Hi Tom,
Das ist Unsinn.
Das ist unhöflich.
Dann dürfte niemand mehr eine Telefonnummer weitergeben, die er aus dem Telefonbuch abgelsen hat, oder eine Formel benutzen, die in einem Physikbuch erklärt wird.
Weil nicht alles hinkt, was ein Vergleich ist, oder weil es Sonntag keine Flasche Pommes mehr gab?
Du argumentierst ganz offensichtlich aus dem, was Du als gesunden Menschenverstand empfindest. Damit bewegt man sich aber in juristischen Fragen auf dünnem Eis.
Das Wetter ist zum Glück noch nicht urheberrechtlich geschützt.
Das ist hier auch nicht das Thema.
Das Werk (Wetterseite) als solches genießt nur Schutz durch Form und Farbe und in der Zusammenstellung der Daten.
Gibst Du diese Auskunft rechtsverbindlich? Das heißt: Übernimmst Du die Haftung, wenn jemand aufgrund dieser Auskunft Ärger bekommt?
Einzelen Daten daraus dürfen aber selbstverständlich benutzt werden. Was "einzeln" bedeutet, kann ich Dir aber auch nicht sagen.
Wie wär's denn dann mit ein bisschen mehr Konjunktiv in Deiner Antwort?
Wenn ein Vieltelefonierer( Telefon-Werber) nun das ganze Buch durchtelefoniert und dabei in seine CTI-Software durch abtippen übernimmt, ist das voll in Ordnung.
Das ist ein altes Beispiel. Gilt das für alle Daten? Die Wettervorhersage ist ein äußerst aufwendiges Geschäft, keine Frage, und ich weiß, dass Medien u.a. hohe Gebühren für Wetterdaten bezahlen.
Viele Grüße
Mathias Bigge