Hallo Richard,
Oder halt etwas lockerer, weil mehr an den realen Verhältnissen als an vagen Vermutungen und Befürchtungen orientiert.
Nuja, wenn man sich ansieht, wozu ein Ausbau der Überwachung führen kann, sieht man ja in vielen, demokratischen Staaten. Es ist einfach so, dass Ermittlungsbehörden und Geheimdienste schon allein ohne böse Absicht über's Ziel hinausschießen können. Wenn noch eine diffuse Terrorbedrohung dazu kommt, kann da noch viel mehr schief gehen, wenn solche Maßnahmen nicht sehr kontrolliert passieren. Auch die Schweiz hatte da meine ich schon so ihre Affären. Die Schweiz mag da noch etwas überschaubarer sein und die Politik etwas weniger aktionistisch, langfristig würde ich mich darauf aber nicht verlassen wollen.
Das greift zu kurz. Wenn ich die Diskussion in Deutschland - auch hier im Forum - über das Theme "Datenspeicherung" verfolge, fällt mir etwas besonders auf: es gibt keine klare Trennung zwischen den eigentlichen Fragen der Datenspeicherung und dem mangelnden Vertrauen in den Staat.
Ich vertraue in erster Linie nicht der Selbstkontrollfähigkeit der Exekutive bzw. Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten. Es kommt einfach praktisch von alleine zu Missbrauch von Ermittlungsinstrumenten, deswegen muss man bei allem Pragmatismus drauf achten, dass die Missbrauchsmöglichkeiten begrenzt und die Kontrolle ausreichend gesichert ist.
Gerade beim verdachtsunabhängigen Erheben von Daten und bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen ist beides sehr schwierig zu gewährleisten.
Dann musst du mir umgekehrt auch zubilligen, nichts gegen Datenspeicherung einzuwenden, weil ich meinem Staat vertrauen kann.
Klar kannst Du glauben, dass in den Behörden schon nie was gemauschelt werden wird. Ich halte das eben für naiv. Ein demokratisches System muss so gebaut werden, dass es erkennen und dann verhindern kann, dass etwas schief läuft.
In diesem Fall überrascht mich nun allerdings deine Gutgläubigkeit. Für gezielte Zugriffe ist so etwas wie ein Bundestrojaner weder notwendig, noch sinnvoll, noch erfolgversprechend. Damit könnte allenfalls Rasterfahndung mit der Hoffnung auf Zufallserfolge betrieben werden.
Nein wieso? Es geht darum, heimlich und gezielt in einen Rechner einzudringen. "Trojaner" impliziert nicht, dass das Ding sich selbst verbreiten würde. Ich habe auch nicht gesagt, dass ich die Maßname unter pragmatischen Gesichtspunkten für sinnvoll oder machbar halte. Ich meinte, dass es aus rein juristischer Sicht bei richterlicher Kontrolle und Beschränkung auf einige Straftaten, durchaus in Ordnung ist, solche heimlichen Zugriffe durchzuführen.
Tja ... wie kommt die Jungfrau zum Kind? ;-)
Das heißt? Du weißt es nicht?
Du kennst Lenins Aussage über die deutschen Revolutionäre, die den Bahnhof stürmen wollen? Also - wenn durch Onlinedurchsuchung (und -überwachung) ein schwerer Terroranschlag verhindert wird, interessiert es keinen Menschen, ob dies legal oder illegal erfolgte. Das Problem ist nur, ob ich den Behörden glauben darf, wenn sie behaupten, auf diesem Wege einen Terroranschlag verhindert zu haben.
Ein Ermittlungsinstrument steht dann ja generell zur Verfügung. Wenn man sich als mündiger Bürger begreift, muss man meines Erachtens wissen, wie da vorgegangen wird. Du wiegst Dich im Glauben, dass in den Ermittlungsbehörden lauter höchst vertrauenswürdige Menschen arbeiten, die einfach nur gutes tun. Wenn das aber prinipiell so wäre, könntest Du auf Ermittlungsrichter gleich verzichten.
Ich verstehe nicht, wie Du allen ernstes sagen kannst, "Ich weiß nicht was da wie und wann überwacht wird, aber ich vertraue auf meinen Staat, weil es mir ja bisher auch immer gut ging".
Der Kläger muss die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine Unschuld. Danach richtet sich die Prozessordnung. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft für den Kläger die Fakten zu sammeln, insofern fuktioniert der von dir genannte Trik nicht.
Das Strafrecht funktioniert aber genau so. Die Staatsanwaltschaft muss bei begründetem Verdacht, dass eine Straftat vorliegt (bzw bei Anzeige, wenn das Voraussetzung ist) ermitteln. Urheberrechtsverletzungen sind Straftaten, ergo muss sie das da im Prinzip erstmal tun. Sie ermittelt also den Täter, stellt fest und stellt dann fest, dass sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen kann/muss.
Der Anwalt des Rechteinhabers kann natürlich einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und so den "Täter" herausfinden. Hat er den, kann er den einen Zivilprozess anstrengen. An welchem Punkt scheitert das in der Schweiz? Gibt es da bei Geringfügigkeit keine Schadensersatzansprüche oder ermittelt die Staatsanwaltschaft erst noch nicht?
In Deutschland ist das noch etwas ungeklärt. Wenn sich herausstellt, dass die Staatsanwaltschaften da wirklich mitspielen müssen, wird sich da wahrscheinlich auch was an den Gesetzen ändern. Allein weil die Staatsanwaltschaften sonst bald nichts mehr anderes tun. Ich sehe das mehr als Rechtslücke, geplant war das vom Gesetzgeber jedenfalls nicht.
Grüße
Daniel