf. ein Rechtstreit mit Anwalt kosten dich viel mehr.

    Kohle zurück und neues Angebot abwarten!
    P.S. Bei großen Ketten wir MediaMarkt oder PC Spezialist o.ä. bekommst Du auch für günstiges Geld (ab ca. 250EUR) einen vernünftigen (neuen!!) PC mit Garantie. Klar sind das keine 136EUR aber dafür ohne Ärger und mit Garantie!

    Grüßle

    1. Hallo,

      ich würde mein Geld zurück verlangen (sei froh, wenn Du überhaupt noch was bekommst!).

      Ja, aber dann kann das ja jeder machen. Jedesmal, wenn ich meine ich hätte nur 30% dessen bekommen, was ich erwartet habe, dann sage ich dem Ersteigerer, die Ware sei kaputt gegangen.

      Habt ihr euch das Angebot mal angeschaut? Da ist ein Monitor, Drucker, Funkmaus, etc dabei. Wie wahrscheinlich ist es, dass wenn ich den Rechner in einem feuchten Raum stehen lasse, auf einmal alles kaputt ist?

      Ich will garkeinen vernünftigen Rechner, dieser soll nur dazu dienen für eine 24/7 Verbindung Internetdiensete bereitszustellen und ist so schön stromsparend.

      Sie sagt ja, sie würde mir einen gleichwertigen Rechner besorgen.
      Aber was heißt das. Da müssten dann auch die Komponenten wie Drucker, etc dabei sein, oder nicht?

      1. Hallo,

        ich würde mein Geld zurück verlangen (sei froh, wenn Du überhaupt noch was bekommst!).

        Ja, aber dann kann das ja jeder machen. Jedesmal, wenn ich meine ich hätte nur 30% dessen bekommen, was ich erwartet habe, dann sage ich dem Ersteigerer, die Ware sei kaputt gegangen.

        Habt ihr euch das Angebot mal angeschaut? Da ist ein Monitor, Drucker, Funkmaus, etc dabei. Wie wahrscheinlich ist es, dass wenn ich den Rechner in einem feuchten Raum stehen lasse, auf einmal alles kaputt ist?

        Ich will garkeinen vernünftigen Rechner, dieser soll nur dazu dienen für eine 24/7 Verbindung Internetdiensete bereitszustellen und ist so schön stromsparend.

        Sie sagt ja, sie würde mir einen gleichwertigen Rechner besorgen.
        Aber was heißt das. Da müssten dann auch die Komponenten wie Drucker, etc dabei sein, oder nicht?

        Jap, gleichwertig heißt gleichwertig. Las dir doch mal von ihm nen Vorschlag machen... Wenns nicht passt, kannste das Geld auch zurück nehmen! :-D

      2. Hi,

        melde mich auch nochmals zu Wort. Du kannst eines machen, verlang einfach den Defekten Rechner und dann ist gut. Denn in einem feuchten Raum kann ja nach meinem Wissen her der Bildschirm nicht kaput gehen oder die Maus usw... also leg es einfach drauf an. Wenn es hoch kommt dan nbrauchst du eben eine neue Festplatte oder so aber die kostet ja auch nicht mehr viel.

        Also nun liegt es na dir.

        Und ja wenn die geschrieben hat, dass du einen gleichwertigen  Rechner bekommst dann müssen die Komponenten auch wieder drin sein, die bei dem Angebot drin waren.

        Gruß Claudia

        1. hi,

          Du kannst eines machen, verlang einfach den Defekten Rechner und dann ist gut.

          das ist, gelinde gesagt, irre.

          dann kriegst du tatsächlich ein defektes teil - und dann?
          bei einer beschwerde darüber wirst du lediglich zu hören bekommen, dass du auf exakt diesen umstand explizit hingewiesen wurdest.

          (seinen teil des "vertrages" hat der käufer damit zwar nicht erfüllt - aber dann wird's vermutlich wirklich langwierig und stressig mit dem geld zurücbekommen bzw. gleichwertigem ersatz.)

          gruß,
          wahsaga

          --
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      3. Hallo,

        ich schließe mich den allgemeinen Ratschlägen an: Nimm das Geld-zurück-Angebot an! Dann hast du wenigstens keine Verluste dabei.

        Ich will garkeinen vernünftigen Rechner, dieser soll nur dazu dienen für eine 24/7 Verbindung Internetdiensete bereitszustellen und ist so schön stromsparend.

        Hä?! Stromsparend?
        Ein ganz normaler Desktop-PC, wahrscheinlich auch mit einem gewöhnlichen Standardnetzteil?
        Von "stromsparend" kann da gewiss keine Rede sein. Dann sieh dir zum Beispiel mal bei comp-creation die Angebote der EPIA-basierten PCs an, zum Beispiel diesen hier. Spendier dem guten Stück noch eine Festplatte und etwas RAM, und fertig ist dein 24/7-Server. Der Gesamt-Stromverbrauch liegt dann deutlich unter 40W (kann ich aus Erfahrung sagen).
        _DAS_ nenne ich einen stromsparenden Rechner.

        Ansonsten viel Glück,

        Martin

  4. Hallo Compu,

    ich an deiner Stelle wurde das auch so machen wie es schnon ein paar Leute vor mir geschrieben habe. Verlang dein Geld zurück und schau dich nach einem anderen Angebot um. Denn was willst du groß machen. So ein Unfall kann schon mal passieren und einen Anwalt oder so einzuschalten das wurde ich nicht machen, denn die Kosten was da dann auch dich unter umständen zukommen sind dann höher wie das Geld was du wieder zurück bekommst.

    Und wenn er das eh schon so geschrieben hat, dann ist das ja net von Ihm.

    Gruß Claudia

  5. Hallo,

    Ich denke, dass ich dort ein sehr gutes Schnäppchen gemacht habe.

    Ich nicht.
    Die Kiste hat 128 MB RAM und Win XP Prof. Damit hat sie speichermaessig gerade das, was von MS empfohlen wird: http://support.microsoft.com/default.aspx?scid=kb;de;314865; realistisch brauchst Du mindestens 256, besser 512 MB. Kaufst Du Dir den Speicher noch dazu, kannst Du Dir fuer das Geld auch einen neuen Rechner mit dem Speicher kaufen.

    Allerdings wuerde mich interessieren, ob mit dem Rechner auch eine Lizenz fuer Win XP Prof. mitkaeme - dann waere die Kiste das Geld wert (wohlgemerkt: die Lizenz, nicht der Rechner).

    Gruss
    Thomas

    1. Hallo,

      dann kann er noch was machen. Er soll den Rechner verlagen und dann eben die Lizens sollte die denn echt sein behalten den rest kann er ja dann verschrotten oder eben wieder verkaufen denn viele Leute kaufen sich auch ein Rechner der Defket ist das habe ich jetzt schon ein paar mal bei eBay gesehen  :-)

      Gruß Claudia

    2. Allerdings wuerde mich interessieren, ob mit dem Rechner auch eine Lizenz fuer Win XP Prof. mitkaeme - dann waere die Kiste das Geld wert (wohlgemerkt: die Lizenz, nicht der Rechner).

      Das Windows würde ich sofort verticken oder wegschmeißen.
      Ich muss auf der der Arbeit mit Windows arbeiten. Das reicht. Es würde sofort Linux drauf kommen. Mit geht es nur um die Hardware

  6. hi,

    Was soll ich nun tun?

    sieh zu, dass du dein geld zurückbekommst, würde ich sagen.
    auf ein wirklich "gleichwertiges" ersatzsystem kannst du vermutlich lange warten.

    und hinterlasse der nase eine eindeutige bewertung.
    (muss nicht unbedingt eine negative sein, denn einen wirklichen schaden hattest du ja nicht, wenn du dein geld zurückbekommst. aber "neutral" mit deutlichem hinweis auf die umstände, würde ich für angebracht halten.)

    gruß,
    wahsaga

    --
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    1. Hi

      und hinterlasse der nase eine eindeutige bewertung.
      (muss nicht unbedingt eine negative sein, denn einen wirklichen schaden hattest du ja nicht, wenn du dein geld zurückbekommst. aber "neutral" mit deutlichem hinweis auf die umstände, würde ich für angebracht halten.)

      das sehe ich anders: Bei einer Versteigerung
      würde ich schon darauf bestehen, die Ware für das
      gebotene Geld zu bekommen.

      Andersherum bestehen die Verkäufer i.d.R. ja auch auf
      ihr Geld - auch wenn sich nachträglich herausstellt, dass
      der gebotene Preis im Vergleich zu Marktpreisen
      deutlich überhöht ist.

      Auch ist z. B. bei einer Versteigerung das ansonsten
      übliche zweiwöchige Rückgaberecht IMHO außer Kraft.

      Ich würde den geschilderten Fall bei Ebay als
      Vertragsverletzung melden.

      Viele Grüße

      Andreas

      1. hi,

        das sehe ich anders: Bei einer Versteigerung
        würde ich schon darauf bestehen, die Ware für das
        gebotene Geld zu bekommen.

        generell ja.
        allerdings gilt es abzuwägen, ob einem das in so einem falle die scherereien, die man damit sicher haben wird, wert ist.

        Ich würde den geschilderten Fall bei Ebay als
        Vertragsverletzung melden.

        das kannst du dann machen, wenn die lieferung des gleichwertigen systems nicht stattfinden sollte.
        wenn du dem verkäufer diese möglichkeit aber gar nicht erst gibst, ist das dein problem.

        gruß,
        wahsaga

        --
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        1. das kannst du dann machen, wenn die lieferung des gleichwertigen systems nicht stattfinden sollte.
          wenn du dem verkäufer diese möglichkeit aber gar nicht erst gibst, ist das dein problem.

          schon klar - eigentlich wollte ich es auch so schreiben ... ;-)

          Wie gesagt, fände ich dagegen die "Geld-zurück"-Lösung
          unbefriedigend - hier würde ich tatsächlich zumindest
          eine negative Bewertung geben.

      2. Moin!

        Auch ist z. B. bei einer Versteigerung das ansonsten
        übliche zweiwöchige Rückgaberecht IMHO außer Kraft.

        Deine HO ist falsch. Ebay-Verkäufe sind keine Versteigerungen im Rechtssinne, dort gelten die Regelungen des BGB zum Fernabsatz (Ex-Fernabsatzgesetz). Und das sieht zwei Wochen Rücktrittsrecht vor - mindestens bei gewerblichen Anbietern.

        • Sven Rautenberg
        1. Hallo,

          Deine HO ist falsch. Ebay-Verkäufe sind keine Versteigerungen im Rechtssinne, dort gelten die Regelungen des BGB zum Fernabsatz (Ex-Fernabsatzgesetz). Und das sieht zwei Wochen Rücktrittsrecht vor - mindestens bei gewerblichen Anbietern.

          • Sven Rautenberg

          meine HO kommt daher, dass ansonsten ja z.B. die sog. "Spaßbieter"
          freie Bahn hätten - und die Erfahrung zeigt, dass Lücken
          irgendwann immer auch ausgenutzt werden. Mein letzter Stand war,
          dass der Rechtsstatus eines Ebay-Geschäfts - ob dieses einer
          Versteigerung gleichgesetzt wird oder ob es nach dem
          Fernabsatzgesetz behandelt wird - zumindest noch umstritten ist.
          Allerdings habe ich dazu - außer eines C't-Artikels von 1999 -
          noch keine verlässliche Quelle.

          Mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir, dass bei
          einer Versteigerung beide Partner im Ggs. zu einem normalen
          Fernabsatz-Geschäft vorher ein etwa gleich hohes
          zusätzliches Risiko vereinbart haben. Dieses dann im Nachhinein
          wieder "korrigieren" zu wollen, falls das Ergebnis nicht
          dem Wunsch entspricht, empfinde ich als unfair.

          Ich würde an Stelle des OP übrigens vorschlagen, entweder
          einen vergleichbaren Rechner zu liefern oder das
          Geld mit 20€ Aufpreis zurückzuzahlen - solche Klauseln
          findet man bei vielen Anbietern auch oft im umgekehrten
          Kontext.

          MfG

          Andreas

          1. Moin!

            meine HO kommt daher, dass ansonsten ja z.B. die sog. "Spaßbieter" freie Bahn hätten

            Ja und? Wird doch häufig gewünscht: "Viel Spaß beim bieten!" Und den hat man dann ja auch. *scnr*

            • und die Erfahrung zeigt, dass Lücken irgendwann immer auch ausgenutzt werden.

            Ebay ist von vorne bis hinten ein Verkäufermarkt - die Verkäufer haben die Macht. Sie bestimmen, was über ihre Ware bekannt wird, sie bestimmen die Versandkosten, sie verlangen einen ungeheuren Vertrauensvorschuß durch Vorkassezahlung, sie lassen sich mit dem Warenversand dann aber beliebig viel Zeit und drohen bei schlechter Bewertung gerne mit rechtlichen Schritten.

            Der Käufer hingegen hat nahezu keine Rechte - außer bei gewerblichen Anbietern (die sich ja gerne als privat tarnen) das 14tägige Rückgaberecht. Die Versandkosten kann der Verkäufer dem Käufer für die Rücksendung neuerdings übrigens komplett auferlegen, die Versandkosten für die erste Sendung sind auch futsch - ich glaube nicht, dass da Spaßbieter wirklich ihre Freude hätten.

            Mein letzter Stand war, dass der Rechtsstatus eines Ebay-Geschäfts - ob dieses einer Versteigerung gleichgesetzt wird oder ob es nach dem Fernabsatzgesetz behandelt wird - zumindest noch umstritten ist. Allerdings habe ich dazu - außer eines C't-Artikels von 1999 - noch keine verlässliche Quelle.

            1999 ist sechs Jahre her. Mittlerweile ist man sich da sicherer.

            Mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir, dass bei einer Versteigerung beide Partner im Ggs. zu einem normalen Fernabsatz-Geschäft vorher ein etwa gleich hohes zusätzliches Risiko vereinbart haben. Dieses dann im Nachhinein wieder "korrigieren" zu wollen, falls das Ergebnis nicht dem Wunsch entspricht, empfinde ich als unfair.

            Im Gegensatz zu einer echten Auktion, bei der die Haftung für einen bestimmten Zustand der Ware ausdrücklich ausgeschlossen ist und sich die Bieter durch Inaugenscheinnahme von dem (teilweise nur vermutbaren) Zustand überzeugen können, werben bei EBay die Anbieter ja mit der Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Wenn etwas "neu" und "originalverpackt" verkauft wird, dann muß man annehmen, dass es funktioniert und vollständig ist.

            Ich würde an Stelle des OP übrigens vorschlagen, entweder einen vergleichbaren Rechner zu liefern oder das Geld mit 20€ Aufpreis zurückzuzahlen - solche Klauseln findet man bei vielen Anbietern auch oft im umgekehrten Kontext.

            Wozu das Aufgeld? Wie wird das begründet? Die Lieferung des beschriebenen Rechners im beschriebenen Zustand wurde als unmöglich bezeichnet, aber eine Ersatzlieferung angeboten. Dieses Angebot würde ich im Zweifel erstmal näher unterbreitet wissen (was kommt als Ersatz?). Und ansonsten Geld zurück und ggf. neutrale Bewertung.

            • Sven Rautenberg
  7. Lieber Verkäufer,

    habe leider die Auktion verpasst. Zahle Dir für den Rechner und das Zubehör 250 €. Sag einfach dem Käufer, der Rechner ist kaputt gegangen :-). Das machen viele bei EBay so.

    Gruß
    ManKannsJaMalVersuchen

    1. Lieber Verkäufer,

      habe leider die Auktion verpasst. Zahle Dir für den Rechner und das Zubehör 250 €. Sag einfach dem Käufer, der Rechner ist kaputt gegangen :-). Das machen viele bei EBay so.

      Dachte ich mir sowas. Also du meinst auf einen gleichwertigen Rechner pochen?

      1. Dachte ich mir sowas. Also du meinst auf einen gleichwertigen Rechner pochen?

        Du hast kaum eine Möglichkeit gegenüber der Verkäuferin Dein Recht durchzusetzen, außer eine schlechte Bewertung abzugeben, (die eine negative "Rachebewertung" für Dich zur Folge haben könnte.)
        Da sie aber den gleichwertigen Rechner angeboten hat, würde ich sie fragen, was für ein Gerät das genau ist und wann sie liefern kann.

        Ich persönlich würde aber eher dazu tendieren, das Geld zu nehmen, denn von Leuten, die entweder betrügen oder ihren Computer im Regen stehen lassen, würde ich keinen PC kaufen.

        Gruß
        Lena

  8. Hi

    Konfrontiere den Verkäufer doch einfach mal mit den hier geäusserten Betrugs-Vermutungen. Sollten sie sich als richtig erweisen, so ist es ja  vielleicht immerhin ein eigentlich ehrlicher Typ und er merkt, dass er etwas unfaires macht und schickt dir den Rechner doch noch. Besteht er aber darauf, dass der Rechner wirklich kaputt ist, so ist er entweder wirklich kaputt oder der Typ ist wirklich ein kleiner Betrüger. Dann möchte ich lieber mein Geld zurück, denn einen gleichwertigen Rechner findet er dir kaum, oder, im Fall des Betrügers, wird er sogar noch ziemlich eigensinnig interpretieren, was gleichwertig ist... Wenn du die Kohle zurück hast, kannst du dir schnell 'nen anderen ersteigern, wo du auch weist, was du kriegst.

    Gruss

    Michael

    1. Moin!

      Konfrontiere den Verkäufer doch einfach mal mit den hier geäusserten Betrugs-Vermutungen.

      Warum? Was bringt das?

      Sollten sie sich als richtig erweisen,

      ...dann kriegt man sofort sein Geld wieder? Hallo, dann ist es ein Betrüger, der die Kohle wahrscheinlich einsackt!

      so ist es ja  vielleicht immerhin ein eigentlich ehrlicher Typ und er merkt, dass er etwas unfaires macht und schickt dir den Rechner doch noch.

      Ein ehrlicher Betrüger? Was ist denn das?

      Besteht er aber darauf, dass der Rechner wirklich kaputt ist, so ist er entweder wirklich kaputt

      Ach!

      oder der Typ ist wirklich ein kleiner Betrüger.

      Ich frage mich, wo hier der Betrug ist? Ware kann kaputt gehen. Aber gerade bei PC-Hardware herrscht bei EBay nun wirklich kein Mangel, da findet sich immer ein alternatives Angebot, das man kaufen kann. Also Geld zurück, und Thema erledigt. Warum noch mit wahrscheinlich falschen Betrugsvorwürfen arbeiten? Wer _wirklich_ mehr Geld in seinen Auktionen haben will, der will erstens die Ware auch wirklich loswerden (nur dann gibts Geld, das man auch behalten kann), und nutzt zweitens Zweitaccounts zum Hochtreiben.

      Derartige Aktivitäten sind aber bei DIESER Auktion nicht erkennbar. Außerdem handelt es sich um ein Anfängermitglied mit Null Bewertungspunkten - da kriegt man grundsätzlich weniger Geld in den Auktionen.

      • Sven Rautenberg
      1. Danke an alle für die Hilfe.
        Habe dem Versteigerer gestern geschrieben, dass ich mein Geld zurück haben möchte.

        Mal gucken wie lange das dauert.