Richard Rüfenacht: Urheberrecht & co. in der Schweiz

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Hallo Daniel!

irgendwie wirkt Dein Posting erschreckend naiv...

Oder halt etwas lockerer, weil mehr an den realen Verhältnissen als an vagen Vermutungen und Befürchtungen orientiert.

[Vorratsdatenspeicherung] Gut, das Wort ist sicher nicht toll, weil es nichts darüber aussagt, für welchen Zweck man speichert.

... und wie mit diesen Daten umgegangen wird. Gespeicherte Daten können auch sehr nützlich sein und Klarheit schaffen. Sie können genauso entlastend, wie belastend sein. Gelöschte Daten öffnen Spekulationen Tür und Tor.

Ich finde es schon erstaunlich, mit welcher Gelassenheit Du alle Bedenken dazu zur Seite fegst.

Das greift zu kurz. Wenn ich die Diskussion in Deutschland - auch hier im Forum - über das Theme "Datenspeicherung" verfolge, fällt mir etwas besonders auf: es gibt keine klare Trennung zwischen den eigentlichen Fragen der Datenspeicherung und dem mangelnden Vertrauen in den Staat. Ihr argumentiert gegen die Datenspeicherung, weil ihr dem Staat nicht vetraut. Dann musst du mir umgekehrt auch zubilligen, nichts gegen Datenspeicherung einzuwenden, weil ich meinem Staat vertrauen kann. Dass wir vermutlich unter Staat nicht exakt das gleiche verstehen, ändert daran prinzipiell wenig.

Bundestrojaner ist ein Schlafwort, ich finde es allerdings ganz nett ;)

Akzeptiert! Ich befürchte allerdings, dass diese Bezeichnung sowohl verharmlosend wirkt, als auch völlig irreführend ist.

Offiziell nennt sich das ja "Onlinedurchsuchung".

Ja, um von der viel bedeutenderen "Onlineüberwachung" abzulenken.

Flächendeckend, also bundesweit, wahllos Computer in Mengen ausspionieren zu wollen ist nun wirklich völlig ineffektiv.
Kein Mensch hat das vor. Es gibt zwar durchaus berechtigte Befürchtungen, dass man dabei leicht mal den Falschen erwischen würde, tatsächlich geht es aber um einen gezielten Zugriff.

In diesem Fall überrascht mich nun allerdings deine Gutgläubigkeit. Für gezielte Zugriffe ist so etwas wie ein Bundestrojaner weder notwendig, noch sinnvoll, noch erfolgversprechend. Damit könnte allenfalls Rasterfahndung mit der Hoffnung auf Zufallserfolge betrieben werden.

Wie dringen denn die Schweizer Behörden in die Computer ihrer Bürger ein?

Tja ... wie kommt die Jungfrau zum Kind? ;-)

Wie wird gesichert, dass da keine Daten manipuliert werden? Und welcher Kontrolle unterliegt das? Die Probleme bei der Onlinedurchsuchung sind ja erstmal nicht prinzipieller Natur sondern liegen darin, wie das Kontrolliert wird, wann sie angewendet werden darf und ob sie überhaupt sinnvoll umsetzbar ist.

Du kennst Lenins Aussage über die deutschen Revolutionäre, die den Bahnhof stürmen wollen? Also - wenn durch Onlinedurchsuchung (und -überwachung) ein schwerer Terroranschlag verhindert wird, interessiert es keinen Menschen, ob dies legal oder illegal erfolgte. Das Problem ist nur, ob ich den Behörden glauben darf, wenn sie behaupten, auf diesem Wege einen Terroranschlag verhindert zu haben.

Raubkopieren ist kein Fall des Zivil- sondern des Strafrechts.
Teilweise falsch. Die entsprechenden Schadensersatzansprüche fallen unter das Zivilrecht. Ich nehmen mal an, dass das auch in der Schweiz so ist.

Teilweise richtig. ;-)  Im Normalfall kann zivilrechtlich Schadenersatz erst gefordert werden, wenn zuvor im Strafrecht eine Schuld festgestellt wird. Die Parteien können sich aber auch aussergerichtlich auf Schadenersatz einigen, ohne das Strafrecht zu bemühen, soweit kein Offizialdelikt vorliegt.

Funktioniert der Trick mit der Strafanzeige und anschließender Akteneinsicht in der Schweiz nicht? Auch in Deutschland ist der ja umstritten (eine Staatsanwaltschaft weigert sich wohl gerade, da länger mit zu spielen).

Der Kläger muss die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine Unschuld. Danach richtet sich die Prozessordnung. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft für den Kläger die Fakten zu sammeln, insofern fuktioniert der von dir genannte Trik nicht.

Bietet man geschütztes Material über ein Peer2Peer-Netzwerk an, hat man schnell einige "Kopien" weitergegeben.

In der Schweiz geht Wiedergutmachung und/oder Besserung für die Zukunft ganz entschieden vor Strafe, besonders bei jugenlichen Tätern. Die Schweizer Justiz will vermeiden, dass Jugendliche wegen illegalem Kopieren von ein paar Musiktiteln kriminalisiert werden. Das Interesse des Staates wiegt eindeutig schwerer, als das wirtschaftliche Interesse der Musikindustrie. Das Ziel muss den auch sein, das Unrechtsbewusstein beim illegalen Kopieren zu stärken. Dabei sind auch die Musikindustrie, Verlage und Softwarehersteller gefordert.

Mit den besten Grüssen
Richard