basti_p: Internet über Kabel digital - Kündigung

Hallo,

ich bin sehr konsterniert:

mein Internetzugang läuft über Kabel Deutschland, 26MBit Download, 1MBit Upload. Abgesehen davon, dass die 26MBit nie erreicht werden, bricht die Geschwindigkeit abends und am Wochenende zusammen - dabei spreche ich von Downloadgeschwindigkeiten von ca. 3KByte pro Sekunde!
Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung? Hat jemand dieselben Erfahrungen gemacht?

Danke und Grüße Basti

  1. Grüße,
    ich kann wetten dass sowas im Vertrag vorgesehen ist, etwa "die angegebene geschwindigkeit kann ja nach bla bla abweichen", bei 1und1 haben die mich harcore von 16mbit auf 6mbit geschlatet - ich zahle das gleiche und kann nix machen, in meinem viertel ist nur 6mb vorhanden. (3 häuser weiter und... ) also glaube ich nicht dass du damit rauskommst.. ABER
    du kansnt dich (schriftlich) solang beschweren bis die irgendwas rausrücken (bei 1und1 habe ich nach 4 6 briefen 3 absagen gekriegt) evtl wirst du mehr glück haben.
    MFG
    bleicher

    --
    __________________________-
    Menschen an sich , sind nicht schlecht - es sind nur ihre Taten (c).
    Lieber bereuen gesündigt zu haben, als nicht sündigen und es später trotzdem bereuen.
    Boccaccio
  2. Moin Moin!

    mein Internetzugang läuft über Kabel Deutschland,

    Shared Media. Je mehr Leute es nutzen, desto weniger Bandbreite bekommst Du. Das ist technisch gesehen ganz normal. IP über Kabel-TV läuft durch die Hausverteilung und oft bis in die Straßenverteilung auf dem normalen Breitband-Kabel ("Antennenkabel"), dann zweigt es typischerweise irgendwo in der Straße oder (worst case) im Viertel in einen Glasfaserring ab. Bis zu der Abzweigung mußt Du Dir die Bandbreite des Kabels mit allen Anwendern teilen. (Die Glasfaser auch, aber da ist meistens mehr als genug Bandbreite vorhanden, um alle Kunden zu bedienen.)

    Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung?

    Das kommt darauf an, was in den Vertragsbedingungen steht. Wenn Dir eine Mindestbandbreite garantiert wird, diese Garantie aber nicht eingehalten wird, ist der Vertrag nicht erfüllt. Alles weitere verrät Dir dann ein Anwalt Deiner Wahl. Da ISPs aber in aller Regel nicht blöd sind (wenigstens nicht in den justistischen und kaufmännischen Bereichen), werden sie sich hüten, ihren Privatkundenmassen irgendwelche Garantien zu Mindestbandbreite, maximaler Reaktionszeit oder minimaler Verfügbarkeit zu machen -- egal ob über ISDN, DSL, UMTS, HSDPA, Powerline oder eben TV-Kabel. Demzufolge hast Du vermutlich keine garantierte Mindestbandbreite und deswegen ist der Vertrag aller Wahrscheinlichkeit nach erfüllt. Was wiederum bedeutet, dass Du zu einer fristlosen Kündigung in aller Regel nicht berechtigt bist.

    Alexander

    --
    Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
    1. Hallo,

      mein Internetzugang läuft über Kabel Deutschland,
      Shared Media. Je mehr Leute es nutzen, desto weniger Bandbreite bekommst Du.

      genau, das ist ein Punkt, der mich auch noch zögern lässt, vom typischen DSL-Anschluss auf TV-Kabel umzusteigen.

      Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung?

      Vermutlich nicht, aber zumindest für eine massive Beschwerde.

      Demzufolge hast Du vermutlich keine garantierte Mindestbandbreite und deswegen ist der Vertrag aller Wahrscheinlichkeit nach erfüllt. Was wiederum bedeutet, dass Du zu einer fristlosen Kündigung in aller Regel nicht berechtigt bist.

      Trotzdem bin ich der Ansicht, dass man in diesem extremen Fall (basti berichtet von verbleibenden Übertragungsraten im niedrigen kbit-Bereich) nicht von einer Vertragserfüllung seitens des Anbieters sprechen kann. Wie immer der Vertrag und die AGB formuliert sein mögen - eine Angabe wie "bis zu 16Mbit" erzeugt auf jeden Fall eine gewisse Erwartungshaltung. Ich habe erst kürzlich irgendwo im TV eine Reportage zu genau diesem Thema gesehen, in der die Quintessenz war, dass die in der Werbung und im Angebot genannte Bandbreite wenigstens zu 50% erreicht werden sollte, andernfalls sei das Angebot als Mogelpackung zu bezeichnen und der Vertrag anfechtbar. In dem Fall, den basti hier schildert, sprechen wir von einem Verhältnis von rund 1:1000 zwischen Angebot und Wirklichkeit.

      Ich würde in diesem Fall als erstes den Provider anschreiben, mich beschweren und verlangen, dass dieser Mangel behoben wird (nicht vergessen, eine angemessene Frist zu setzen). Ist nach Ablauf der Frist immer noch keine Besserung in Sicht, eventuell bei der Verbraucherzentrale beschweren, die können einem vielleicht auch sagen, welche weiteren Schritte möglich und erfolgversprechend sind.

      So long,
       Martin

      --
      Wer morgens zerknittert aufsteht, hat den ganzen Tag Gelegenheit, sich zu entfalten.
    2. Hallo,

      wennn ein Kunde 26MBit oder was auch immer kauft und dann mit 3KB/s runterladen kann, ist der Vertrag 100%ig nicht erfüllt. Wieso sollten er denn für diesen schlechten Service auch noch mehr zahlen als die anderen User die nur 6MBit oder wie auch immer haben...

      Hatte das gleiche Problem in Österreich, da ging es um Mobiles Internet. Mein Händler Versucht noch den Vetrtrag zu stornieren oder Ihn selbst zu übernehmen. Die Kündigung der Einzugsermächtigung habe ich schon abgeschickt - ich werde keinen Cent mehr an diesen ISP zahlen. Sollte mein Händler es nicht hingrigen lasse ich es im schlimmsten Fall auch auf einen Prozess ankommen.
      Und dass die ganze Sache darüberhinaus auch nach dem UWG (Unlauterer Wettbewerb Gesetz) äußerst fraglich ist ist soweiso klar.

      mfg
      Alex

      PS: Ich bin nach meinem Mobile Internet jetzt auf Internet über TV-Kabel umgestiegen. Habe eine 2MBit Leitung und diese Geschwindigkeit wird auch so gut wie immer fast haargenau eingehalten (habe echt zu so gut wie allen Tageszeiten gemessen). Ein Freund von mir hat die 4MBit Version von dem gleichen Anbieter - auch hier immer die erwünschten Resultate - also es ist sicher nicht normal, was da passiert

      1. Moin Moin!

        wennn ein Kunde 26MBit oder was auch immer kauft und dann mit 3KB/s runterladen kann, ist der Vertrag 100%ig nicht erfüllt.

        Nur hat der Kunde "bis zu x MBit/s" gekauft, wobei das x laut beworben und das "bis zu" rechtlich relevant ist.

        Wieso sollten er denn für diesen schlechten Service auch noch mehr zahlen als die anderen User die nur 6MBit oder wie auch immer haben...

        Weil der Service eben als "rate <= x" und nicht als "rate = x" definiert ist. Klar, das ist Verar***ung, aber anders können die Provider ihre Dienste nicht verkaufen. Wenn Du auch nur einer Million Kunden 6 MBit/s *garantierst*, brauchst Du einen Upstream von 6 TBit/s. Soviel bekommst Du im Moment am gesamten DeCIX nicht.

        Hatte das gleiche Problem in Österreich,

        Nö, Östereich hat im Detail eine andere Rechtssprechung als in Deutschland.

        Ein Freund von mir hat die 4MBit Version von dem gleichen Anbieter - auch hier immer die erwünschten Resultate - also es ist sicher nicht normal, was da passiert

        Dann habt ihr Glück, euch den Engpaß mit nur wenigen anderen Power-Usern zu teilen -- noch.

        Alexander

        --
        Today I will gladly share my knowledge and experience, for there are no sweeter words than "I told you so".
        1. Hallo Alexander,

          Nö, Östereich hat im Detail eine andere Rechtssprechung als in Deutschland.

          Du kannst doch nicht einfach "Nö" sagen!
          Ich HATTE das gleiche Problem. Eventuell war es mit einer anderen rechtlichen Grundlage jedoch das Problem an sich ist doch sehr Vergleichbar ;P

          Ich würde dich übrigens bitten mal diese Unterschiede in der Rechtsprechung zw. Ö und DE zu posten. Kann mir nicht vorstellen, dass die so gewaltig sind.

          Klar, in den AGB's steht "bis zu XXX" dann ist es OK wenn es etwas langsamer ist...meinetwegen auch fast die Hälfte langsamer. Wird es jedoch deutlich langsermer als die Hälfte sehe ich keinen Grund wieso dieser Satz in den AGB das rechtfertigen sollte.
          Ich wäre echt mal gespannt auf ein paar Urteile dazu - habe jetzt auf die Schnelle ncihts gefunden. Kann es mir aber absolut nicht vorstellen, dass sowas v.A. in höheren Instanzen durchgehen würde.

          Womöglich werde ich ja mal mein eigenes Urteil bekommen falls mein Händler es nicht noch rettet und der ISP wirklich so stur bleibt...
          Sollte ich dann am Ende nicht recht bekommen, wäre es mir das durchaus Wert (und ein weiterer Grund dieses Land irgendwann einmal für immer zu Verlassen)

          mfg
          Alex

        2. Hallo Alexander,

          Weil der Service eben als "rate <= x" und nicht als "rate = x" definiert ist. Klar, das ist Verar***ung, aber anders können die Provider ihre Dienste nicht verkaufen.

          Verarschung ist allerdings Verboten. Kleinere Abweichungen mag man hinnehmen müssen, wenn man aber regelmäßig am Wochenende nur 3kb/s statt statt 16mb/s bekommt, ist das eine eklatante Abweichung von dem, was beworben wurde. Da helfen dann auch kaum mehr irgend welche Klauseln in AGBs. Solche Klauseln dürfen ja nicht überraschend sein, und ich würde schon gern sehen, welchen Kunden das nicht "überrascht" ;-)
          Natürlich muss man etwas aufpassen, der Anbieter darf sich ja sicher auch eine gewissen Ausfallzeit leisten, wenn das also drei mal vorgekommen ist o.ä. ist das noch kein Grund. Außerdem darf der Anbieter wahrscheinlich erst ein paar mal versuchen, das zu reparieren.
          Einfach hinnehmen muss man das aber ganz sicher nicht. Nach Deiner Argumentation könnte er ja die ganze Zeit 3 Kb/s liefern bzw gleich gar nichts, weil ja keine Übertragungsrate garantiert ist.

          Wenn Du auch nur einer Million Kunden 6 MBit/s *garantierst*, brauchst Du einen Upstream von 6 TBit/s.

          Je weiter man vom Kunden entfernt ist im Netzwerk, desto mehr kann eben ausnutzen, dass keiner die 6 MBit/s ständig ausnutzt. Das Netz eines Providers ist ja auch nicht nur an einer Stelle mit dem restlichen Internet verbunden. Diese Übertragungsraten müssen also auch nicht an einer Stelle vorhanden sein, sondern nur in der Summe über diverse Anbindungen.
          Es sollte also durchaus möglich sein, dass der Provider garantieren kann, dass jeder seine 6 MBit bekommt, wenn er sie gerade mal wirklich haben will und die entsprechenden Gegenstellen so schnell überhaupt erreichbar sind. Natürlich gibt es eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das alle Kunden gleichzeitig bekommen, das ist aber so unwahrscheinlich, dass es nie und schon gar nicht über längere Zeit (also mehr als ein paar Sekunden) passieren wird. Kein normales Netzwerk kann eine in diesem Sinne garantierten Durchsatz bieten, egal wie viel man für den Service zahlt.

          Grüße

          Daniel

          1. Hello,

            Verarschung ist allerdings Verboten. Kleinere Abweichungen mag man hinnehmen müssen, wenn man aber regelmäßig am Wochenende nur 3kb/s statt statt 16mb/s bekommt,

            16 Milli-Bit wären mir allerdings auch zu wenig

            *scnr*
            Harzliche Grüße vom Berg
            http://bergpost.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau
            Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)

        3. Hello,

          Weil der Service eben als "rate <= x" und nicht als "rate = x" definiert ist. Klar, das ist Verar***ung, aber anders können die Provider ihre Dienste nicht verkaufen. Wenn Du auch nur einer Million Kunden 6 MBit/s *garantierst*, brauchst Du einen Upstream von 6 TBit/s. Soviel bekommst Du im Moment am gesamten DeCIX nicht.

          Läuft denn der gesamte Datenverkehr der eine Million Kunden über einen einzigen Knoten, dass man das so summieren dürfte?

          Harzliche Grüße vom Berg
          http://bergpost.annerschbarrich.de

          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
          Nur selber lernen macht schlau
          Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)

      2. Hello,

        wennn ein Kunde 26MBit oder was auch immer kauft und dann mit 3KB/s runterladen kann, ist der Vertrag 100%ig nicht erfüllt. Wieso sollten er denn für diesen schlechten Service auch noch mehr zahlen als die anderen User die nur 6MBit oder wie auch immer haben...

        Genau!
        Da lobe ich mir meine gute alte Telefonleitung, die tatsächlich die 16MBit down und vor allem 1MBit Upstream schafft.

        Hab ja kein Fernsehen, geht hier jetzt auch nur noch über Kabel, Schüssel oder mit Glück über gute Dachantenne als digitales terrestrisches vom Brocken. Nur das kann ich knicken. Ich wohne quasi auf dem Berg in einem Tal...

        Kurz und gut: da hab ich doch gestern das erste Mal richtig wirklich Internet-TV geguckt. Gleich zwei Filme hintereinander *wow*!
        Und ich muss sagen, die Qualität von N3-Niedersachsen (oder auch Hamburg) ist mit ca. 523kBit/s gar nicht so schlecht. Und das über mein Hausnetzwerk mit zwei von meinen drittältensten Hubs in Kette, die ja nur 10MBit Halfduplex (*ähem* = Lerneffekt) maximal können...

        Nachbar hat im Büro gleichzeitig über den Anschluss gesurft und mein Debian hat Uploads bedient. Es hat nicht gehakelt und geruckelt. Es lebe die gute alte Telefonleitung :-)

        Harzliche Grüße vom Berg
        http://bergpost.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
        Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)

  3. Hallo,

    ich bin sehr konsterniert:

    mein Internetzugang läuft über Kabel Deutschland, 26MBit Download, 1MBit Upload. Abgesehen davon, dass die 26MBit nie erreicht werden, bricht die Geschwindigkeit abends und am Wochenende zusammen - dabei spreche ich von Downloadgeschwindigkeiten von ca. 3KByte pro Sekunde!
    Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung? Hat jemand dieselben Erfahrungen gemacht?

    Erst mal kannst Du doch die Kündigung (fristlos oder mit einer Frist von 3 Monaten) einreichen. Wenn der Provider das akzeptiert, ist der Drops gelutscht. Zuvor musst Du dem Anbieter natürlich Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben, aber ich nehme mal an, dass Du das schon getan hat. Evtl. noch mal auf schriftlichem Wege nachholen (per Einschreiben).

    Sollte das nicht akzeptiert werden, wirst um einen Besuch beim Anwalt nicht herum kommen.

    Zwar wird in den AGB Deines Anbieters vermutlich ein entsprechender Passus a la "bis zu..." oder "die Übertragungsrate ist abhändig von...und kann variieren..." etc. zu finden sein, aber auch damit lässt sich nicht alles rechtfertigen. Eine vorzeitige Kündigung kann dennoch Aussicht auf Erfolg haben. Zumindest war das die Einschätzung von "Verbraucheranwalt" André Malitzki bei der letzten Ausgabe von Stern-TV, denn genau um dieses Thema ging es da:
    http://www.stern.de/tv/sterntv/:Langsame-Leitungen-Der-Nepp-DSL-Verbindungen/601823.html

    Cheers
    Cervantes

    1. Hello,

      Erst mal kannst Du doch die Kündigung (fristlos oder mit einer Frist von 3 Monaten) einreichen.
      Wenn der Provider das akzeptiert, ist der Drops gelutscht.
      Zuvor musst Du dem Anbieter natürlich Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben,

      Ich würde auch erstmal um Abstellung des Mangels nachsuchen.
      Und dann als nächsten Schritt Schadenersatz wegen Nichtwerfüllung anpeilen.

      Evtl. noch mal auf schriftlichem Wege nachholen (per Einschreiben).

      Auf jeden Fall. Ggf. sogar schon mittels Anwalt. Es gibt inzwischen welche, die "einfache Briefe", alse den ersten, schon zum fairen Preis erstellen, frei nach dem Motto "Beim ersten Brief haben wir ja noch keinen Streit mit der Gegenseite, also müssen wir auch keinen Streitwert zugrunde legen" :-)

      Zwar wird in den AGB Deines Anbieters vermutlich ein entsprechender Passus a la "bis zu..." oder "die Übertragungsrate ist abhändig von...und kann variieren..." etc. zu finden sein, aber auch damit lässt sich nicht alles rechtfertigen.

      Es lässt sich damit zumindest nicht per Formvertrag eine vertraglich Hauptsache abbedingen. Das wäre für den Vertragspartner (auch für Kaufleute!) eine überraschende Klausel und damit unwirksam oder sogar als versuchter Betrug auszulegen.

      Eine vorzeitige Kündigung kann dennoch Aussicht auf Erfolg haben.

      Wie schon gesagt, ich würde nicht selber kündigen, sonder auf Erfüllung drängen. Das bringt viel mehr, bzw. wenn er es nicht unbedingt auf Schadenersatz angelegt hat, beschleunigt sie die Sache zumindest enorm.

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://bergpost.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)