Hallo,
Ich bin vor kurzem operiert worden und bin deswegen noch bis zum 15. Februar krankgeschrieben
Laut Arzt soll ich Spaziergänge machen
Darf ich diese Spaziergänge (die ja ärztlich angeordnet sind) nutzen, um einzukaufen?
Wie du schon erkannt hast, kann dir niemand verbieten, "Dinge des täglichen Bedarfs", allen voran Lebensmittel einzukaufen.
Aber darf ich die Spaziergänge z.B. auch ins/durchs Möbelhaus unternehmen?
Oder zur Anzugs-Schneiderei, um mir einen neuen Anzug zu holen?
Oder ins "Ich bin doch nicht geil - Geiz ist blöd"-Elektrogeschäft?
Es sieht zumindest reichlich merkwürdig aus, wenn du spazieren gehen sollst, aber im Kaufhaus rumstehst, zumal ein Spaziergang nicht nur ausgedehnte Bewegung bedeutet, sondern auch (Sonnen-) Licht und frische Luft. Nichts von den dreien bekommst du im Kaufhaus.
Wenn ja, gilt dass auch noch, wenn ich bis zum Möbelhaus/Bekleidungsgeschäft erstmal ein paar Stationen mit der U-Bahn fahren muß, weils zu Fuss zu weit währe?
Hat mit U-Bahn-Fahren nichts zu tun. In den Erholungspark am anderen Ende der Stadt müsstest du auch mit der Bahn fahren.
Was haltet ihr von solchen missbrauchten Spaziergängen?
Ein Gang _im_ Kaufhaus ist kein Spaziergang, ein Gang zum Kaufhaus schon.
Ist das rechtlich ok?
Das erklärt dir dein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ines