Richard Rüfenacht: Urheberrecht & co. in der Schweiz

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Hallo Martin22!

ich wollte fragen wie die rechtliche Lage in der Schweiz aussieht bezüglich

  • Download und Upload von geschützten Werken (hauptsächlich P2P: Bittorrent, LimeWire, etc.)

Urheberrecht ist weitgehend international genormtes Recht, jedenfalls für die über 160 Staaten, die der Berner Übereinkunft angeschlossen sind. Geregelt wird dies von der WIPO. Insofern gibt es keine nenenswerten Unterschiede zwischem den Urheberrechten in Deutschland und der Schweiz.

  • Vorratsdatenspeicherung (die EU IP-Enforcement Direktive muss dort ja nicht umgesetzt werden)

Nun, es gibt ja auch bilaterale Vereinbarungen. "Vorratsdatenspeicherung" ist ein typisch deutsches Unwort. Es werden ja nicht die Daten gespeichert für Verbindungen, die du erst in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten wählen wirst, das wäre auf Vorrat. Die Speicherung der Verbindungsdaten über 6 Monate ist in der Schweiz schon seit Jahrzehnten üblich und für viele Fälle auch sehr zweckmässig.

  • "Bundestrojaner" (arbeiten die dort auch an so etwas?)

"Bundestrojaner" ist gleich das nächste deutsche Unwort. Flächendeckend, also bundesweit, wahllos Computer in Mengen ausspionieren zu wollen ist nun wirklich völlig ineffektiv. Und ja, in der Schweiz wird nicht nur daran gearbeitet, sondern befindet sich bereits erfolgreich im Einsatz. Nur sind es halt keine Trojaner und es funktioniert auch völlig anders.

Wie sieht es dort allgemein aus wenn private Daten (wem gehört die IP bzw. wer hat sie gemietet usw.) in Zivilrechtlichen Fällen (das ist ja die Kategorie in denen "Raukopierer"-Verfolgungen fallen oder?) benötigt werden? dürfen die herausgegeben werden?

Raubkopieren ist kein Fall des Zivil- sondern des Strafrechts. Selbstverständlich stehen in diesem Fall die Daten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung. Wir haben eben ein anderes Verständnis von Rechtsstaat: Muss aus gutem Grund ermittelt werden, soll dies so einfach wie möglich sein, es hat aber niemand ohne plausiblen Grund irgend etwas zu ermitteln.

Gibt es bekannte Fälle von Verfolgungen von "Raubkopierern" in der Schweiz?

Deine Frage kann auf mehrfache Weise verstanden werden. Wenn du dich darauf beziehst, ob systematisch nach Leuten gesucht wurde, die ein paar Musik-CDs illegal kopierten und dann mit horrenden Strafen der Musikindustrie belangt wurden, lässt dies das Schweizer Recht ganz einfach nicht zu. Angerichteter Schaden und Strafen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. In diesem Sinne interessieren kleine Fische nicht wirklich.

Die Schweiz ist auch kein wirklich geeignetes Land, um Raubkopien in grossen Mengen herzustellen, dies findet im Ausland statt. Für die Schweizer Wirtschaft wirklich problematisch sind Fälschungen von Uhren (falsche Rolex), von Medikamenten und ein paar anderen Dingen, etwa dem berühmten Taschenmesser. Dies erfordert viel Aufwand auf diplomatischer Ebene.

Mit besten Grüssen
Richard