Orlando: Form von Arbeitsvertraegen

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Prinzipiell empfielt es sich wohl immer einen Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten, aber ist das zwingend noetig?

Grundsätzlich ja: http://bundesrecht.juris.de/nachwg/index.html

Ergänzend noch für potentielle Gastarbeiter die Rechtslage in Österreich.

Roland