Hallo
Wenn ich mich recht erinnere, gab es bereits vor einigen Jahren eine Klage gegen den Vertrieb eines solchen Geräts, die von der Klägerseite verloren wurde. Es ging damals noch um einen (S?)VHS-Recorder.
Nach dem Rumgoogeln (So ist das mit dem Erinnerungsvermögen):
War natürlich kein VHS-Recorder und auch keine "einige Jahre". Bundesgerichtshof erlaubt "Fernseh-Fee"
Wobei ich weder weiß, wozu das "-" im Namen des Produkts da ist, noch warum ein "Ü" "Keine Gefahr für Rundfunkfreiheit" ist. :-)
Tschö, Auge
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Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
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