Moin!
meine HO kommt daher, dass ansonsten ja z.B. die sog. "Spaßbieter" freie Bahn hätten
Ja und? Wird doch häufig gewünscht: "Viel Spaß beim bieten!" Und den hat man dann ja auch. *scnr*
- und die Erfahrung zeigt, dass Lücken irgendwann immer auch ausgenutzt werden.
Ebay ist von vorne bis hinten ein Verkäufermarkt - die Verkäufer haben die Macht. Sie bestimmen, was über ihre Ware bekannt wird, sie bestimmen die Versandkosten, sie verlangen einen ungeheuren Vertrauensvorschuß durch Vorkassezahlung, sie lassen sich mit dem Warenversand dann aber beliebig viel Zeit und drohen bei schlechter Bewertung gerne mit rechtlichen Schritten.
Der Käufer hingegen hat nahezu keine Rechte - außer bei gewerblichen Anbietern (die sich ja gerne als privat tarnen) das 14tägige Rückgaberecht. Die Versandkosten kann der Verkäufer dem Käufer für die Rücksendung neuerdings übrigens komplett auferlegen, die Versandkosten für die erste Sendung sind auch futsch - ich glaube nicht, dass da Spaßbieter wirklich ihre Freude hätten.
Mein letzter Stand war, dass der Rechtsstatus eines Ebay-Geschäfts - ob dieses einer Versteigerung gleichgesetzt wird oder ob es nach dem Fernabsatzgesetz behandelt wird - zumindest noch umstritten ist. Allerdings habe ich dazu - außer eines C't-Artikels von 1999 - noch keine verlässliche Quelle.
1999 ist sechs Jahre her. Mittlerweile ist man sich da sicherer.
Mein persönliches Rechtsempfinden sagt mir, dass bei einer Versteigerung beide Partner im Ggs. zu einem normalen Fernabsatz-Geschäft vorher ein etwa gleich hohes zusätzliches Risiko vereinbart haben. Dieses dann im Nachhinein wieder "korrigieren" zu wollen, falls das Ergebnis nicht dem Wunsch entspricht, empfinde ich als unfair.
Im Gegensatz zu einer echten Auktion, bei der die Haftung für einen bestimmten Zustand der Ware ausdrücklich ausgeschlossen ist und sich die Bieter durch Inaugenscheinnahme von dem (teilweise nur vermutbaren) Zustand überzeugen können, werben bei EBay die Anbieter ja mit der Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Wenn etwas "neu" und "originalverpackt" verkauft wird, dann muß man annehmen, dass es funktioniert und vollständig ist.
Ich würde an Stelle des OP übrigens vorschlagen, entweder einen vergleichbaren Rechner zu liefern oder das Geld mit 20€ Aufpreis zurückzuzahlen - solche Klauseln findet man bei vielen Anbietern auch oft im umgekehrten Kontext.
Wozu das Aufgeld? Wie wird das begründet? Die Lieferung des beschriebenen Rechners im beschriebenen Zustand wurde als unmöglich bezeichnet, aber eine Ersatzlieferung angeboten. Dieses Angebot würde ich im Zweifel erstmal näher unterbreitet wissen (was kommt als Ersatz?). Und ansonsten Geld zurück und ggf. neutrale Bewertung.