hi!
Hier stehen ein paar interessante Info's: http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Was_ist_eine_Abmahnung/body_was_ist_eine_abmahnung.htm
- eine abmahnung ist eine "Geschäftsführung ohne Auftrag"
- "Bei der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag hat der Geschäftsführer die Interessen des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen zu berücksichtigen."
heist das nicht, das "tanja" alias "günni", da er "im auftrag des abgemahnten" arbeitet, dessen berechtigtes interesse an der abwehr unberechtigter forderungen nach bestem wissen entsprechend seiner kenntnisse und fähigkeiten zu berücksichtigen hat?
und tut er das nicht, wäre er wegen verletzung seiner pflichten als "geschäftsführer" auf schadensersatz zu verklagen?
"tanja" müsste also für jede ungerechtfertigte abmahnung den schaden zahlen? sein honorar und alle anderen aufwendungen des abgemahnten?
armes günnilein .... :-D
grüsse, raik