Hello,
Wenn ich das richtig sehe, ist die veröffentlichte Information als solche nicht schutzfähig, es sei denn, sie stellt eine Datensammlung (also hier z.B. über Jahre hinweg) dar.
Ich weiß nicht, welche Rolle die Form spielt, aber ich vermute, dass Du Unrecht hast. Das Urheberrecht bezieht sich ja nicht nur auf die Form, sondern auch auf den Inhalt.
Das ist Unsinn. Dann dürfte niemand mehr eine Telefonnummer weitergeben, die er aus dem Telefonbuch abgelsen hat, oder eine Formel benutzen, die in einem Physikbuch erklärt wird. Das Wetter ist zum Glück noch nicht urheberrechtlich geschützt. Das Werk (Wetterseite) als solches genießt nur Schutz durch Form und Farbe und in der Zusammenstellung der Daten. Datanbanken SIND seit einiger Zeit geschützt. Einzelen Daten daraus dürfen aber selbstverständlich benutzt werden. Was "einzeln" bedeutet, kann ich Dir aber auch nicht sagen. Wenn ein Vieltelefonierer( Telefon-Werber) nun das ganze Buch durchtelefoniert und dabei in seine CTI-Software durch abtippen übernimmt, ist das voll in Ordnung.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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