"Gemäß §127 StPO nehme ich Sie im Namen der Bundesrepublik Deutschland vorläufig fest!" ist eine formbehaftete vorläufige Festnahme im Sinne des Gesetzes.
Nein, sie mag zwar förmlich sein, ist aber formlos.
Schriftlich und formlos schließen sich ebenso wenig aus, wie es mündlich und formal tun.
Ist die Schriftform für etwas gesetzlich vorgeschrieben, kann es m.E. nicht formlos sein.
Siechfred
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Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.
Ein Selbständiger ist jemand, der bereit ist, 16 Stunden am Tag zu arbeiten, nur um nicht 8 Stunden für einen Anderen arbeiten zu müssen.