Hallo,
Laut Arzt soll ich Spaziergänge machen
Da gibts rechtliche und moralische Aspekte
Recht: Spaziergänge ok, wenn diese der Genesung dienen. [...]
Denke durchs kaufhaus laufen ist nicht das Problem. [...]
Möelkaufen schon, das ist eigentlich einer Schreibtischarbeit gleichzustellen, also Schreibtischtäter können dann auch arbeiten.
Aha. Wie kommst Du auf diese Unterscheidung. Möbelkauf ist doch in der hauptsache rumlaufen im Möbelhaus auf der Suche nach dem passenden Möbelstück.
Und erst ganz am Schluss, wenn man fühndig wurde, wird kurz der Papierkram erledigt. Wobei man dabei ja auch nicht umbedingt sitzen muss.
Wenn nur kurzes Sitzen möglich ist, ist m.E. die Unterschrift unter den Möbelkaufvertrag kein Problem und absolut nicht mit einer ganztägigen Schreibtisch-Sitz-Tätigkeit zu vergleichen.
Man bedenke, dass Lohnfortzahlung den Betrieb viel Geld kostet.
Klar. Aber: kostet es die Firma weniger, wenn ich durch den Stadtpark wandere als wenn ich durchs Möbelgeschäft tiegere?
Die Kollegen sind belastet, weil die Deine Arbeit mitmachen müssen.
Ändert sich daran etwas, ob ich um den Block spaziere oder mich im Elektrogeschäft umsehe?
Erkundige Dich mal, wieviel der Betrieb im Jahr für Lohnfortzahlung ausgibt, der Betrag wird beeindrucken. Die Inanspruchnahme eines solchen sozialen Schutzes, den es in vielen Ländern nicht gibt, verlangt entsprechende Solidarität, sonst kann das sein, dass er irgendwann mal nicht mehr existiert.
Es geht ja nicht darum, möglichst lange Krankschreibung zu ereichen.
Es geht darum, ob die verordneten Spazierungen (während der ohnehin erfolgten Krankschreibezeit) zu Nebenzwecken genutzt werden dürfen.
Anonym.