Glück auf!
Dazu müsste zunächst einmal geklärt werden, ob der Erstdesigner ein _Recht_ auf Nennung hat. Das würde ich von Fall zu Fall unterschiedlich sehen.
Er hat auf jeden Fall das Urheberrecht, und bei nur marginalen Veränderungen auch das Recht, weiterhin als solcher genannt zu werden.
Ich würde es andersrum aufziehen: Der "Nachfolger" (also im konstruierten Beispiel schwarze Piste) hat nach meinem Empfinden nicht das Recht, sich als Ersteller oder Designer auf einer Seite zu nennen, die er nicht erstellt oder designt hat.
Abgesehen davon wird eine Lösung nach dem Motto "Erstellt von ..., seit ... betreut von ..." nur einvernehmlich finden lassen, rechtlich wird das nicht her gegeben, denke ich.
Gruß,
der Juve