Hello,
Erst mal kannst Du doch die Kündigung (fristlos oder mit einer Frist von 3 Monaten) einreichen.
Wenn der Provider das akzeptiert, ist der Drops gelutscht.
Zuvor musst Du dem Anbieter natürlich Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben,
Ich würde auch erstmal um Abstellung des Mangels nachsuchen.
Und dann als nächsten Schritt Schadenersatz wegen Nichtwerfüllung anpeilen.
Evtl. noch mal auf schriftlichem Wege nachholen (per Einschreiben).
Auf jeden Fall. Ggf. sogar schon mittels Anwalt. Es gibt inzwischen welche, die "einfache Briefe", alse den ersten, schon zum fairen Preis erstellen, frei nach dem Motto "Beim ersten Brief haben wir ja noch keinen Streit mit der Gegenseite, also müssen wir auch keinen Streitwert zugrunde legen" :-)
Zwar wird in den AGB Deines Anbieters vermutlich ein entsprechender Passus a la "bis zu..." oder "die Übertragungsrate ist abhändig von...und kann variieren..." etc. zu finden sein, aber auch damit lässt sich nicht alles rechtfertigen.
Es lässt sich damit zumindest nicht per Formvertrag eine vertraglich Hauptsache abbedingen. Das wäre für den Vertragspartner (auch für Kaufleute!) eine überraschende Klausel und damit unwirksam oder sogar als versuchter Betrug auszulegen.
Eine vorzeitige Kündigung kann dennoch Aussicht auf Erfolg haben.
Wie schon gesagt, ich würde nicht selber kündigen, sonder auf Erfüllung drängen. Das bringt viel mehr, bzw. wenn er es nicht unbedingt auf Schadenersatz angelegt hat, beschleunigt sie die Sache zumindest enorm.
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)
