Hallo wahsaga,
nein, so einfach ist es nicht.
ja, das ist in der Tat so. Das Urteil betraf aufgrund seltsamer Prozessführung schliesslich nur noch ein eher unbedeutendes Detail und nicht mehr die gesamte site.
in dem urteil hat das gericht argumentiert, dass die bilder nicht schützenswert wären, weil sie maschinell erstellt seien, und das jeder mensch mit geringen kenntnissen und in 5 minuten (so ähnlich ...) könnte.
das kann(!) ein gericht im konkreten fall auch wieder ganz anders sehen.
Das ist bei Urteilen des OL Hamm seit Jahrzehnten häufig so.
Es ist aber durchaus üblich und zulässig, Gerichtsurteile zu verallgemeinern und auf nur entfernt ähnlich Fälle anzuwenden. Im betreffenden Fall hat einer ganz dreist Teile der site seines Mitbewerbers nachgebaut. Allerdings war schon das Original nicht von besonderer Qualität. Das war schliesslich ausschlaggebend. In dieser Qualität mit einer Maschine sogar durch einen Richter in wenigen Minuten zu erstellen. ;-)
Beste Grüsse
Richard