Hallo Fabian,
Das ist sinnfrei. Ein Betriebssystem kann kein Kopierschutzknacker sein, nur spezifische Applikationen können das, denn sonst müsste ja jeglicher Kernel, mit dem Digitale Datenverarbeitung möglich ist, für nichtig erklärt und verboten werden.
Wo lege ich dann die Grenzen? Was ist ein Kopierschutz, und was ist ein umgehen des Kopierschutzes? In diesem Artikel wird gefragt, ob das umgehen des Kopierschutzes durch einen "Klick" überhaupt noch ein Kopierschutz ist? Dann füge ich eben in jeder CD-Abspielsoftware einen Button ein, der mit einem "Klick" den Kopierschutz aushebelt?
Wurde da im Ganzen nicht viel zu sehr auf die Lobby der Musikrechteverwalter eingegangen? CDs werden verkauft, die in manchen CD-Spielern nicht abspielbar sind. Das Recht auf eine private Kopie wurde abgeschafft, und BMG darf einen Kopierschutz einführen, der abhängig von Betriebssystemfunktionen ist? Kann dadurch ein Kopierschutz definieren, welche Software legal oder illegal ist? Meiner Meinung nach, hat die Musikindustrie laut getrommel, und alle haben klein beigegeben. Jetzt muss man auch mit den Konsequenzen leben und umgehen, oder wieder an dem Urheberecht herumschrauben, bis es der nächsten Lobby passt.
Aber weitergedacht hieße das doch auch, dass _jede_ Soundkarte verboten gehört!?
Eben!
Gruß
Helmut Weber
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Mode ist eine Variable, Stil eine Konstante