Hallo,
Also das Gesetz sagt aus das fast alle HP's ein Impressum brauchen.
Gewerblich bla bla bla und wenn soweit ist fällt mal wieder alles darunter.
Stimmt - laut LG Düsseldorf ist z.B. auch das Gästebuch einer privaten Homepage ein Teledienst.
(.....)
Könnte ich damit durchkommen, wenn es hart auf hart kommt? Wie ist eure Meinung dazu?
Nö - es drohen bis zu EUR 50.000,- Geldbuße.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de