Urheberrecht ist weitgehend international genormtes Recht, jedenfalls für die über 160 Staaten, die der Berner Übereinkunft angeschlossen sind. Geregelt wird dies von der WIPO. Insofern gibt es keine nenenswerten Unterschiede zwischem den Urheberrechten in Deutschland und der Schweiz.
Schon, aber es gibt Länder in denen man es nicht ganz so strikt auf die Einhaltung bestehen (Dänemark, Holland und die Skandinavischen Staaten innerhalb von Europa) - oder irre ich mich da etwa?
Nun, es gibt ja auch bilaterale Vereinbarungen. "Vorratsdatenspeicherung" ist ein typisch deutsches Unwort. Es werden ja nicht die Daten gespeichert für Verbindungen, die du erst in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten wählen wirst, das wäre auf Vorrat. Die Speicherung der Verbindungsdaten über 6 Monate ist in der Schweiz schon seit Jahrzehnten üblich und für viele Fälle auch sehr zweckmässig.
Verstehe...
"Bundestrojaner" ist gleich das nächste deutsche Unwort. Flächendeckend, also bundesweit, wahllos Computer in Mengen ausspionieren zu wollen ist nun wirklich völlig ineffektiv. Und ja, in der Schweiz wird nicht nur daran gearbeitet, sondern befindet sich bereits erfolgreich im Einsatz. Nur sind es halt keine Trojaner und es funktioniert auch völlig anders.
Hm... interessant das es in der Schweiz keine Aufstände gab diesbezüglich wie bei uns (zumindest in Online-Foren)
Raubkopieren ist kein Fall des Zivil- sondern des Strafrechts. Selbstverständlich stehen in diesem Fall die Daten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung. Wir haben eben ein anderes Verständnis von Rechtsstaat: Muss aus gutem Grund ermittelt werden, soll dies so einfach wie möglich sein, es hat aber niemand ohne plausiblen Grund irgend etwas zu ermitteln.
Naja, ein "plausibler Grund" ist schnell gefunden. Wenn sich jemmand einfach einne Torrent-Datei runterläd und sich mit dem zuständigen Tracker verbindet, dann bekommt er eine Liste mit IP-Adressen die an der Verteilung dieser Datei arbeiten - das fällt doch unter plausibel, oder etwa nicht?
Dann ist in Deutschland und der Schweiz die Beteiligung an P2P-Netzwerken also ein Fall des Strafrechts (somit sollte es also klar sein das im Zweifelsfall Daten bekannt gegeben werden müssen)? In Österreich gibt es ja, wenn ich nicht irre, hierzu einen Beschluss das Raubkopien in das Zivilrecht fallen.
Deine Frage kann auf mehrfache Weise verstanden werden. Wenn du dich darauf beziehst, ob systematisch nach Leuten gesucht wurde, die ein paar Musik-CDs illegal kopierten und dann mit horrenden Strafen der Musikindustrie belangt wurden, lässt dies das Schweizer Recht ganz einfach nicht zu. Angerichteter Schaden und Strafen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. In diesem Sinne interessieren kleine Fische nicht wirklich.
Ein Exempel statuieren kann man ja auch an kleinen Fischen. Und wenn da evtl. Behörden aus mehreren Staaten arbeiten sollten, dann kann es schon sein das man eventuell von deutschen Behörden bestraft wird und die Schweizer nur die Daten geliefert haben.
Die Schweiz ist auch kein wirklich geeignetes Land, um Raubkopien in grossen Mengen herzustellen, dies findet im Ausland statt. Für die Schweizer Wirtschaft wirklich problematisch sind Fälschungen von Uhren (falsche Rolex), von Medikamenten und ein paar anderen Dingen, etwa dem berühmten Taschenmesser. Dies erfordert viel Aufwand auf diplomatischer Ebene.
Von professionellen Raubkopierern wie ftp-welt rede ich nicht, sondern von "Privatkonsum".
Also ist ein Auswandern in die Schweiz um ohne Angst vor RIAA, MPAA & co. sich an P2P Communities beteiligen zu können recht Zwecklos, da man genau so sicher ist wie in Deutschland bzw. Österreich?