Hi,
Das ist Unsinn. Dann dürfte niemand mehr eine Telefonnummer weitergeben, die er aus dem Telefonbuch abgelsen hat,
Hat nicht die notwendige "Schöpfungshöhe" um urheberrechtlich geschützt zu sein.
Bei der Wettervorhersage sind nicht die paar Daten das Problem, sondern, daß es ziemlich aufwendig ist, sie zu ermitteln. =;-)
Mag also sein, daß man dir nicht auf die Schliche kommt, wenn Du fremde Daten nutzt (die gleichwohl als Teil einer Wetterdatenbank schutzfähig sein dürften). Aber die Daten abzuholen und unter eigener Flagge (selbt mit Nennung des URLs) ist schon ziemlich offensichtlich. ;->
oder eine Formel benutzen, die in einem Physikbuch erklärt wird.
Pythagoras ist auch schon so lange tot, da gibt es nichts mehr zu schützen. ;-) Aber eine spezifische Darstellung einer Formel, kann durchaus wieder geschützt sein.
Beispiel: Auch die Mona Lisa ist natürlich nicht mehr geschützt. Aber das Bild von ihr im Kunstkatalog XY ist natürlich geschützt.
Datanbanken SIND seit einiger Zeit geschützt.
Eben.
Einzelen Daten daraus dürfen aber selbstverständlich benutzt werden.
Und dürfen wiederveröffentlicht werden? Und das jeden Tag (mithin, 365 von 365 Datenbankeinträgen, die im Jahr hinzugekommen sind)? Na ja ...
Was "einzeln" bedeutet, kann ich Dir aber auch nicht sagen. Wenn ein Vieltelefonierer( Telefon-Werber) nun das ganze Buch durchtelefoniert und dabei in seine CTI-Software durch abtippen übernimmt, ist das voll in Ordnung.
Und wenn der Datenbankersteller gefakte Adresse eingepflegt hat (was er tunlichst machen sollte), dann ist der Telefon-Werber der "seine neue" Datenbank veröffentlicht, rechtlich gesehen aber sowas von im Arsch ... >;->
Gruß, Cybaer
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