wahsaga: So 'ne Art Quelltextklau

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hi,

Dazu müsste zunächst einmal geklärt werden, ob der Erstdesigner ein _Recht_
auf Nennung hat. Das würde ich von Fall zu Fall unterschiedlich sehen.

Er hat auf jeden Fall das Urheberrecht, und bei nur marginalen Veränderungen auch das Recht, weiterhin als solcher genannt zu werden.

gruß,
wahsaga

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