jobo: Gründung einer GmbH - Tempo

Hallo,

die Gründung einer GmbH dauert wie lange? Ich habe davon gehört, dass Leute die auf Vorrat anlegen und dann verkaufen, für Leute, dies eilig haben.

Kennt sich jemand zudem mit den Kosten aus? Notar? Eine Einlage, wenn es nicht die Mini-GmbH ist, beträgt 25.000,-, die man einmalig (als Kontoauszug?) vorweisen muss. Danach kann man dann gleich alles oder die Hälfte wieder entnehmen? Sacheinlagen oder Sachwerte als Einlage sind auch zulässig?

Ansonsten kost das Ding ca. 2.500,- im Jahr Unterhalt (IHK-Mitgliedschaft???, Veröffentlichung jährlich im Handelsregister, Steuerberater für die Bilanz)? Und dichtmachen kann man das Ding u.U. auch nicht so schnell wie man möchte, wenn das Finanzamt meint, da könnten noch Gläubiger kommen?

Wer damit Erfahrungen hat, auch was oben nicht gefragt wurde, wäre ich dankbar über Mitteilung.

Gruß

jobo

  1. مرحبا

    Wer damit Erfahrungen hat, auch was oben nicht gefragt wurde, wäre ich dankbar über Mitteilung.

    Das liest sich sehr unerfahren zu der Thematik; suche in deinem eigenen Interesse einen Fachkundigen Anwalt auf.
    Und lass dich bei der Gelegenheit auch ruhig mal zu Ltd. beraten.

    mfg

    1. Moin!

      Wer damit Erfahrungen hat, auch was oben nicht gefragt wurde, wäre ich dankbar über Mitteilung.

      Das liest sich sehr unerfahren zu der Thematik; suche in deinem eigenen Interesse einen Fachkundigen Anwalt auf.

      Eine Existenzgründerberatung oder der Kontakt zu entsprechenden Fachleuten bei der Handelskammer etc. wäre ebenfalls ratsam.

      Hier im Forum erwarte ich jedenfalls keine belastbaren Informationen.

      - Sven Rautenberg

      1. Hello,

        Hier im Forum erwarte ich jedenfalls keine belastbaren Informationen.

        Das liegt aber einzig und allein in der Person des OP, nicht am Mangel an möglichen Tippgebern...

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
         ☻_
        /▌
        / \ Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
        1. Hi!

          Hier im Forum erwarte ich jedenfalls keine belastbaren Informationen.
          Das liegt aber einzig und allein in der Person des OP, nicht am Mangel an möglichen Tippgebern...

          Ich sehe da keine Satzzeichen, die Ironie verraten könnten! Ist das so gewollt?

          off:PP

          --
          "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
    2. Hallo,

      Und lass dich bei der Gelegenheit auch ruhig mal zu Ltd. beraten.

      Bei allen Tipps die man jemanden geben kann ist das wohl der schlechteste von allen - meiner Meinung nach.

      Er hat doch gesagt (zumindest lese ich das da raus) dass er keine Mini-GmbH (ich denke er meint UG) will. Wieso um Himmels willen sollte man jemandem, der bereit ist eine solide GmbH zu gründen, nahelegen eine dem Untergang geweihte Limited zu gründen?

      Ok, das war ein bisschen krass formuliert, aber Statistiken belegen, dass die Ltd ziemlich am versagen ist. Viele gehen pleite oder zurück auf andere Rechtsformen. Neugründungen werden auch weniger. (Vor ein paar Wochen hätte ich noch einen schönen Artikel dazu in der Hand gehabt - aber den mag ich jetzt nicht suchen.)

      Gruß
      Alex

    3. Hi!

      Und lass dich bei der Gelegenheit auch ruhig mal zu Ltd. beraten.

      Meiner Erfahrung nach hat eine Ltd. kein gutes Standing in DE - da sind zu viele "schwarze Schafe" im Spiel.
      Nicht nur auf Seiten der Existenzgründer, sondern auch bei den "Beratern", die zur Gründung einer solchen i.d.R. erforderlich sind. Es sei denn man verfügt selbst über ausreichende Kenntnisse und Kontakte nach UK - aber in diesem Falle stellt man sicher keine Frage zum Thema - zumal das hier kein absolut fachfremdes Forum ist.

      Wenn es um die Gründungskosten geht, empfehle ich eher eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft - die sog. "Mini-GmbH".

      Da ich Sven ausdrücklich recht gebe bzgl. seiner Einschätzung habe ich meinen Beitrag als "Meinung" gekennzeichnet.

      off:PP

      --
      "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
      1. مرحبا

        Meiner Erfahrung nach hat eine Ltd. kein gutes Standing in DE - da sind zu viele "schwarze Schafe" im Spiel.

        Das stimmt natürlich; ich bin eher von dem Fall ausgegangen, dass, wenn jemand schon direkt eine GmbH gründen möchte, Potentielle Kunden bereits vorhanden sind, und wenn mit diesen das Verhältnis stimmt und absprachen getroffen sind, wäre eine Ltd. zumindest als einstieg nicht per se verkehrt.
        Das meiste hängt ja eh von den mitteln ab, die zur verfügung stehen. Wer auf gut Glück eine GmbH gründet, der muss reichlich mittel bereit halten (oder einen guten/ korrupten Freund bei der Bank haben).

        Nicht nur auf Seiten der Existenzgründer, sondern auch bei den "Beratern", die zur Gründung einer solchen i.d.R. erforderlich sind.

        Da ich von diesen hier einige habe, sehe ich das ganze etwas lockerer, als andere. Wir machen hier alles, von gründungen bis Insolvenzen findet sich bei uns alles mögliche (wobei sich Insolvenzen in letzter Zeit leider häufen). Vom Boxster zum Corsa, der ganz normale abstieg.

        aber in diesem Falle stellt man sicher keine Frage zum Thema -

        ACK!

        zumal das hier kein absolut fachfremdes Forum ist.

        Das nicht, aber bei so einer Geschichte wäre ein Forum, gleich welcher art, dass letzte, an das ich mich wenden würde.

        Wenn es um die Gründungskosten geht, empfehle ich eher eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft - die sog. "Mini-GmbH".

        Kenne ich zwar nicht, aber ich traue dir einfach mal und stimme zu.
        Wer hier sein Geld verdient, soll den Löwenanteil gefälligst auch hier lassen ;)

        mfg

  2. Hallo,

    es soll ziemlich schnell gehen können. Das kommt aber 1. auf dich (bzw. die Gründer) 2. auf den Notar und 3. auf die Leute im Register an. Die Bank dürfte natürlich auch ne Rolle spielen...

    Ich habe gehört, dass das wenns eilig ist in 1-2 Tagen durchaus machbar ist. Ansonsten ca. eine Woche. Aber man kann auch vorher schon geschäftlich tätig werden. Vor dem Notartermin mit einer Vorgründergesellschaft - das ist eine normale GbR. Dabei sind dann natürlich auch die Haftungsrisiken der GbR zu beachten.
    Sobald der Notartermin fertig ist hat man dann die sog. Vorgesellschaft (bzw. Gmbh in Gründung oder auch Vor-Gmbh) die ist im Prinzip so zu handhaben wie eine GmbH. HAftung ist also weitestgehend der der GmbH gleichzusetzen und alles geht automatisch auf die GmbH über, die automatisch mit Registereintragung entsteht.

    Es mag sein, dass Leute GmbHs auf Halde gründen und dann verkaufen. Aber 1. muss man auch für den Verkauf der GmbH zum Notar und 2. bestehen durchaus Risiken, wenn vorher mit der GmbH Mist gebaut wurde. Davon würde ich also dringend abraten.

    Man muss nicht gleich die ganzen 25.000 einzahlen. Die Hälfte reicht aus. Sacheinlagen gehen auch, das ist aber nochmal ein Thema für sich. Die müssen jedenfalls voll geleistet werden.

    Das Auflösen dauert dann scho ein bisschen länger. Zuerst muss ein Auflösungsbeschluss gefällt werden. Dann tritt die Liquidationsphase ein (wird im Register eingetragen). Hier müssen Gläubigeraufrufe gemacht werden. DAnn gibt es ein Sperrjahr wührenddessen man alle Gläubiger befriedigen sollte. Wenn dann noch Geld übrig ist und alle gläubiger von denen man weiß befriedigt wurden, können die Gesellschafter sich den Rest teilen und die Löschung veranlassen.

    Nochmal zur Limited:
    Nicht nur, weil man statistisch gesehen eher dazu neigt auf die Nase zu fallen, wenn man eine Limited anstelle einer GmbH gründen, sondern auch, weil der Aufwand hier erheblich höher ist als bei einer GmbH würd eich die Ltd nicht empfehlen.

    Man muss für die GmbH zwar erstmal mehr Geld hinblättern. Aber dieses Geld ist nicht verloren sondern man kann es frei verwenden. Bei der Ltd hingegen zahlt man genauso Gründungsgebühren und dazu Jahr für Jahr zwei Bilanzen (deutsches und englisches Recht). Außerdem braucht man (wenn ich da noch aktuell Informiert bin) zumindest einen Briefkasten in England und man muss einen Director bestellen der sich bestenfalls mit englischem Gesellschaftsrecht auskennt. Man muss also alles zweisprachig machen und auch noch 2 Rechtssysteme beachten. Also wenn man irgendwie die Chance hat gleich diese 12.500 aufzutreiben für eine GmbH sollte man die auch wahrnehmen.

    Anders ist es wenn man das z.B. aus Steuergründen macht. Aber da muss man, damit sich das lohnt, groß sein und die Ltd nicht nur wegen der 1 Pfund Mindeststammkapital nehmen.

    Hier wäre die UG (haftungsbeschränkt) die deutlich bessere Alternative. Kritiker sagen, dass sie schon wegen dem extra Hinweis im Namen auf die Haftungsbeschränktheit keine Chance hat und ihr niemand trauen wird. Aber solbst wenn das wahr ist wird man ihr sicher mehr trauen als der Ltd...

    Gruß
    Alex

    1. Hi!

      es soll ziemlich schnell gehen können. Das kommt aber 1. auf dich (bzw. die Gründer) 2. auf den Notar und 3. auf die Leute im Register an.

      Und die Leute beim Registergericht haben meist viel Zeit - bei Neugründungen von Kapitalgesellschaften können leicht drei bis vier Monate ins Land gehen, bis eine Eintragung erfolgt ist.

      Die Bank dürfte natürlich auch ne Rolle spielen...

      Welche denn? Oder meinst Du die Finanzierung? Das sollte man vorab klären - ohne eine gesicherte Finanzierung des Stammkapitals ist der Gang zum Notar aber auch unsinnig;)

      Ich habe gehört, dass das wenns eilig

      Aha gehört! Wer entscheidet denn, was _eilig_ ist?  Die Gründer? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht!

      ist in 1-2 Tagen durchaus machbar ist. Ansonsten ca. eine Woche.

      Wo denn das bitte - das interessiert mich wirklich, denn ich war an der Gründung dreier GmbHs beteiligt und unter vier bis sechs Wochen war da nichts zu machen.

      Aber man kann auch vorher schon geschäftlich tätig werden. Vor dem Notartermin mit einer Vorgründergesellschaft - das ist eine normale GbR. Dabei sind dann natürlich auch die Haftungsrisiken der GbR zu beachten.

      Ja: alle Gesellschafter haften voll - oder im Juristendeutsch: _unbeschränkt_, _unmittelbar_  und _solidarisch_ - die letzten beiden Punkte werden leider gerne vergessen!

      Sobald der Notartermin fertig ist hat man dann die sog. Vorgesellschaft (bzw. Gmbh in Gründung oder auch Vor-Gmbh) die ist im Prinzip so zu handhaben wie eine GmbH. HAftung ist also weitestgehend der der GmbH gleichzusetzen

      Nein!!!! § 13 Abs. 2 GmbHG z.B. gilt für die Vorgesellschaft _nicht_ - der Fall ist da *deutlich* komplizierter, denn es gilt zwischen der Haftung der Handelnden und der Gesellschafter zu unterscheiden - insbesondere darf z.B: das Stammkapital niemals durch die Vogesellschaft aufgebraucht werden, wenn die Gesellschafter keine bösen Uberraschungen erleben wollen! Und es gibt bis zur Eintragung ins HR B noch eine Menge mehr zu beachten!

      Ich werde den Rest nicht auch noch zu kommentieren - OP sollte sich dringend _fachkundigen_ Rat einholen - Sven schrieb dazu bereits das einzig sinvolle.

      off:PP

      --
      "You know that place between sleep and awake, the place where you can still remember dreaming?" (Tinkerbell)
      1. Hi,

        Und die Leute beim Registergericht haben meist viel Zeit - bei Neugründungen von Kapitalgesellschaften können leicht drei bis vier Monate ins Land gehen, bis eine Eintragung erfolgt ist.

        Ja, es _können_. Ich sagte, dass es innerhalb weniger tage _möglich_ist. Ich habe auch nicht gesagt, dass man das selbst unbedingt steuern kann, oder dass es nicht von Glück/dem richtigen Ort abhängt.

        Welche denn? Oder meinst Du die Finanzierung? Das sollte man vorab klären - ohne eine gesicherte Finanzierung des Stammkapitals ist der Gang zum Notar aber auch unsinnig;)

        Wenn man von der Bank eine Bestätigung über die Einlage braucht, kann die demnach auch eine schnelle Eintragung zum scheitern bringen.

        Aha gehört! Wer entscheidet denn, was _eilig_ ist?  Die Gründer? Das glaubst Du doch wohl selbst nicht!

        Man muss als Gründer selbst die Voraussetzungen schaffen, damit eine schnelle Gründung möglich ist. Insofern haben die Gründer also das Ruder schon ein bisschen in der Hand. Der Großteil hat aber natürlich eher mit dem Register zu tun.

        Wo denn das bitte - das interessiert mich wirklich, denn ich war an der Gründung dreier GmbHs beteiligt und unter vier bis sechs Wochen war da nichts zu machen.

        Ich weiß nicht wo, ich habe es jedenfalls schon öfters gehört. Und zwar von Leuten die beruflich damit zu tun haben. Das waren also Anwälte und auch ein Richter.

        Ja: alle Gesellschafter haften voll - oder im Juristendeutsch: _unbeschränkt_, _unmittelbar_  und _solidarisch_ - die letzten beiden Punkte werden leider gerne vergessen!

        »»
        Richtig, habe ich auch nicht anders behauptet.

        Nein!!!! § 13 Abs. 2 GmbHG z.B. gilt für die Vorgesellschaft _nicht_ - der Fall ist da *deutlich* komplizierter, denn es gilt zwischen der Haftung der Handelnden und der Gesellschafter zu unterscheiden - insbesondere darf z.B: das Stammkapital niemals durch die Vogesellschaft aufgebraucht werden, wenn die Gesellschafter keine bösen Uberraschungen erleben wollen! Und es gibt bis zur Eintragung ins HR B noch eine Menge mehr zu beachten!

        Jo du hast Recht. Man muss viel beachten und es ist keine GmbH. Vielleicht war das "weitestgehend mit der GMBH gleichzusetzen" etwas übertireben. Was jedoch richtig ist ist die Tatsache, dass man mit einer Vorgesellschaft haftungstechnisch besser dasteht als mit einer Vorgründergesellschaft - vor allem, wenn man nur Gesellschafter (also kein Handelnder) ist. Vorausgesetzt natürlich man mein es mit der Gründung ernst und sie findet auch statt.
        Bei einem gut durchdachten ernsten Gründungsvorhaben sehe ich, wenn man eine schnelle Eintragung anstrebt kein besonders hohes Risiko in der Vorgesellschaft. Eher in der Vorgründergesellschaft, wenn man hier nicht bei der Vertragsgestaltung aufpasst. Grund: Geschäfte aus der Vorgründerges. gehen nicht automatisch auf die GmbH über und die Gesellschafter haften hier wieterhin nach den strengen Maßstäben der Haftung in der GbR (natürlich nicht nur GbR ...)

        Ich werde den Rest nicht auch noch zu kommentieren - OP sollte sich dringend _fachkundigen_ Rat einholen - Sven schrieb dazu bereits das einzig sinvolle.

        Stimmt, ich wollte auch nocht dazuschreiben, dass er sich auf jeden Fall zu diesen und weiteren Punkten (also v.a. auch die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags) fachkundig beraten lassen sollte. Aber ich möchte hier nurmal anmerken, dass ich mich rechtlich - auch im Gesellschaftsrecht - gut auskenne und hier keinen Mist verzapfe. Das ersetzt aber natürlich keine Beratung (und stellt auch keine Beratung dar) - auf jeden Fall hilft es aber dem Gründer sich einen Gesprächsplan für das Gespräch mit dem Anwalt zurechtzulegen und ein erstes Bild zu bekommen.
        (Eigentlich sollte man sowas natürlich nicht als Vorbereitung für das Gespräch mit den Anwalt brauchen, weil er von selbst drauf kommen sollte alles wichtige zu erzählen. Bei einem aktuellen Fall habe ich aber gerade wieder gesehen wie unfähig solche Leute sein können, wenn man an den falschen gerät.)

        Gruß
        alex

        1. Hallo,

          vielen Dank für die "Meinungen" (;-). So war die Frage auch gemeint. Der fachkundige Anwalt ist erst Ende nächster Woche zu sprechen. Ich dachte mir aber, dass hier vielleicht ein bisschen Erfahrungswissen schlummert. Ein Steuerberater hatte mich bereits über die Nachteile der Ltd. aufgeklärt, inbesondere, was die laufenden Kosten angeht und die Zweisprachlichkeit. Zudem wäre hier von Auftraggeberseite u.U. eine GmbH bzw. wenn dann nur die gefragt/gefordert.

          Mir ging es wirklich auch mal darum, wie lange das dauern _könnte_, da es den Auftrag bereits gibt bzw. der terminiert ist. Läuft alles nicht weg, aber wollte ich für meinen Kopf eben mal wissen, ob bzw. wie man das ggfs. "hinbiegen" könnte. Alternativ wäre eben, mit einer GmbH zu kooperieren oder haftungsunbeschränkt als Einzelunternehmer bzw. GbR. (Künstlerischer Bereich, nicht Web).

          Gruß

          jobo

          1. Hallo,

            na da bin ich ja froh, dass du eh schon das Gespräch mit dem Anwalt geplant hast :)

            Zur GbR vielleicht noch:
            Wie gesagt, die Haftungsrisiken sind enorm, aber je nachdem was man macht, ist eine GbR sicherlich keine schlechte Wahl. Wenn zum Beispiel nur Dienstleistungsverträge vorkommen, anstatt z.B. Werkverträge, bei denen es eine Gewährleistung gibt, und man daneben noch eine Versicherung abschließt, ist man schon gar nicht soo schlecht bedient.

            Zumal eine GmbH ja auch nicht haftungsfrei ist sondern nur im beschränkten Maße beschränkt ist ;)
            Das Vermögen der GmbH ist schnell weg, aber darüberhinaus gibt es ja auch noch die Gesellschafterhaftung (da muss es aber schon echt wild zugehn) und vor allem die Geschäftsführerhaftung. Auch wenn man bei der GF Haftung meist nur der Gesellschaft was schuldet und meist nicht Dritten gegenüber direkt haftet, bringt einem das nur solange was, bis ein Insolvenzverwalter das Ruder in der Hand hat - der macht dann die Ansprüche gegen die GF geltend, wenn was zu hohlen ist...

            Einen schönen Abend noch!
            Alex

  3. Hallo,

    vor meinem Anwaltsgespräch, versuche ich noch ein bisschen Vorwissen zu sammeln. Ich finde im Netz u.a., dass bei einer Ein-Mann-GmbH nicht ein Viertel bzw. mindestens 12.500,- sondern die volle Höhe der Einlage (Bareinlage, nicht Sachwerte) geleistet werden müsste. Stimmt das?

    Sachwerte, inbesondere wenn sie in Form von künstlerischen Werken (Manuskripte, Entwürfe, Drehbücher etc.) vorliegen, dürften wohl schwer zu taxieren sein, vermute ich.

    Die Abfolge ist grob:

    1. zum Notar und die Gründung beglaubigen
    2. zur Bank ein Konto im Namen der GmbH eröffnen und 12.500,- (oder 25.000,- ???) darauf einzahlen.
    3. Mit dem Kontoauszug zurück zum Notar. Der veranlasst dann die Eintragung bei der IHK.

    Nach Schritt 3 kann man das Konto wieder einigermaßen Leerräumen? Wenn man sich sicher ist, dass man es im Notfall wieder füllen kann? Bzw. man kann damit Sachen und Dienstleistungen einkaufen?

    Gruß

    jobo