Hi,
ich habe morgen die schriftliche Abschlusspruefung und bin jetzt noch dabei, alte Pruefungen durchzugehen.
In WiSo war schon ein paarmal die Frage nach der Form von Arbeitsvertraegen.
Laut Musterloesung muss ein Arbeitsvertrag egal ob befristet oder unbefristet immer schriftlich sein.
In der Schule haben wir gelernt, dass Arbeitsvertraege grundsaetzlich formlos sind.
Jetzt wuerde mich interessieren wer nun Recht hat.
Prinzipiell empfielt es sich wohl immer einen Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten, aber ist das zwingend noetig?
mfG,
steckl