Tachchen!
Grundsätzlich ja: http://bundesrecht.juris.de/nachwg/index.html
Nun ja ... böse ... das hast du jetzt aber sehr missverständlich dargestellt.
Ja, das NachwG verpflichtet den Arbeitgeber in dem genannten § 2 zur
schriftlichen Fixierung der wesentlichen Vertragsbedingungen.
Nein, das ist natürlich _kein_ Formerfordernis für den Arbeitsvertrag!
(Sieht man ja schon daran, dass der Arbeitsvertrag sofort gilt != nach 1 Monat)
Der Arbeitsvertrag ist gültig und kann auch nicht mit Hinweis auf die
mangelnde Form angefochten oder für nichtig erklärt werden.
Wäre ja auch noch schöner:
Die Norm soll den Arbeitnehmer schützen und am Ende steht er ohne Vertrag da? ;-)
Gruß
Die schwarze Piste
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