Form von Arbeitsvertraegen
steckl
- recht
Hi,
ich habe morgen die schriftliche Abschlusspruefung und bin jetzt noch dabei, alte Pruefungen durchzugehen.
In WiSo war schon ein paarmal die Frage nach der Form von Arbeitsvertraegen.
Laut Musterloesung muss ein Arbeitsvertrag egal ob befristet oder unbefristet immer schriftlich sein.
In der Schule haben wir gelernt, dass Arbeitsvertraege grundsaetzlich formlos sind.
Jetzt wuerde mich interessieren wer nun Recht hat.
Prinzipiell empfielt es sich wohl immer einen Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten, aber ist das zwingend noetig?
mfG,
steckl
Prinzipiell empfielt es sich wohl immer einen Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten, aber ist das zwingend noetig?
Grundsätzlich ja: http://bundesrecht.juris.de/nachwg/index.html
Siechfred
Hi,
Prinzipiell empfielt es sich wohl immer einen Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten, aber ist das zwingend noetig?
Grundsätzlich ja: http://bundesrecht.juris.de/nachwg/index.html
Danke fuer den Link.
mfG,
steckl
Tachchen!
Grundsätzlich ja: http://bundesrecht.juris.de/nachwg/index.html
Nun ja ... böse ... das hast du jetzt aber sehr missverständlich dargestellt.
Ja, das NachwG verpflichtet den Arbeitgeber in dem genannten § 2 zur
schriftlichen Fixierung der wesentlichen Vertragsbedingungen.
Nein, das ist natürlich _kein_ Formerfordernis für den Arbeitsvertrag!
(Sieht man ja schon daran, dass der Arbeitsvertrag sofort gilt != nach 1 Monat)
Der Arbeitsvertrag ist gültig und kann auch nicht mit Hinweis auf die
mangelnde Form angefochten oder für nichtig erklärt werden.
Wäre ja auch noch schöner:
Die Norm soll den Arbeitnehmer schützen und am Ende steht er ohne Vertrag da? ;-)
Gruß
Die schwarze Piste
Grundsätzlich ja: http://bundesrecht.juris.de/nachwg/index.html
Nun ja ... böse ... das hast du jetzt aber sehr missverständlich dargestellt.
Ähm, wieso? Ich habe steckl diese Frage beantwortet:
"Prinzipiell empfielt es sich wohl immer einen Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten, aber ist das zwingend noetig?"
Dass damit die Gültigkeit der Vereinbarung nicht berührt wird, hielt ich für selbstverständlich, insoweit danke für die Klarstellung :)
Siechfred
Hi,
Dass damit die Gültigkeit der Vereinbarung nicht berührt wird, hielt ich für selbstverständlich, insoweit danke für die Klarstellung :)
Ich hatte es schon ausreichend verstanden. (denk ich mal;)
Morgen einfach das Kreuzchen bei "der Arbeitsvertrag ist schriftlich festzuhalten" machen. ;-)
Aber nochmal für meine Zukunft:
Wenn mir der Chef nach Ende der Ausbildung sagt, ich soll ihm was programmieren, dann ist dies ein Arbeitsvertrag. Aber spätestens nach einem Monat ist dieser schriftlich (in egal welcher Form) festzuhalten.
mfG,
steckl
Prinzipiell empfielt es sich wohl immer einen Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten, aber ist das zwingend noetig?
Grundsätzlich ja: http://bundesrecht.juris.de/nachwg/index.html
Ergänzend noch für potentielle Gastarbeiter die Rechtslage in Österreich.
Roland
Hi,
Laut Musterloesung muss ein Arbeitsvertrag egal ob befristet oder unbefristet immer schriftlich sein.
In der Schule haben wir gelernt, dass Arbeitsvertraege grundsaetzlich formlos sind.
Jetzt wuerde mich interessieren wer nun Recht hat.
beide. Schriftlich und formlos schließen sich nicht gegenseitig aus.
Cheatah
Hi,
erstmal danke fuer die schnelle Antwort.
Schriftlich und formlos schließen sich nicht gegenseitig aus.
Heisst formlos nicht, dass es keine vorgeschriebene Form gibt? Sogesehen waere doch dann muendlich auch formlos, oder?
mfG,
steckl
Heisst formlos nicht, dass es keine vorgeschriebene Form gibt? Sogesehen waere doch dann muendlich auch formlos, oder?
Ja, so ist es. Ich denke, dass Cheatah mit seiner Aussage daneben liegt.
Siechfred
Hi,
Heisst formlos nicht, dass es keine vorgeschriebene Form gibt? Sogesehen waere doch dann muendlich auch formlos, oder?
Ja, so ist es. Ich denke, dass Cheatah mit seiner Aussage daneben liegt.
"Gemäß §127 StPO nehme ich Sie im Namen der Bundesrepublik Deutschland vorläufig fest!" ist eine formbehaftete vorläufige Festnahme im Sinne des Gesetzes. "Du bleibst jetzt gefälligst hier, sonst gibt's Haue!" ist dies nicht. Schriftlich und formlos schließen sich ebenso wenig aus, wie es mündlich und formal tun.
Cheatah
Tachchen!
"Gemäß §127 StPO nehme ich Sie im Namen der Bundesrepublik Deutschland vorläufig fest!" ist eine formbehaftete vorläufige Festnahme im Sinne des Gesetzes. "Du bleibst jetzt gefälligst hier, sonst gibt's Haue!" ist dies nicht. Schriftlich und formlos schließen sich ebenso wenig aus, wie es mündlich und formal tun.
Und die "Formalbeleidigung" geht nur, wenn die gewählten Worte gewissen
äußeren Standards entsprechen? ;-)
Nein nein, die "Form" ist hier schlicht ein Fachterminus.
Gruß
Die schwarze Piste
"Gemäß §127 StPO nehme ich Sie im Namen der Bundesrepublik Deutschland vorläufig fest!" ist eine formbehaftete vorläufige Festnahme im Sinne des Gesetzes.
Nein, sie mag zwar förmlich sein, ist aber formlos.
Schriftlich und formlos schließen sich ebenso wenig aus, wie es mündlich und formal tun.
Ist die Schriftform für etwas gesetzlich vorgeschrieben, kann es m.E. nicht formlos sein.
Siechfred
hi,
Schriftlich und formlos schließen sich nicht gegenseitig aus.
Heisst formlos nicht, dass es keine vorgeschriebene Form gibt? Sogesehen waere doch dann muendlich auch formlos, oder?
Wenn du Angst vor deiner morgigen Prüfung hast - dann kannst du jetzt entweder "Scheiße, Gott, Alter- hilf' mir!", oder aber ein VaterUnser beten.
Die erste Variante wäre formlos (und stil-), die zweite hält eine durchaus gängige Form ein.
Mündlich sind beide.
gruß,
wahsaga