Hi,
Und die Leute beim Registergericht haben meist viel Zeit - bei Neugründungen von Kapitalgesellschaften können leicht drei bis vier Monate ins Land gehen, bis eine Eintragung erfolgt ist.
Ja, es _können_. Ich sagte, dass es innerhalb weniger tage _möglich_ist. Ich habe auch nicht gesagt, dass man das selbst unbedingt steuern kann, oder dass es nicht von Glück/dem richtigen Ort abhängt.
Welche denn? Oder meinst Du die Finanzierung? Das sollte man vorab klären - ohne eine gesicherte Finanzierung des Stammkapitals ist der Gang zum Notar aber auch unsinnig;)
Wenn man von der Bank eine Bestätigung über die Einlage braucht, kann die demnach auch eine schnelle Eintragung zum scheitern bringen.
Aha gehört! Wer entscheidet denn, was _eilig_ ist? Die Gründer? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht!
Man muss als Gründer selbst die Voraussetzungen schaffen, damit eine schnelle Gründung möglich ist. Insofern haben die Gründer also das Ruder schon ein bisschen in der Hand. Der Großteil hat aber natürlich eher mit dem Register zu tun.
Wo denn das bitte - das interessiert mich wirklich, denn ich war an der Gründung dreier GmbHs beteiligt und unter vier bis sechs Wochen war da nichts zu machen.
Ich weiß nicht wo, ich habe es jedenfalls schon öfters gehört. Und zwar von Leuten die beruflich damit zu tun haben. Das waren also Anwälte und auch ein Richter.
Ja: alle Gesellschafter haften voll - oder im Juristendeutsch: _unbeschränkt_, _unmittelbar_ und _solidarisch_ - die letzten beiden Punkte werden leider gerne vergessen!
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Richtig, habe ich auch nicht anders behauptet.
Nein!!!! § 13 Abs. 2 GmbHG z.B. gilt für die Vorgesellschaft _nicht_ - der Fall ist da *deutlich* komplizierter, denn es gilt zwischen der Haftung der Handelnden und der Gesellschafter zu unterscheiden - insbesondere darf z.B: das Stammkapital niemals durch die Vogesellschaft aufgebraucht werden, wenn die Gesellschafter keine bösen Uberraschungen erleben wollen! Und es gibt bis zur Eintragung ins HR B noch eine Menge mehr zu beachten!
Jo du hast Recht. Man muss viel beachten und es ist keine GmbH. Vielleicht war das "weitestgehend mit der GMBH gleichzusetzen" etwas übertireben. Was jedoch richtig ist ist die Tatsache, dass man mit einer Vorgesellschaft haftungstechnisch besser dasteht als mit einer Vorgründergesellschaft - vor allem, wenn man nur Gesellschafter (also kein Handelnder) ist. Vorausgesetzt natürlich man mein es mit der Gründung ernst und sie findet auch statt.
Bei einem gut durchdachten ernsten Gründungsvorhaben sehe ich, wenn man eine schnelle Eintragung anstrebt kein besonders hohes Risiko in der Vorgesellschaft. Eher in der Vorgründergesellschaft, wenn man hier nicht bei der Vertragsgestaltung aufpasst. Grund: Geschäfte aus der Vorgründerges. gehen nicht automatisch auf die GmbH über und die Gesellschafter haften hier wieterhin nach den strengen Maßstäben der Haftung in der GbR (natürlich nicht nur GbR ...)
Ich werde den Rest nicht auch noch zu kommentieren - OP sollte sich dringend _fachkundigen_ Rat einholen - Sven schrieb dazu bereits das einzig sinvolle.
Stimmt, ich wollte auch nocht dazuschreiben, dass er sich auf jeden Fall zu diesen und weiteren Punkten (also v.a. auch die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags) fachkundig beraten lassen sollte. Aber ich möchte hier nurmal anmerken, dass ich mich rechtlich - auch im Gesellschaftsrecht - gut auskenne und hier keinen Mist verzapfe. Das ersetzt aber natürlich keine Beratung (und stellt auch keine Beratung dar) - auf jeden Fall hilft es aber dem Gründer sich einen Gesprächsplan für das Gespräch mit dem Anwalt zurechtzulegen und ein erstes Bild zu bekommen.
(Eigentlich sollte man sowas natürlich nicht als Vorbereitung für das Gespräch mit den Anwalt brauchen, weil er von selbst drauf kommen sollte alles wichtige zu erzählen. Bei einem aktuellen Fall habe ich aber gerade wieder gesehen wie unfähig solche Leute sein können, wenn man an den falschen gerät.)
Gruß
alex