Hi,
Dass damit die Gültigkeit der Vereinbarung nicht berührt wird, hielt ich für selbstverständlich, insoweit danke für die Klarstellung :)
Ich hatte es schon ausreichend verstanden. (denk ich mal;)
Morgen einfach das Kreuzchen bei "der Arbeitsvertrag ist schriftlich festzuhalten" machen. ;-)
Aber nochmal für meine Zukunft:
Wenn mir der Chef nach Ende der Ausbildung sagt, ich soll ihm was programmieren, dann ist dies ein Arbeitsvertrag. Aber spätestens nach einem Monat ist dieser schriftlich (in egal welcher Form) festzuhalten.
mfG,
steckl