Tachchen!
Wenn der aktuelle Inhalteeinpfleger sich als "Ersteller der Webseite" oder der "Webdesigner" ausgibt, dürfte das nach gängigem Sprachgebrauch so verstanden werden, als ob er die Seite erstellt hätte.
Laut OP steht das was von "Konzeption und Ausführung".
Nach meinem Geschmack ließe sich die "Konzeption" eine gute Weile lang
angreifen, aber im Ergebnis wird dies auch nur dazu führen, dass eben
diese "Konzeption" verschwindet ... die neue Firma aber bleibt und der
OP nicht wieder erscheint. Der Unterschied für den Leser ist ~0.
Und "marginal" ist eine Frage der Sichtweise, die sich zudem täglich weiter zu Ungunsten des Erstdesigners verändert.
Wie gesagt, an Aufbau/Struktur wurde laut Schilderung ja bisher kaum was gemacht, lediglich Inhalte ausgetauscht.
Das kann wie erwähnt viel Arbeit, manchmal sogar die Hauptarbeit sein.
Willst du das wirklich gerichtlich überprüfen lassen?
Darum geht's ja hier gerade, ob das wirklich sein muss - oder ob man auf Einsicht der "Gegenseite" hoffen kann.
Die Frage ist, womit du Druck ausüben möchtest, wenn nicht mit dem Richter.
Aus meiner Sicht, sieht die ganze Aktion böse nach einem kostenintensiven
Sieg nach Punkten aus ... wenn es gut läuft.
Die Alternative wäre es, wirklich _nur_ die "Konzeption" anzugreifen.
Das hielte ich für erfolgversprechend ... und so sinnvoll wie bereits
oben angedeutet.
Gruß
Die schwarze Piste
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Smartbytes Webdesign in Oberhausen