Impressumspflicht herrscht bei Kommerziellen Seiten - da "kommerziel" sehr dehnbar ist, würde da je nach Richter, jede Seite drunterfallen die WERBUNG hat. Wenn ich also ne private Seite betreibe, wo ich nicht einen ct verdiene, nichtmal zur refinanzierung der Seite, fällt da keine impressumspflicht an.
Irttum - EIn Impressum muß jede Seite haben, die einen Teledienst anbietet (worunter z.B. bereits ein Gästbuch auf einer privatne HP fällt - so das LG Düsseldorf).
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de