Alex: Gründung einer GmbH - Tempo

Beitrag lesen

Hallo,

es soll ziemlich schnell gehen können. Das kommt aber 1. auf dich (bzw. die Gründer) 2. auf den Notar und 3. auf die Leute im Register an. Die Bank dürfte natürlich auch ne Rolle spielen...

Ich habe gehört, dass das wenns eilig ist in 1-2 Tagen durchaus machbar ist. Ansonsten ca. eine Woche. Aber man kann auch vorher schon geschäftlich tätig werden. Vor dem Notartermin mit einer Vorgründergesellschaft - das ist eine normale GbR. Dabei sind dann natürlich auch die Haftungsrisiken der GbR zu beachten.
Sobald der Notartermin fertig ist hat man dann die sog. Vorgesellschaft (bzw. Gmbh in Gründung oder auch Vor-Gmbh) die ist im Prinzip so zu handhaben wie eine GmbH. HAftung ist also weitestgehend der der GmbH gleichzusetzen und alles geht automatisch auf die GmbH über, die automatisch mit Registereintragung entsteht.

Es mag sein, dass Leute GmbHs auf Halde gründen und dann verkaufen. Aber 1. muss man auch für den Verkauf der GmbH zum Notar und 2. bestehen durchaus Risiken, wenn vorher mit der GmbH Mist gebaut wurde. Davon würde ich also dringend abraten.

Man muss nicht gleich die ganzen 25.000 einzahlen. Die Hälfte reicht aus. Sacheinlagen gehen auch, das ist aber nochmal ein Thema für sich. Die müssen jedenfalls voll geleistet werden.

Das Auflösen dauert dann scho ein bisschen länger. Zuerst muss ein Auflösungsbeschluss gefällt werden. Dann tritt die Liquidationsphase ein (wird im Register eingetragen). Hier müssen Gläubigeraufrufe gemacht werden. DAnn gibt es ein Sperrjahr wührenddessen man alle Gläubiger befriedigen sollte. Wenn dann noch Geld übrig ist und alle gläubiger von denen man weiß befriedigt wurden, können die Gesellschafter sich den Rest teilen und die Löschung veranlassen.

Nochmal zur Limited:
Nicht nur, weil man statistisch gesehen eher dazu neigt auf die Nase zu fallen, wenn man eine Limited anstelle einer GmbH gründen, sondern auch, weil der Aufwand hier erheblich höher ist als bei einer GmbH würd eich die Ltd nicht empfehlen.

Man muss für die GmbH zwar erstmal mehr Geld hinblättern. Aber dieses Geld ist nicht verloren sondern man kann es frei verwenden. Bei der Ltd hingegen zahlt man genauso Gründungsgebühren und dazu Jahr für Jahr zwei Bilanzen (deutsches und englisches Recht). Außerdem braucht man (wenn ich da noch aktuell Informiert bin) zumindest einen Briefkasten in England und man muss einen Director bestellen der sich bestenfalls mit englischem Gesellschaftsrecht auskennt. Man muss also alles zweisprachig machen und auch noch 2 Rechtssysteme beachten. Also wenn man irgendwie die Chance hat gleich diese 12.500 aufzutreiben für eine GmbH sollte man die auch wahrnehmen.

Anders ist es wenn man das z.B. aus Steuergründen macht. Aber da muss man, damit sich das lohnt, groß sein und die Ltd nicht nur wegen der 1 Pfund Mindeststammkapital nehmen.

Hier wäre die UG (haftungsbeschränkt) die deutlich bessere Alternative. Kritiker sagen, dass sie schon wegen dem extra Hinweis im Namen auf die Haftungsbeschränktheit keine Chance hat und ihr niemand trauen wird. Aber solbst wenn das wahr ist wird man ihr sicher mehr trauen als der Ltd...

Gruß
Alex