Andreas: Impressumspflicht fast umgehen

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Hallo,

Hallo, nochmal ich, Mittagsschlaf beendet.

Hab versucht, das Gesetz in seiner jetzigen Fassung zu verstehen. Das ist aber nahezu unmöglich. Das ganze Teledienstgesetz besteht eigentlich nur aus Verweisen, die mal galten, aber nun in einem Punkt geändert wurden oder aus Ausnahmen nach "§3 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120)"...

Hatte ich auch, wie gesagt viele viele Stunden. Ohne etwas greifbares in der Hand zu haben.

Wir sollten als erstes von unserem Gesetzgeber verlangen können, dass Gesetze in sich, ohne Zuhilfenahme einer ganzen Bibliothek, verständlich ausdrücken, was gemeint ist. Wenn für die Zusammenhänge der Herleitung, der Entstehung und Verflechtung mit anderen Gesetzen und Regelungen dann Verweise genutzt werden, sollten diese in einm eigenen Absatz stehen, der nicht den eigentlichen Gsetzeszweck berührt.

Ich für mich denke, das gerade hier im Bezug auf dem Internet vielen noch nicht klar ist was das eigentlich ist:
"Eine eigene Welt die von Tag zu Tag  wächst"

Wenn schon Gesetze und Regelungen erforderlich sind, doch bitte auch welche die für diese gemacht sind.

Sollten hier Andere auch der Meinung sein, dann gründen wir doch sofort eine Initiative dafür.

Finde die Idee wirklich prima und wenn ich helfen kann bin ich dabei.

Wenn man auf solche Ideen mit dem Impressum im Quelltext kommt, dann deshalb, weil ja Seiten auch aus Frames bestehen können. Und Jedes Frame könnte einzeln verlinkt werden. Das ist die Technik. Daher habe ich für uns beschlossen, dass in Zukunft jedem Quelltext als Kommentar der gesetzlich verlangte Sermon vorangestellt wird. Sollte dann jemand ein einzelndes Frame erwischen, kann er nicht behaupten, es gäbe die erforderlichen Angaben nicht.

Ich denke nicht auch nicht das das ausreicht. Du müsstest eigentlich wenn ich das richtig verstehe, auf jedem Frame ein Link einbauen der auf das Impressum verweist.

Nun noch eine Frage zur Diskussion:
Gehören eMails nicht auch zu den elektronischen Angeboten? Ich konnte in dem Gesetz keine Abgrenzung feststellen, ob es sich um "Websites", "emails" oder "Faxe" handelt. Alsoe die ganzen Händler, die  ir Ihre dauernden Werbe-eMails und Faxe schicken und die Angaben nicht jedesmal machen, verstoßen damit gegen das Gesetz.

So seh ich das auch. Man könnte es ja als Aufhänger verwenden um eine Änderung des Gesetzes beizuführen. Denn wenn jeder nur ein Spamer verklagen würde, wäre wohl die Justiz mit Ihren möglichkeiten der Abarbeitung dieser Fälle nach einem Tag überfordert und das für die nächsten 100 Jahre.

Gruss Andreas