schwarze Piste: So 'ne Art Quelltextklau

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Tachchen!

So wie beschrieben beschränkt sich die Arbeit des momentanen "Webdesigners" im vorliegenden Fall ja darauf, die Inhalte zu aktualisieren.

Damit könnte nach einigen Monaten meine Arbeit die des Erstdesigners bereits
überwiegen ... zum Beispiel bei einer Onlinezeitung oder ähnlichem.
Ich verstehe was du meinst, aber ich kann hoffentlich verdeutlichen,
dass bei diesen Fällen nie einer allein Recht haben kann.

Man könnte ja ggf. auch einen Hinweis anbringen, dass die Seite ursprünglich von X erstellt wurde, und seit Zeitpunkt Y von Z weiter betreut wird.

Könnte man, aber um jemanden dazu zu zwingen, müsste es eine Pflicht geben,
den ursprünglichen Webdesigner überhaupt zu nennen. Davon wird man nicht
generell ausgehen können.

Gruß

Die schwarze Piste

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