Hi,
Ja aber das es mit der Firma zu tun hat ist nicht ausschlaggebend ob es für eine Überschrift erster Ordnung herhalten kann/darf.
Verstehe Dich - IMHO wäre es aber OK. Bei mir wäre der "eigentliche" Seitentitel halt zweiter Ordnung.
Aber ist wohl auch ein wenig Geschmackssache, oder?
Gruß, Cybaer