Cervantes: So 'ne Art Quelltextklau

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Tja, nicht ganz einfach das Thema. Es kann auf keinen Fall schaden, hier  erst mal eine gütliche Lösung anzustreben. Bei der erwähnten "Anwaltskeule" stellt sich ja überhaupt erst mal die Frage, wen Du da eigentlich verklagen möchtest - Deinen ehemaligen Kunden oder die Agentur. Desweiteren möchte ich bezweifeln, dass Du überhaupt einen Anspruch auf namentliche Nennung hast. Als Du seinerzeit die Nutzungsrechte an Deinen Auftraggeber übertragen hast, wirst Du das vertraglich wahrscheinlich nicht fixiert haben, oder? In diesem Fall wüßte ich nicht, worauf sich Dein Anspruch stützen sollte. Der Kunde hat schließlich das Recht erworben, die Inhalte seiner Website nach eigenem Gusto zu verändern.

Abgesehen davon ist der Ausgang von Urheberrechts-Prozessen, ganz besonders bei Webseiten, immer schwer vorauszusagen. Daher würde ich mir immer sehr gut überlegen, ob man sich auf solch ein Vabanquespiel einlässt. Immerhin entsteht Dir in diesem Fall ja kein wirtschaftlicher Schaden o.ä.

Cheers
Cervantes