Daniel Thoma: Urheberrecht & co. in der Schweiz

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Hallo Richard,

irgendwie wirkt Dein Posting erschreckend naiv...

  • Vorratsdatenspeicherung (die EU IP-Enforcement Direktive muss dort ja nicht umgesetzt werden)
    Nun, es gibt ja auch bilaterale Vereinbarungen. "Vorratsdatenspeicherung" ist ein typisch deutsches Unwort. Es werden ja nicht die Daten gespeichert für Verbindungen, die du erst in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten wählen wirst, das wäre auf Vorrat.

So ein Quatsch, Daten die es noch nicht gibt, kann man auch noch nicht speichern. Daten werden auf Vorrat gespeichert, wenn man sie speichert, obwohl man noch nicht weiß, ob man sie braucht. Genau das passiert auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Gut, das Wort ist sicher nicht toll, weil es nichts darüber aussagt, für welchen Zweck man speichert.

Die Speicherung der Verbindungsdaten über 6 Monate ist in der Schweiz schon seit Jahrzehnten üblich und für viele Fälle auch sehr zweckmässig.

Und ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der wahrscheinlich in diesem Umfang fast nichts bringt. Ich finde es schon erstaunlich, mit welcher Gelassenheit Du alle Bedenken dazu zur Seite fegst.
In der Schweiz werden tatsächliche alle Verbindungsdaten (auch Internet, Mail etc) für sechs Monate Verdachtsunabhängig gespeichert?

  • "Bundestrojaner" (arbeiten die dort auch an so etwas?)
    "Bundestrojaner" ist gleich das nächste deutsche Unwort.

Bundestrojaner ist ein Schlafwort, ich finde es allerdings ganz nett ;)
Offiziell nennt sich das ja "Onlinedurchsuchung".

Flächendeckend, also bundesweit, wahllos Computer in Mengen ausspionieren zu wollen ist nun wirklich völlig ineffektiv.

Kein Mensch hat das vor. Es gibt zwar durchaus berechtigte Befürchtungen, dass man dabei leicht mal den Falschen erwischen würde, tatsächlich geht es aber um einen gezielten Zugriff.

Und ja, in der Schweiz wird nicht nur daran gearbeitet, sondern befindet sich bereits erfolgreich im Einsatz. Nur sind es halt keine Trojaner und es funktioniert auch völlig anders.

Wie dringen denn die Schweizer Behörden in die Computer ihrer Bürger ein? Wie wird gesichert, dass da keine Daten manipuliert werden? Und welcher Kontrolle unterliegt das? Die Probleme bei der Onlinedurchsuchung sind ja erstmal nicht prinzipieller Natur sondern liegen darin, wie das Kontrolliert wird, wann sie angewendet werden darf und ob sie überhaupt sinnvoll umsetzbar ist.

Raubkopieren ist kein Fall des Zivil- sondern des Strafrechts.

Teilweise falsch. Die entsprechenden Schadensersatzansprüche fallen unter das Zivilrecht. Ich nehmen mal an, dass das auch in der Schweiz so ist.
Funktioniert der Trick mit der Strafanzeige und anschließender Akteneinsicht in der Schweiz nicht? Auch in Deutschland ist der ja umstritten (eine Staatsanwaltschaft weigert sich wohl gerade, da länger mit zu spielen).

Angerichteter Schaden und Strafen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. In diesem Sinne interessieren kleine Fische nicht wirklich.

Ist bei uns auch so, es gibt keine Strafverfahren deswegen (jedenfalls nicht in nennenswertem Umfang, so genau verfolge ich das nicht). Aber eben zivilrechtliche Schadensersatzansrpüche. Bietet man geschütztes Material über ein Peer2Peer-Netzwerk an, hat man schnell einige "Kopien" weitergegeben.

Grüße

Daniel