Martin22: Urheberrecht & co. in der Schweiz

Guten Abend,

ich wollte fragen wie die rechtliche Lage in der Schweiz aussieht bezüglich

  • Download und Upload von geschützten Werken (hauptsächlich P2P: Bittorrent, LimeWire, etc.)
  • Vorratsdatenspeicherung (die EU IP-Enforcement Direktive muss dort ja nicht umgesetzt werden)
  • "Bundestrojaner" (arbeiten die dort auch an so etwas?)

Wie sieht es dort allgemein aus wenn private Daten (wem gehört die IP bzw. wer hat sie gemietet usw.) in Zivilrechtlichen Fällen (das ist ja die Kategorie in denen "Raukopierer"-Verfolgungen fallen oder?) benötigt werden? dürfen die herausgegeben werden?

Gibt es bekannte Fälle von Verfolgungen von "Raubkopierern" in der Schweiz?

Danke!

  1. Hallo Martin22!

    ich wollte fragen wie die rechtliche Lage in der Schweiz aussieht bezüglich

    • Download und Upload von geschützten Werken (hauptsächlich P2P: Bittorrent, LimeWire, etc.)

    Urheberrecht ist weitgehend international genormtes Recht, jedenfalls für die über 160 Staaten, die der Berner Übereinkunft angeschlossen sind. Geregelt wird dies von der WIPO. Insofern gibt es keine nenenswerten Unterschiede zwischem den Urheberrechten in Deutschland und der Schweiz.

    • Vorratsdatenspeicherung (die EU IP-Enforcement Direktive muss dort ja nicht umgesetzt werden)

    Nun, es gibt ja auch bilaterale Vereinbarungen. "Vorratsdatenspeicherung" ist ein typisch deutsches Unwort. Es werden ja nicht die Daten gespeichert für Verbindungen, die du erst in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten wählen wirst, das wäre auf Vorrat. Die Speicherung der Verbindungsdaten über 6 Monate ist in der Schweiz schon seit Jahrzehnten üblich und für viele Fälle auch sehr zweckmässig.

    • "Bundestrojaner" (arbeiten die dort auch an so etwas?)

    "Bundestrojaner" ist gleich das nächste deutsche Unwort. Flächendeckend, also bundesweit, wahllos Computer in Mengen ausspionieren zu wollen ist nun wirklich völlig ineffektiv. Und ja, in der Schweiz wird nicht nur daran gearbeitet, sondern befindet sich bereits erfolgreich im Einsatz. Nur sind es halt keine Trojaner und es funktioniert auch völlig anders.

    Wie sieht es dort allgemein aus wenn private Daten (wem gehört die IP bzw. wer hat sie gemietet usw.) in Zivilrechtlichen Fällen (das ist ja die Kategorie in denen "Raukopierer"-Verfolgungen fallen oder?) benötigt werden? dürfen die herausgegeben werden?

    Raubkopieren ist kein Fall des Zivil- sondern des Strafrechts. Selbstverständlich stehen in diesem Fall die Daten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung. Wir haben eben ein anderes Verständnis von Rechtsstaat: Muss aus gutem Grund ermittelt werden, soll dies so einfach wie möglich sein, es hat aber niemand ohne plausiblen Grund irgend etwas zu ermitteln.

    Gibt es bekannte Fälle von Verfolgungen von "Raubkopierern" in der Schweiz?

    Deine Frage kann auf mehrfache Weise verstanden werden. Wenn du dich darauf beziehst, ob systematisch nach Leuten gesucht wurde, die ein paar Musik-CDs illegal kopierten und dann mit horrenden Strafen der Musikindustrie belangt wurden, lässt dies das Schweizer Recht ganz einfach nicht zu. Angerichteter Schaden und Strafen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. In diesem Sinne interessieren kleine Fische nicht wirklich.

    Die Schweiz ist auch kein wirklich geeignetes Land, um Raubkopien in grossen Mengen herzustellen, dies findet im Ausland statt. Für die Schweizer Wirtschaft wirklich problematisch sind Fälschungen von Uhren (falsche Rolex), von Medikamenten und ein paar anderen Dingen, etwa dem berühmten Taschenmesser. Dies erfordert viel Aufwand auf diplomatischer Ebene.

    Mit besten Grüssen
    Richard

    1. Urheberrecht ist weitgehend international genormtes Recht, jedenfalls für die über 160 Staaten, die der Berner Übereinkunft angeschlossen sind. Geregelt wird dies von der WIPO. Insofern gibt es keine nenenswerten Unterschiede zwischem den Urheberrechten in Deutschland und der Schweiz.

      Schon, aber es gibt Länder in denen man es nicht ganz so strikt auf die Einhaltung bestehen (Dänemark, Holland und die Skandinavischen Staaten innerhalb von Europa) - oder irre ich mich da etwa?

      Nun, es gibt ja auch bilaterale Vereinbarungen. "Vorratsdatenspeicherung" ist ein typisch deutsches Unwort. Es werden ja nicht die Daten gespeichert für Verbindungen, die du erst in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten wählen wirst, das wäre auf Vorrat. Die Speicherung der Verbindungsdaten über 6 Monate ist in der Schweiz schon seit Jahrzehnten üblich und für viele Fälle auch sehr zweckmässig.

      Verstehe...

      "Bundestrojaner" ist gleich das nächste deutsche Unwort. Flächendeckend, also bundesweit, wahllos Computer in Mengen ausspionieren zu wollen ist nun wirklich völlig ineffektiv. Und ja, in der Schweiz wird nicht nur daran gearbeitet, sondern befindet sich bereits erfolgreich im Einsatz. Nur sind es halt keine Trojaner und es funktioniert auch völlig anders.

      Hm... interessant das es in der Schweiz keine Aufstände gab diesbezüglich wie bei uns (zumindest in Online-Foren)

      Raubkopieren ist kein Fall des Zivil- sondern des Strafrechts. Selbstverständlich stehen in diesem Fall die Daten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung. Wir haben eben ein anderes Verständnis von Rechtsstaat: Muss aus gutem Grund ermittelt werden, soll dies so einfach wie möglich sein, es hat aber niemand ohne plausiblen Grund irgend etwas zu ermitteln.

      Naja, ein "plausibler Grund" ist schnell gefunden. Wenn sich jemmand einfach einne Torrent-Datei runterläd und sich mit dem zuständigen Tracker verbindet, dann bekommt er eine Liste mit IP-Adressen die an der Verteilung dieser Datei arbeiten - das fällt doch unter plausibel, oder etwa nicht?

      Dann ist in Deutschland und der Schweiz die Beteiligung an P2P-Netzwerken also ein Fall des Strafrechts (somit sollte es also klar sein das im Zweifelsfall Daten bekannt gegeben werden müssen)? In Österreich gibt es ja, wenn ich nicht irre, hierzu einen Beschluss das Raubkopien in das Zivilrecht fallen.

      Deine Frage kann auf mehrfache Weise verstanden werden. Wenn du dich darauf beziehst, ob systematisch nach Leuten gesucht wurde, die ein paar Musik-CDs illegal kopierten und dann mit horrenden Strafen der Musikindustrie belangt wurden, lässt dies das Schweizer Recht ganz einfach nicht zu. Angerichteter Schaden und Strafen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. In diesem Sinne interessieren kleine Fische nicht wirklich.

      Ein Exempel statuieren kann man ja auch an kleinen Fischen. Und wenn da evtl. Behörden aus mehreren Staaten arbeiten sollten, dann kann es schon sein das man eventuell von deutschen Behörden bestraft wird und die Schweizer nur die Daten geliefert haben.

      Die Schweiz ist auch kein wirklich geeignetes Land, um Raubkopien in grossen Mengen herzustellen, dies findet im Ausland statt. Für die Schweizer Wirtschaft wirklich problematisch sind Fälschungen von Uhren (falsche Rolex), von Medikamenten und ein paar anderen Dingen, etwa dem berühmten Taschenmesser. Dies erfordert viel Aufwand auf diplomatischer Ebene.

      Von professionellen Raubkopierern wie ftp-welt rede ich nicht, sondern von "Privatkonsum".

      Also ist ein Auswandern in die Schweiz um ohne Angst vor RIAA, MPAA & co. sich an P2P Communities beteiligen zu können recht Zwecklos, da man genau so sicher ist wie in Deutschland bzw. Österreich?

      1. Hallo Martin,

        Also ist ein Auswandern in die Schweiz um ohne Angst vor RIAA, MPAA & co. sich an P2P Communities beteiligen zu können recht Zwecklos, da man genau so sicher ist wie in Deutschland bzw. Österreich?

        es ist in Deutschland völlig unproblematisch Peer-to-Peer-Netzwerke wie Bittorrent zu nutzen, zum Beispiel um die Zip-Datei von SELFHTML zu laden.
        Nein, man muss deswegen keine Angst haben.

        Freundliche Grüße

        Vinzenz

        1. es ist in Deutschland völlig unproblematisch Peer-to-Peer-Netzwerke wie Bittorrent zu nutzen, zum Beispiel um die Zip-Datei von SELFHTML zu laden.
          Nein, man muss deswegen keine Angst haben.

          Es ging mir primär um geschützte Werke.

    2. Hallo Richard,

      irgendwie wirkt Dein Posting erschreckend naiv...

      • Vorratsdatenspeicherung (die EU IP-Enforcement Direktive muss dort ja nicht umgesetzt werden)
        Nun, es gibt ja auch bilaterale Vereinbarungen. "Vorratsdatenspeicherung" ist ein typisch deutsches Unwort. Es werden ja nicht die Daten gespeichert für Verbindungen, die du erst in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten wählen wirst, das wäre auf Vorrat.

      So ein Quatsch, Daten die es noch nicht gibt, kann man auch noch nicht speichern. Daten werden auf Vorrat gespeichert, wenn man sie speichert, obwohl man noch nicht weiß, ob man sie braucht. Genau das passiert auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Gut, das Wort ist sicher nicht toll, weil es nichts darüber aussagt, für welchen Zweck man speichert.

      Die Speicherung der Verbindungsdaten über 6 Monate ist in der Schweiz schon seit Jahrzehnten üblich und für viele Fälle auch sehr zweckmässig.

      Und ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der wahrscheinlich in diesem Umfang fast nichts bringt. Ich finde es schon erstaunlich, mit welcher Gelassenheit Du alle Bedenken dazu zur Seite fegst.
      In der Schweiz werden tatsächliche alle Verbindungsdaten (auch Internet, Mail etc) für sechs Monate Verdachtsunabhängig gespeichert?

      • "Bundestrojaner" (arbeiten die dort auch an so etwas?)
        "Bundestrojaner" ist gleich das nächste deutsche Unwort.

      Bundestrojaner ist ein Schlafwort, ich finde es allerdings ganz nett ;)
      Offiziell nennt sich das ja "Onlinedurchsuchung".

      Flächendeckend, also bundesweit, wahllos Computer in Mengen ausspionieren zu wollen ist nun wirklich völlig ineffektiv.

      Kein Mensch hat das vor. Es gibt zwar durchaus berechtigte Befürchtungen, dass man dabei leicht mal den Falschen erwischen würde, tatsächlich geht es aber um einen gezielten Zugriff.

      Und ja, in der Schweiz wird nicht nur daran gearbeitet, sondern befindet sich bereits erfolgreich im Einsatz. Nur sind es halt keine Trojaner und es funktioniert auch völlig anders.

      Wie dringen denn die Schweizer Behörden in die Computer ihrer Bürger ein? Wie wird gesichert, dass da keine Daten manipuliert werden? Und welcher Kontrolle unterliegt das? Die Probleme bei der Onlinedurchsuchung sind ja erstmal nicht prinzipieller Natur sondern liegen darin, wie das Kontrolliert wird, wann sie angewendet werden darf und ob sie überhaupt sinnvoll umsetzbar ist.

      Raubkopieren ist kein Fall des Zivil- sondern des Strafrechts.

      Teilweise falsch. Die entsprechenden Schadensersatzansprüche fallen unter das Zivilrecht. Ich nehmen mal an, dass das auch in der Schweiz so ist.
      Funktioniert der Trick mit der Strafanzeige und anschließender Akteneinsicht in der Schweiz nicht? Auch in Deutschland ist der ja umstritten (eine Staatsanwaltschaft weigert sich wohl gerade, da länger mit zu spielen).

      Angerichteter Schaden und Strafen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen. In diesem Sinne interessieren kleine Fische nicht wirklich.

      Ist bei uns auch so, es gibt keine Strafverfahren deswegen (jedenfalls nicht in nennenswertem Umfang, so genau verfolge ich das nicht). Aber eben zivilrechtliche Schadensersatzansrpüche. Bietet man geschütztes Material über ein Peer2Peer-Netzwerk an, hat man schnell einige "Kopien" weitergegeben.

      Grüße

      Daniel

      1. Hallo Daniel!

        irgendwie wirkt Dein Posting erschreckend naiv...

        Oder halt etwas lockerer, weil mehr an den realen Verhältnissen als an vagen Vermutungen und Befürchtungen orientiert.

        [Vorratsdatenspeicherung] Gut, das Wort ist sicher nicht toll, weil es nichts darüber aussagt, für welchen Zweck man speichert.

        ... und wie mit diesen Daten umgegangen wird. Gespeicherte Daten können auch sehr nützlich sein und Klarheit schaffen. Sie können genauso entlastend, wie belastend sein. Gelöschte Daten öffnen Spekulationen Tür und Tor.

        Ich finde es schon erstaunlich, mit welcher Gelassenheit Du alle Bedenken dazu zur Seite fegst.

        Das greift zu kurz. Wenn ich die Diskussion in Deutschland - auch hier im Forum - über das Theme "Datenspeicherung" verfolge, fällt mir etwas besonders auf: es gibt keine klare Trennung zwischen den eigentlichen Fragen der Datenspeicherung und dem mangelnden Vertrauen in den Staat. Ihr argumentiert gegen die Datenspeicherung, weil ihr dem Staat nicht vetraut. Dann musst du mir umgekehrt auch zubilligen, nichts gegen Datenspeicherung einzuwenden, weil ich meinem Staat vertrauen kann. Dass wir vermutlich unter Staat nicht exakt das gleiche verstehen, ändert daran prinzipiell wenig.

        Bundestrojaner ist ein Schlafwort, ich finde es allerdings ganz nett ;)

        Akzeptiert! Ich befürchte allerdings, dass diese Bezeichnung sowohl verharmlosend wirkt, als auch völlig irreführend ist.

        Offiziell nennt sich das ja "Onlinedurchsuchung".

        Ja, um von der viel bedeutenderen "Onlineüberwachung" abzulenken.

        Flächendeckend, also bundesweit, wahllos Computer in Mengen ausspionieren zu wollen ist nun wirklich völlig ineffektiv.
        Kein Mensch hat das vor. Es gibt zwar durchaus berechtigte Befürchtungen, dass man dabei leicht mal den Falschen erwischen würde, tatsächlich geht es aber um einen gezielten Zugriff.

        In diesem Fall überrascht mich nun allerdings deine Gutgläubigkeit. Für gezielte Zugriffe ist so etwas wie ein Bundestrojaner weder notwendig, noch sinnvoll, noch erfolgversprechend. Damit könnte allenfalls Rasterfahndung mit der Hoffnung auf Zufallserfolge betrieben werden.

        Wie dringen denn die Schweizer Behörden in die Computer ihrer Bürger ein?

        Tja ... wie kommt die Jungfrau zum Kind? ;-)

        Wie wird gesichert, dass da keine Daten manipuliert werden? Und welcher Kontrolle unterliegt das? Die Probleme bei der Onlinedurchsuchung sind ja erstmal nicht prinzipieller Natur sondern liegen darin, wie das Kontrolliert wird, wann sie angewendet werden darf und ob sie überhaupt sinnvoll umsetzbar ist.

        Du kennst Lenins Aussage über die deutschen Revolutionäre, die den Bahnhof stürmen wollen? Also - wenn durch Onlinedurchsuchung (und -überwachung) ein schwerer Terroranschlag verhindert wird, interessiert es keinen Menschen, ob dies legal oder illegal erfolgte. Das Problem ist nur, ob ich den Behörden glauben darf, wenn sie behaupten, auf diesem Wege einen Terroranschlag verhindert zu haben.

        Raubkopieren ist kein Fall des Zivil- sondern des Strafrechts.
        Teilweise falsch. Die entsprechenden Schadensersatzansprüche fallen unter das Zivilrecht. Ich nehmen mal an, dass das auch in der Schweiz so ist.

        Teilweise richtig. ;-)  Im Normalfall kann zivilrechtlich Schadenersatz erst gefordert werden, wenn zuvor im Strafrecht eine Schuld festgestellt wird. Die Parteien können sich aber auch aussergerichtlich auf Schadenersatz einigen, ohne das Strafrecht zu bemühen, soweit kein Offizialdelikt vorliegt.

        Funktioniert der Trick mit der Strafanzeige und anschließender Akteneinsicht in der Schweiz nicht? Auch in Deutschland ist der ja umstritten (eine Staatsanwaltschaft weigert sich wohl gerade, da länger mit zu spielen).

        Der Kläger muss die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine Unschuld. Danach richtet sich die Prozessordnung. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft für den Kläger die Fakten zu sammeln, insofern fuktioniert der von dir genannte Trik nicht.

        Bietet man geschütztes Material über ein Peer2Peer-Netzwerk an, hat man schnell einige "Kopien" weitergegeben.

        In der Schweiz geht Wiedergutmachung und/oder Besserung für die Zukunft ganz entschieden vor Strafe, besonders bei jugenlichen Tätern. Die Schweizer Justiz will vermeiden, dass Jugendliche wegen illegalem Kopieren von ein paar Musiktiteln kriminalisiert werden. Das Interesse des Staates wiegt eindeutig schwerer, als das wirtschaftliche Interesse der Musikindustrie. Das Ziel muss den auch sein, das Unrechtsbewusstein beim illegalen Kopieren zu stärken. Dabei sind auch die Musikindustrie, Verlage und Softwarehersteller gefordert.

        Mit den besten Grüssen
        Richard

        1. Hallo Richard,

          Oder halt etwas lockerer, weil mehr an den realen Verhältnissen als an vagen Vermutungen und Befürchtungen orientiert.

          Nuja, wenn man sich ansieht, wozu ein Ausbau der Überwachung führen kann, sieht man ja in vielen, demokratischen Staaten. Es ist einfach so, dass Ermittlungsbehörden und Geheimdienste schon allein ohne böse Absicht über's Ziel hinausschießen können. Wenn noch eine diffuse Terrorbedrohung dazu kommt, kann da noch viel mehr schief gehen, wenn solche Maßnahmen nicht sehr kontrolliert passieren. Auch die Schweiz hatte da meine ich schon so ihre Affären. Die Schweiz mag da noch etwas überschaubarer sein und die Politik etwas weniger aktionistisch, langfristig würde ich mich darauf aber nicht verlassen wollen.

          Das greift zu kurz. Wenn ich die Diskussion in Deutschland - auch hier im Forum - über das Theme "Datenspeicherung" verfolge, fällt mir etwas besonders auf: es gibt keine klare Trennung zwischen den eigentlichen Fragen der Datenspeicherung und dem mangelnden Vertrauen in den Staat.

          Ich vertraue in erster Linie nicht der Selbstkontrollfähigkeit der Exekutive bzw. Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten. Es kommt einfach praktisch von alleine zu Missbrauch von Ermittlungsinstrumenten, deswegen muss man bei allem Pragmatismus drauf achten, dass die Missbrauchsmöglichkeiten begrenzt und die Kontrolle ausreichend gesichert ist.
          Gerade beim verdachtsunabhängigen Erheben von Daten und bei verdeckten Ermittlungsmaßnahmen ist beides sehr schwierig zu gewährleisten.

          Dann musst du mir umgekehrt auch zubilligen, nichts gegen Datenspeicherung einzuwenden, weil ich meinem Staat vertrauen kann.

          Klar kannst Du glauben, dass in den Behörden schon nie was gemauschelt werden wird. Ich halte das eben für naiv. Ein demokratisches System muss so gebaut werden, dass es erkennen und dann verhindern kann, dass etwas schief läuft.

          In diesem Fall überrascht mich nun allerdings deine Gutgläubigkeit. Für gezielte Zugriffe ist so etwas wie ein Bundestrojaner weder notwendig, noch sinnvoll, noch erfolgversprechend. Damit könnte allenfalls Rasterfahndung mit der Hoffnung auf Zufallserfolge betrieben werden.

          Nein wieso? Es geht darum, heimlich und gezielt in einen Rechner einzudringen. "Trojaner" impliziert nicht, dass das Ding sich selbst verbreiten würde. Ich habe auch nicht gesagt, dass ich die Maßname unter pragmatischen Gesichtspunkten für sinnvoll oder machbar halte. Ich meinte, dass es aus rein juristischer Sicht bei richterlicher Kontrolle und Beschränkung auf einige Straftaten, durchaus in Ordnung ist, solche heimlichen Zugriffe durchzuführen.

          Tja ... wie kommt die Jungfrau zum Kind? ;-)

          Das heißt? Du weißt es nicht?

          Du kennst Lenins Aussage über die deutschen Revolutionäre, die den Bahnhof stürmen wollen? Also - wenn durch Onlinedurchsuchung (und -überwachung) ein schwerer Terroranschlag verhindert wird, interessiert es keinen Menschen, ob dies legal oder illegal erfolgte. Das Problem ist nur, ob ich den Behörden glauben darf, wenn sie behaupten, auf diesem Wege einen Terroranschlag verhindert zu haben.

          Ein Ermittlungsinstrument steht dann ja generell zur Verfügung. Wenn man sich als mündiger Bürger begreift, muss man meines Erachtens wissen, wie da vorgegangen wird. Du wiegst Dich im Glauben, dass in den Ermittlungsbehörden lauter höchst vertrauenswürdige Menschen arbeiten, die einfach nur gutes tun. Wenn das aber prinipiell so wäre, könntest Du auf Ermittlungsrichter gleich verzichten.
          Ich verstehe nicht, wie Du allen ernstes sagen kannst, "Ich weiß nicht was da wie und wann überwacht wird, aber ich vertraue auf meinen Staat, weil es mir ja bisher auch immer gut ging".

          Der Kläger muss die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine Unschuld. Danach richtet sich die Prozessordnung. Es ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft für den Kläger die Fakten zu sammeln, insofern fuktioniert der von dir genannte Trik nicht.

          Das Strafrecht funktioniert aber genau so. Die Staatsanwaltschaft muss bei begründetem Verdacht, dass eine Straftat vorliegt (bzw bei Anzeige, wenn das Voraussetzung ist) ermitteln. Urheberrechtsverletzungen sind Straftaten, ergo muss sie das da im Prinzip erstmal tun. Sie ermittelt also den Täter, stellt fest und stellt dann fest, dass sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen kann/muss.
          Der Anwalt des Rechteinhabers kann natürlich einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und so den "Täter" herausfinden. Hat er den, kann er den einen Zivilprozess anstrengen. An welchem Punkt scheitert das in der Schweiz? Gibt es da bei Geringfügigkeit keine Schadensersatzansprüche oder ermittelt die Staatsanwaltschaft erst noch nicht?
          In Deutschland ist das noch etwas ungeklärt. Wenn sich herausstellt, dass die Staatsanwaltschaften da wirklich mitspielen müssen, wird sich da wahrscheinlich auch was an den Gesetzen ändern. Allein weil die Staatsanwaltschaften sonst bald nichts mehr anderes tun. Ich sehe das mehr als Rechtslücke, geplant war das vom Gesetzgeber jedenfalls nicht.

          Grüße

          Daniel

    3. Hi Richard!

      "Bundestrojaner" ist gleich das nächste deutsche Unwort. Flächendeckend, also bundesweit, wahllos Computer in Mengen ausspionieren zu wollen ist nun wirklich völlig ineffektiv. Und ja, in der Schweiz wird nicht nur daran gearbeitet, sondern befindet sich bereits erfolgreich im Einsatz. Nur sind es halt keine Trojaner und es funktioniert auch völlig anders.

      Jepp - und hier steht auch, warum die Schweizer keinen Trojaner nötig haben (vermutlich geht ja fast jede Kommunikation in der Schweiz früher oder später über Satellit):

      http://de.wikipedia.org/wiki/Onyx_(Abhörsystem)

      Grüsse,
      Richard

      1. Hollo Richard!

        Jepp - und hier steht auch, warum die Schweizer keinen Trojaner nötig haben (vermutlich geht ja fast jede Kommunikation in der Schweiz früher oder später über Satellit):

        http://de.wikipedia.org/wiki/Onyx_(Abhörsystem)

        Onyx meinte ich eigentlich nicht, weil dieses System für die Onlineüberwachung kaum und für die Onlinedurchsuchung überhaupt nicht geeignet ist und ausserdem der Polizei nicht zur Verfügung steht. Aber die Erafahrungen sind ja auch anderweitig nutzbar.

        Übrigens interessant, wie schnell solche Artikel veralten. ;-)

        Mit den besten Grüssen
        Richard (der andere, der aus Rufiniacum stammende)

        1. Gruezi Richard!

          Onyx meinte ich eigentlich nicht, weil (...) und ausserdem der Polizei nicht zur Verfügung steht.

          Stimmt also folgendes nicht:
          "Nach einer Gesetzesrevision der Schweizer Landesregierung soll den Polizeibehörden des Bundes nun nach einem Testbetrieb (2001-2007) definitiver und vollständiger Zugriff gewährt werden."

          Naja, obwohl ich kein Schweizer bin, interessiere ich mich seit langem für die Schweiz - und war relativ verstört zu lesen, dass ausgerechnet die mE beste festlandeuropäische Demokratie so an Scheiß mitmacht.

          Grüsse,
          Richard (nicht der andere, sondern der aus dem becksteinischen Überwachungsstaat stammende)

          1. Hallo Richard!

            Stimmt also folgendes nicht:
            "Nach einer Gesetzesrevision der Schweizer Landesregierung soll den Polizeibehörden des Bundes nun nach einem Testbetrieb (2001-2007) definitiver und vollständiger Zugriff gewährt werden."

            Zunächst liegt eine Gesetzesrevision nicht in der Kompetenz der Landesregierung. Dafür ist das Parlament und/oder das Volk zuständig. Gerade in solchen Fällen ist eine funktionierende Gewaltenteilung besonders wichtig. Im Konkordanzsystem der Schweiz kann sich die Regierung auch nicht auf eine parlamentarische Mehrheit stützen und diese Gewaltentrennung - wie etwa in Deutschland - faktisch durch Druck auf die eigenen Parteimitglieder unterlaufen.

            Die angesprochenen Polizeibehörden des Bundes - gemeint ist die Bundespolizei - ist _nicht_ die Polizei. Die Polizei ist Sache der Kantone nicht des Bundes, so wie sie in Deutschland in der Zuständigkeit der Länder liegt. Die recht kleine Bundespolizei ist zuständig für internationale Verflechtungen wie Geldwäscherei, grenzüberschreitenden Drogenhandel, international tätige Terrororganisationen usw. In diesem Sinne ist der Anschluss der Bundespolizei an Onyx durchaus sinnvoll.

            Naja, obwohl ich kein Schweizer bin, interessiere ich mich seit langem für die Schweiz - und war relativ verstört zu lesen, dass ausgerechnet die mE beste festlandeuropäische Demokratie so an Scheiß mitmacht.

            Ich freue mich über dein Interesse an der Schweiz. Bedenke: wir sind eine wehrhafte Demokratie. ;-) Von der Bewertung und dem Vergleich von Demokratien halte ich recht wenig. Die Form der direkten Demokratie ist für die Schweiz ein funktionierendes Modell, für andere Länder dürfte sie eher nicht geeignet sein. Ohnehin scheinen die meisten Leute - mindestens europaweit - mit dem schleichenden Abbau demokratischer Praktiken einverstanden zu sein. Die Europäische Union erfüllt selbst ja nicht einmal mehr die elementarsten demokratischen Rechte, wie sie sie lautstark von jeder Bananenrepublik fordert - siehe Verfassung.

            Mit den besten Grüssen
            Richard