das geht aber in die ähnliche richtung, wie digitale videorecorder oder ähnliche geräte, die auch fernsehwerbung ausblenden können. da werden sich die verantwortlichen in nächster zeit sicher was einfallen lassen, gerade weil das für private rundfunkanbieter ja hier echt an die existenz geht.
Wenn ich mich recht erinnere, gab es bereits vor einigen Jahren eine Klage gegen den Vertrieb eines solchen Geräts, die von der Klägerseite verloren wurde. Es ging damals noch um einen (S?)VHS-Recorder.
Die Fernsehfee-Geschichte und digitale Recorder (und die Pinkelpause) sind erstmal etwas anders gelagert, weil auf Seite der Werbetreibenden niemand genau prüfen kann, ob die Werbung angesehen wird oder nicht. Das Risiko für schlechte Werbung liegt da, wo es hingehört, bei demjenigen, der sich von der Werbung höhere Verkäufe verspricht, dem Werbenden.
Im Netz wird dieses Risiko zu 100% auf die Werbeflächenanbieter abgewälzt. Es kann aber nicht ihre Aufgabe sein, für die Werbekunden bessere Werbung oder bessere Produkte zu entwickeln bzw umgekehrt für schlechte Werbung oder schlechte Produkte abgestraft zu werden (immer unter der Prämisse, dass die Werbung vernünftig eingesetzt wird, kein Müll, den man erst wegklicken muss).