Julian von Mendel: Parsen fremder Websites

Hallo!

Mich interessiert es, wie weit es legal ist den Inhalt fremder Websites zu parsen. Wenn ich jetzt z. B. gerne das Wetter für meine Stadt angezeigt haben möchte, darf ich dann ein Programm schreiben dass sich die Informationen von wetter.com holt? Macht es einen Unterschied ob ich das Programm nur privat verwende oder auch weitergebe? Wenn ja, was zählt alles als "privat"?

Schöne Grüße
Julian

--
"Schokolade ist gut gegen Zähne."
  1. Hallo Julian,

    Mich interessiert es, wie weit es legal ist den Inhalt fremder Websites zu parsen. Wenn ich jetzt z. B. gerne das Wetter für meine Stadt angezeigt haben möchte, darf ich dann ein Programm schreiben dass sich die Informationen von wetter.com holt?

    Wenn Du das Programm nur für Dich selbst nutzt, ist das auf alle Fälle legal.

    Macht es einen Unterschied ob ich das Programm nur privat verwende oder auch weitergebe?

    Das kostenlose Weitergeben an Freunde/Verwandte dürfte noch als privat durchgehen, du vertreibst dann die Software ja nicht wirklich, d.h. das sollte in jedem Fall erlaubt sein. Wenn Du sie als Download anbietest, ist es allerdings etwas anderes. Da kenne ich die genaue Gesetzeslage nicht. Einerseits könnte man ja argumentieren, dass Du nichts anderes als einen HTTP-Client schreibst und wetter.com ja explizit auf HTTP-Anfragen antwortet, also die Daten freiwillig rausrückt. Andererseits könnte man weniger technisch argumentieren, dass Du einen Dienst von wetter.com an andere Nutzer weitergibst (weiter veräußerst), ohne die Erlaubnis dazu zu haben. Im Zweifel würde ich den Seitenbetreiber (hier wetter.com) fragen bzw. nachschauen, ob dieser sich irgendwo schon mit dieser Problematik auseinandergesetzt hat (AGB, FAQ, ...).

    Viele Grüße und IANAL,
    Christian

    1. Hallo Christian.

      Mich interessiert es, wie weit es legal ist den Inhalt fremder Websites zu parsen. Wenn ich jetzt z. B. gerne das Wetter für meine Stadt angezeigt haben möchte, darf ich dann ein Programm schreiben dass sich die Informationen von wetter.com holt?
      Wenn Du das Programm nur für Dich selbst nutzt, ist das auf alle Fälle legal.

      Das würde ich so absolut nicht sagen. Die Frage ist, wo die Daten herkommen und ob die Quelle urheberrechtlich geschützt ist, eine HTML-Seite mit Wetterdaten ist ja nur ein Zurverfügungstellen von Daten. Am Ende kommt es auf die Lizenz der jeweiligen Seite an. Wobei Wetterdaten meist für private Seiten kostenlos sind, wenn ein Hinweis auf die Herkunft angebracht wird.

      Freundschaft!
      Siechfred

      --
      Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
    2. Hallo,

      Macht es einen Unterschied ob ich das Programm nur privat verwende oder auch weitergebe?

      Das kostenlose Weitergeben an Freunde/Verwandte dürfte noch als privat durchgehen, du vertreibst dann die Software ja nicht wirklich, d.h. das sollte in jedem Fall erlaubt sein. Wenn Du sie als Download anbietest, ist es allerdings etwas anderes. Da kenne ich die genaue Gesetzeslage nicht. [...]

      Wie sieht denn das mit den ganzen Karamba-Scripten für KDe und Konsorten aus, die mir das Wetter anzeigen und zum Großteil unter der GPL stehen? Da _muss_ das ja erlaubt sein, oder?

      Grüße aus Barsinghausen,
      Fabian

      --
      "It's easier not to be wise" - < http://www.fabian-transchel.de/kultur/philosophie/ialone/>
      1. Hi,

        Wie sieht denn das mit den ganzen Karamba-Scripten für KDe und Konsorten aus, die mir das Wetter anzeigen und zum Großteil unter der GPL stehen? Da _muss_ das ja erlaubt sein, oder?

        Das Nutzen der Scripte ist, dank GPL, natürlich erlaubt.

        *Hier* geht es aber um Daten. Hast Du eine Wetter-Datenbank zur Hand, die ebenfalls unter GPL steht, dann ist alles gut. ;->

        Gruß, Cybaer

        --
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    3. Hallo,

      Ist es dann aber nicht so, dass er sich die Inhalte von Fremden zu eigen macht wenn er nicht explizit darauf hinweißt, dass er die Daten von wetter.de oder woher auch immer her hat? Die verdienen ja ihr Geld damit dass die Leute auf ihre Seite kommen, und sich dort die Werbung angucken. Wenn er jetzt nur die rohen Daten holt und auf seiner Seite anbietet (auch wenn er einen Link zu wetter.de hinmacht) werden die Besucher nicht mehr auf die seite von wetter.de gehen müssen, somit haben die weniger Besucher und weniger Einnahmen.

      Er verkauft so zu sagen die Milch ohne die Kuh (oder wie man da in diesem Fall sagt). Wer würde dann noch die mit Werbung überladene wetter.de Seite angucken? (k.A. ob sie überladen ist aber nur so als Beispiel)

      Grüße
      Jeena Paradies

      --
      Überraschungs Abschiedsfeier für meine Mädels
      1. Hallo,

        Die verdienen ja ihr Geld damit dass die Leute auf ihre Seite kommen, und sich dort die Werbung angucken. Wenn er jetzt nur die rohen Daten holt und auf seiner Seite anbietet (auch wenn er einen Link zu wetter.de hinmacht) werden die Besucher nicht mehr auf die seite von wetter.de gehen müssen, somit haben die weniger Besucher und weniger Einnahmen.

        Er verkauft so zu sagen die Milch ohne die Kuh (oder wie man da in diesem Fall sagt).

        Wobei das in diesem Fall eine lila angepinselte Milka-Kuh wäre, deren Milch er verkauft, ohne dass seine Kunden die Milka-Schriftzüge auf der Kuh sehen. ;-)

        Gruß aus Bonn
        Sven

        --
        Do it yourSELF 'cause SELFmade is bestmade.
        Selfcode: ie:% fl:( br:^ va:} ls:[ fo:) rl:( n4:{ ss:| de:> js:| ch:? mo:} zu:)
        Selfcode dekodieren - Selfcode-Info
      2. Hi

        Er verkauft so zu sagen die Milch ohe die Kuh (oder wie man da in diesem Fall sagt). Wer würde dann noch die mit Werbung überladene wetter.de Seite angucken? (k.A. ob sie überladen ist aber nur so als Beispiel)

        ich verkaufe die Software ja nicht. Ich möchte mir aber einen Client basteln der mir die Informationen zusammengefasst und ohne Werbung ausgibt.
        Aber angenommen ich würde so einen Client dann zum Download bereit stellen, wäre er dann immer noch legal (wenn ich z. B. einen Hinweis anbringe, woher die Daten stammen)?

        Schöne Grüße
        Julian

        --
        "Schokolade ist gut gegen Zähne."
        1. Hallo Julian.

          Aber angenommen ich würde so einen Client dann zum Download bereit stellen, wäre er dann immer noch legal (wenn ich z. B. einen Hinweis anbringe, woher die Daten stammen)?

          Ist es legal, die NASA-Fotos vom Mars in deine Seite einzubinden? Ich wiederhole mich: frag den Anbieter.

          Freundschaft!
          Siechfred

          --
          Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
          1. Hallo Siechfred,

            Ist es legal, die NASA-Fotos vom Mars in deine Seite einzubinden? Ich wiederhole mich: frag den Anbieter.

            Soweit ich mich erinnere ja, weil die NASA als Regierungsorganisation alle Veröffentlichungen unter Public Domain stellen muss.

            Schöne Grüße,

            Johannes

            --
            Das sage ich deshalb, weil ich Hompagebauer bin und Ahnung davon .
            ss:| zu:) ls:[ fo:) de:] va:) ch:) n4:| rl:) br:< js:| ie:{ fl:( mo:}
            1. Hi,

              Soweit ich mich erinnere ja, weil die NASA als Regierungsorganisation alle Veröffentlichungen unter Public Domain stellen muss.

              Nein (besser: definiere PD). Jeder darf NASA-Materialien nutzen. Gewerbsmäßige Nutzung muß aber genehmigt werden (frag ich aber nicht nach den Kosten, so welche anfallen).

              Gruß, Cybaer

              --
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        2. Hallo Julian,

          ich verkaufe die Software ja nicht. Ich möchte mir aber einen Client basteln der mir die Informationen zusammengefasst und ohne Werbung ausgibt.

          Erlauben das die Nutzungsbedingungen von wetter.de?

          Aber angenommen ich würde so einen Client dann zum Download bereit stellen, wäre er dann immer noch legal (wenn ich z. B. einen Hinweis anbringe, woher die Daten stammen)?

          Abschnitt 2 ist meiner Meinung eindeutig, Punkte (1), (2) und (3). Aber ich bin kein Rechtsanwalt und kann Dich nicht beraten ;-)

          Freundliche Grüsse,

          Vinzenz

          1. Hi

            Nutzungsbedingungen von wetter.de?

            nur geht es hier nicht um wetter.de sondern um wetter.com und da finde ich ehrlich gesagt keinerlei AGBs.

            Gruss
            Carl

            1. Hallo!

              Nutzungsbedingungen von wetter.de?

              nur geht es hier nicht um wetter.de sondern um wetter.com und da finde ich ehrlich gesagt keinerlei AGBs.

              Ganz unten: http://www.wetter.com/v2/?SID=&LANG=DE&LOC=8000&LOCFROM=9053?

              ... und auf der Startseite (ich nehme an auf allen anderen auch gibts einen Copyright-Hinweis.

              Beste Grüße
              Viennamade

            2. Hallo Carl,

              nur geht es hier nicht um wetter.de sondern um wetter.com

              Wer lesen kann, ist klar im Vorteil *schäm*.

              Es gilt allerdings der Hinweis von Viennamade.

              Freundliche Grüsse,

              Vinzenz

            3. Hi,

              nur geht es hier nicht um wetter.de sondern um wetter.com und da finde ich ehrlich gesagt keinerlei AGBs.

              Übrigens: Das Urheberrecht bedarf keines Hinweises. Du hast es mit dem Erstellen eines Werkes (hier: Wetter-Datenbank) und wirst es nicht wieder los. :-)

              Gruß, Cybaer

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  2. Hello,

    Mich interessiert es, wie weit es legal ist den Inhalt fremder Websites zu parsen. Wenn ich jetzt z. B. gerne das Wetter für meine Stadt angezeigt haben möchte, darf ich dann ein Programm schreiben dass sich die Informationen von wetter.com holt? Macht es einen Unterschied ob ich das Programm nur privat verwende oder auch weitergebe? Wenn ja, was zählt alles als "privat"?

    Wenn ich das richtig sehe, ist die veröffentlichte Information als solche nicht schutzfähig, es sei denn, sie stellt eine Datensammlung (also hier z.B. über Jahre hinweg) dar. Die Darstellung ist schon geschützt. Nun findet die Darstellung aber erst im Browser statt. Der Quellcode ist dann also das schutzwürdige Objekt. Da die Umwandlung zum Endergebnis aber erst von einem unbekannten Browser durchgeführt wird, dürfte die Darstellung streng genommen auch nicht mehr geschützt sein.

    Demnach kannst Du mit den Daten, die täglich wechseln, also machen, was Du willst.

    Das ist natürlich nur meine ganz persönliche Meinung in diesem Moment

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
    1. Hi Tom,

      Wenn ich das richtig sehe, ist die veröffentlichte Information als solche nicht schutzfähig, es sei denn, sie stellt eine Datensammlung (also hier z.B. über Jahre hinweg) dar.

      Ich weiß nicht, welche Rolle die Form spielt, aber ich vermute, dass Du Unrecht hast. Das Urheberrecht bezieht sich ja nicht nur auf die Form, sondern auch auf den Inhalt.

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

      1. Hello,

        Wenn ich das richtig sehe, ist die veröffentlichte Information als solche nicht schutzfähig, es sei denn, sie stellt eine Datensammlung (also hier z.B. über Jahre hinweg) dar.
        Ich weiß nicht, welche Rolle die Form spielt, aber ich vermute, dass Du Unrecht hast. Das Urheberrecht bezieht sich ja nicht nur auf die Form, sondern auch auf den Inhalt.

        Das ist Unsinn. Dann dürfte niemand mehr eine Telefonnummer weitergeben, die er aus dem Telefonbuch abgelsen hat, oder eine Formel benutzen, die in einem Physikbuch erklärt wird. Das Wetter ist zum Glück noch nicht urheberrechtlich geschützt. Das Werk (Wetterseite) als solches genießt nur Schutz durch Form und Farbe und in der Zusammenstellung der Daten. Datanbanken SIND seit einiger Zeit geschützt. Einzelen Daten daraus dürfen aber selbstverständlich benutzt werden. Was "einzeln" bedeutet, kann ich Dir aber auch nicht sagen. Wenn ein Vieltelefonierer( Telefon-Werber) nun das ganze Buch durchtelefoniert und dabei in seine CTI-Software durch abtippen übernimmt, ist das voll in Ordnung.

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
        1. Hi,

          Das ist Unsinn. Dann dürfte niemand mehr eine Telefonnummer weitergeben, die er aus dem Telefonbuch abgelsen hat,

          Hat nicht die notwendige "Schöpfungshöhe" um urheberrechtlich geschützt zu sein.

          Bei der Wettervorhersage sind nicht die paar Daten das Problem, sondern, daß es ziemlich aufwendig ist, sie zu ermitteln. =;-)

          Mag also sein, daß man dir nicht auf die Schliche kommt, wenn Du fremde Daten nutzt (die gleichwohl als Teil einer Wetterdatenbank schutzfähig sein dürften). Aber die Daten abzuholen und unter eigener Flagge (selbt mit Nennung des URLs) ist schon ziemlich offensichtlich. ;->

          oder eine Formel benutzen, die in einem Physikbuch erklärt wird.

          Pythagoras ist auch schon so lange tot, da gibt es nichts mehr zu schützen. ;-) Aber eine spezifische Darstellung einer Formel, kann durchaus wieder geschützt sein.

          Beispiel: Auch die Mona Lisa ist natürlich nicht mehr geschützt. Aber das Bild von ihr im Kunstkatalog XY ist natürlich geschützt.

          Datanbanken SIND seit einiger Zeit geschützt.

          Eben.

          Einzelen Daten daraus dürfen aber selbstverständlich benutzt werden.

          Und dürfen wiederveröffentlicht werden? Und das jeden Tag (mithin, 365 von 365 Datenbankeinträgen, die im Jahr hinzugekommen sind)? Na ja ...

          Was "einzeln" bedeutet, kann ich Dir aber auch nicht sagen. Wenn ein Vieltelefonierer( Telefon-Werber) nun das ganze Buch durchtelefoniert und dabei in seine CTI-Software durch abtippen übernimmt, ist das voll in Ordnung.

          Und wenn der Datenbankersteller gefakte Adresse eingepflegt hat (was er tunlichst machen sollte), dann ist der Telefon-Werber der "seine neue" Datenbank veröffentlicht, rechtlich gesehen aber sowas von im Arsch ... >;->

          Gruß, Cybaer

          --
          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
          1. Hi,

            Beispiel: Auch die Mona Lisa ist natürlich nicht mehr geschützt. Aber das Bild von ihr im Kunstkatalog XY ist natürlich geschützt.

            wurde zwar hier im Forum schonmal behauptet, aber da wär ich mir erstmal gar nicht so sicher.

            Einzelen Daten daraus dürfen aber selbstverständlich benutzt werden.

            Und dürfen wiederveröffentlicht werden? Und das jeden Tag (mithin, 365 von 365 Datenbankeinträgen, die im Jahr hinzugekommen sind)? Na ja ...

            Genau, dann wären es sowieso schonmal keine einzelnen Daten. Ein Thema wäre noch der Nachrichtenwert der einzelnen Meldung durch ihre Aktualität.

            Und wenn der Datenbankersteller gefakte Adresse eingepflegt hat (was er tunlichst machen sollte), dann ist der Telefon-Werber der "seine neue" Datenbank veröffentlicht, rechtlich gesehen aber sowas von im Arsch ... >;->

            Abtippende -öffentliches Telefonbuch- Chinesen vs CD-Rom Kopie gab es doch schonmal?

            Gruß
            CurtB

            1. Hi,

              wurde zwar hier im Forum schonmal behauptet, aber da wär ich mir erstmal gar nicht so sicher.

              Ich mir schon.

              Du darfst aber gerne selbst in den Louvre fahren, um selbst ein FotoBild zu machen! ;-)

              Oh, Halt: Fotografieren ist da wohl verboten. ;-))

              Übrigens: Auch Karl May ist dem Urheberrecht schon längst entfleucht. Die Karl-May-Bücher werden deswegen immer leicht geändert und sind nicht mehr "original". :)

              Abtippende -öffentliches Telefonbuch- Chinesen vs CD-Rom Kopie gab es doch schonmal?

              Yep - angeblich. Heutzutage würden sie damit nicht mehr durchkommen.

              Na ja, die Macher sind dann ja später auch "eingewandert" - wenn auch, AFAIR, aus anderen Gründen.

              Gruß, Cybaer

              --
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              1. Hi,

                Du darfst aber gerne selbst in den Louvre fahren,

                wäre vmtl. gar nicht nötig, ich zitiere mal Dr. Klaus Graf, Universität Freiburg
                http://www.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm

                "
                 An der Fotografie einer zweidimensionalen  Vorlage entsteht
                 kein Leistungsschutzrecht des Fotografen nach § 72 UrhG.
                "
                und
                "
                Eine Remonopolisierung gemeinfreier Werke stößt auch im
                Markenrecht auf die Ablehnung der Fachliteratur
                "

                Gruß
                CurtB

                1. Hi,

                  wäre vmtl. gar nicht nötig, ich zitiere mal Dr. Klaus Graf, Universität Freiburg

                  Na ja, frag drei Anwälte, bekomme sechs Meinungen. ;-)

                  Aber ich nehme mit Freude zur Kenntnis, daß es zumindest umstritten ist. Wenn jetzt noch geklärt würde, welches die "vorherrschende Meinung" ist (wenn nicht gar Urteile) ...

                  An der Fotografie einer zweidimensionalen  Vorlage entsteht
                  kein Leistungsschutzrecht des Fotografen nach § 72 UrhG.

                  Und ein Kunstkatalog als "Datenbank"?

                  Eine Remonopolisierung gemeinfreier Werke stößt auch im
                  Markenrecht auf die Ablehnung der Fachliteratur

                  Das ist wohl vorherrschende Meinung (eher unumstritten).

                  Gruß, Cybaer

                  --
                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        2. Hi Tom,

          Das ist Unsinn.

          Das ist unhöflich.

          Dann dürfte niemand mehr eine Telefonnummer weitergeben, die er aus dem Telefonbuch abgelsen hat, oder eine Formel benutzen, die in einem Physikbuch erklärt wird.

          Weil nicht alles hinkt, was ein Vergleich ist, oder weil es Sonntag keine Flasche Pommes mehr gab?

          Du argumentierst ganz offensichtlich aus dem, was Du als gesunden Menschenverstand empfindest. Damit bewegt man sich aber in juristischen Fragen auf dünnem Eis.

          Das Wetter ist zum Glück noch nicht urheberrechtlich geschützt.

          Das ist hier auch nicht das Thema.

          Das Werk (Wetterseite) als solches genießt nur Schutz durch Form und Farbe und in der Zusammenstellung der Daten.

          Gibst Du diese Auskunft rechtsverbindlich? Das heißt: Übernimmst Du die Haftung, wenn jemand aufgrund dieser Auskunft Ärger bekommt?

          Einzelen Daten daraus dürfen aber selbstverständlich benutzt werden. Was "einzeln" bedeutet, kann ich Dir aber auch nicht sagen.

          Wie wär's denn dann mit ein bisschen mehr Konjunktiv in Deiner Antwort?

          Wenn ein Vieltelefonierer( Telefon-Werber) nun das ganze Buch durchtelefoniert und dabei in seine CTI-Software durch abtippen übernimmt, ist das voll in Ordnung.

          Das ist ein altes Beispiel. Gilt das für alle Daten? Die Wettervorhersage ist ein äußerst aufwendiges Geschäft, keine Frage, und ich weiß, dass Medien u.a. hohe Gebühren für Wetterdaten bezahlen.

          Viele Grüße
          Mathias Bigge

  3. Hallo!

    Also, das Impressum von wetter.com meint folgendes:

    Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Bereitstellung von Inhalten der Website wetter.com auf anderen Websites ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion gestattet. Die auf dieser Website enthaltenen Angaben werden nach bestem Wissen erstellt und mit großer Sorgfalt auf ihre Richtigkeit überprüft. Trotzdem sind inhaltliche und sachliche Fehler nicht vollständig auszuschließen. Wetter.com übernimmt deshalb keinerlei Garantie und Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Dies gilt auch für alle Links zu anderen URLs, die auf unserer Website genannt werden.

    Viele Grüße aus dem Bayerischen Wald!

    Peter

    1. Hallo.

      Also, das Impressum von wetter.com meint folgendes:

      Diese Meinung ist aber nicht maßgeblich, da sie nicht über dem Gesetz steht.
      MfG, at

  4. Hallo!

    Vielleicht interessant obwohl der Schwerpunkt bei Österreich liegt:

    http://www.uni-koeln.de/math-nat-fak/geomet/meteo/Datentagung/zamg.html

    ... und ein Zitat daraus:

    Der einzelne Wetterdatensatz kann urheberrechtlich nicht geschützt sein, da er nur die Aufzeichnung eines Zustandes der Natur und nicht das Produkt eines geistigen Schöpfungsprozesses darstellt. Die Zusammenstellung und Verarbeitung von vielen Einzelaufzeichnungen zu einem planvoll gestalteten Ganzen, kann hingegen sehr wohl ein Werk i.S.d. UrhG darstellen.

    Servus Haga