Hallo,
diese Verklausulierung ist doch - soweit ich das verstanden habe - nur noetig, um explizite Benachteiligungen des Arbeitnehmers zu vermeiden. Richtig?
Heisst das nicht auch, dass man einem hervorragenden Arbeitnehmer trotzdem ein "normales" Zeugnis ausstellen darf? In Prosa, in deutscher Sprache, etc.?
Ein normales Zeugnis wird ja manchen Leuten - z.B. http://markus-giesler.com/ - nicht unbedingt gerecht.
A.