Arno Nym: So 'ne Art Quelltextklau

Schönen guten Tag, wertes Forum!

Jetzt hat es auch mich erwischt, man hat mir den Quelltext geklaut. Naja, eher entführt und mißbraucht. Aber von vorn:

Vor etwa zwei Jahren erstellte ich für eine Firma aus der Gegend eine Webseite und pflegte sie gelegentlich. Die Firma zog zwischenzeitig weg (etwa 300 km) und eine andere Agentur übernahm die Pflege (weil die jetzt in der Nähe sind, im Gegensatz zu mir).

So weit, so klar, so kein Problem. Das Problem ist:

Obwohl die Seite nach wie vor unverändert ist (nur die Inhalte wurden gepflegt), stehe unter "Konzeption und Ausführung" nicht mehr ich, sondern nur noch die neue Agentur. Lustigerweise hat man es aber nicht durchgezogen, und im Quelltext steht immer noch mein Name...

Nach kurzer Rückfrage mit der beauftragenden Firma meinte deren Chef, das er davon nichts wisse und auch nichts dementsprechendes in Auftrag gegeben habe. Also ist das wohl auf dem Mist der Agentur gewachsen, obwohl gerade die es ja eigentlich besser hätten wissen müssen. Naja.

Frage: wie sollte das weitere Vorgehen aussehen? Kurze, höflich-bestimmte eMail, oder gleich die Anwaltskeule? Es würde mir reichen, mich dort stehen zu sehen, sie können sich ja dazuschreiben - nur dieses dreiste Vorgehen stört mich. Meinetwegen können sie mich auch weglassen, dann hätte ich aber gerne Kohle gesehen - zu verschenken habe ich ja auch nichts.

Zumal, und das ist besonders ärgerlich, die (geänderten) Seiten jetzt nicht mehr XHTML-konform sind (im Gegensatz zu vorher). Als Ausgleich hat man jetzt eine "Valid XHTML"-Grafik in den Seitenfuß gebaut...

Danke für Eure Meinung

  1. Frage: wie sollte das weitere Vorgehen aussehen? Kurze, höflich-bestimmte eMail, oder gleich die Anwaltskeule?

    Ganz klar die Mail. Ich finde deinen Wunsch absolut berechtigt und würde mich wundern, wenn sich die Agentur darauf nicht einließe.

    Viele Grüße!
    _ds

    --
    Sie besitzen Hunde und führen sie regelmäßig gassi.
    Top 5-Blog, Fünf zufällige Merkmale von Egoisten
    1. Ganz klar die Mail. Ich finde deinen Wunsch absolut berechtigt und würde mich wundern, wenn sich die Agentur darauf nicht einließe.

      Der erste Gedanke ist halt doch der Beste...

      Viele Grüße!

      Heißen Dung, äh Dank :)

  2. Tachchen!

    Vor etwa zwei Jahren erstellte ich für eine Firma aus der Gegend eine Webseite und pflegte sie gelegentlich. Die Firma zog zwischenzeitig weg (etwa 300 km) und eine andere Agentur übernahm die Pflege

    Das Problem ist immer das gleiche.
    Und so sehr ich auch deine Sichtweise verstehe, so ist sie doch nicht die
    einzige. Nähmen wir der Einfachheit halber an, ich hätte das Projekt übernommen:

    Natürlich möchte ich meinen Namen als "Webdesigner hinter der Seite" sehen.
    Auf jeden Fall ginge es mir ziemlich auf den Nerv, dass ich schon seit
    Monaten die Arbeit an der Seite übernehme, aber nach wie vor jeder,
    der das als gut gemacht empfindet, bei dir nach deinen Preisen fragt.
    Vielleicht ist mein Code auch viel besser als deiner? Denken werde ich
    das auf jeden Fall, sonst würde ich ja anderen Code schreiben.

    Schreibe ich aber mich als "Webdesigner" im weitesten Sinne auf die Seite,
    kommst natürlich sofort du an und drohst mit juristischen Schritten & Co.
    Die einzige Möglichkeit, aus diesem Dilemma auszubrechen, wäre es, die Seite
    komplett neu zu machen. Das fände ich zwar toll, aber der Auftraggeber will
    natürlich nicht schon wieder Geld ausgeben.

    Und nun?

    Was ich sagen will:
    Es ist nötig, aber kaum möglich da eine sinnvolle Lösung zu finden.
    Und wenn es wirklich zum juristischen Streit kommt, werden die Kosten
    mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einen allein
    treffen und auch die Lösung wird niemanden allein glücklich machen.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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    Smartbytes Webdesign in Oberhausen
    1. Hi there,

      Natürlich möchte ich meinen Namen als "Webdesigner hinter der Seite" sehen.

      Dann schreib halt "überarbeitet von schwarze Piste" hin oder ähnliches. In keinem Fall aber ist es zulässig, den Namen des ursprünglichen Programmieres/Verfasser/Urheber einfach zu überschreiben oder zu ersetzen.

      1. Tachchen!

        Dann schreib halt "überarbeitet von schwarze Piste" hin oder ähnliches. In keinem Fall aber ist es zulässig, den Namen des ursprünglichen Programmieres/Verfasser/Urheber einfach zu überschreiben oder zu ersetzen.

        Dazu müsste zunächst einmal geklärt werden, ob der Erstdesigner ein _Recht_
        auf Nennung hat. Das würde ich von Fall zu Fall unterschiedlich sehen.

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
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        1. hi,

          Dazu müsste zunächst einmal geklärt werden, ob der Erstdesigner ein _Recht_
          auf Nennung hat. Das würde ich von Fall zu Fall unterschiedlich sehen.

          Er hat auf jeden Fall das Urheberrecht, und bei nur marginalen Veränderungen auch das Recht, weiterhin als solcher genannt zu werden.

          gruß,
          wahsaga

          --
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          #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
          1. Tachchen!

            Er hat auf jeden Fall das Urheberrecht, und bei nur marginalen Veränderungen auch das Recht, weiterhin als solcher genannt zu werden.

            Wie kommst du insbesondere auf das letzte?
            Und "marginal" ist eine Frage der Sichtweise, die sich zudem täglich weiter
            zu Ungunsten des Erstdesigners verändert. Willst du das wirklich gerichtlich
            überprüfen lassen?

            Gruß

            Die schwarze Piste

            --
            ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
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            1. hi,

              Er hat auf jeden Fall das Urheberrecht, und bei nur marginalen Veränderungen auch das Recht, weiterhin als solcher genannt zu werden.

              Wie kommst du insbesondere auf das letzte?

              Wenn der aktuelle Inhalteeinpfleger sich als "Ersteller der Webseite" oder der "Webdesigner" ausgibt, dürfte das nach gängigem Sprachgebrauch so verstanden werden, als ob er die Seite erstellt hätte.
              Wenn also ein Hinweis auf den diese Tätigkeiten ausübenden schon angebracht wird, dann hat m.E. der Urheber auch das Recht, dort genannt zu werden.

              Und "marginal" ist eine Frage der Sichtweise, die sich zudem täglich weiter zu Ungunsten des Erstdesigners verändert.

              Wie gesagt, an Aufbau/Struktur wurde laut Schilderung ja bisher kaum was gemacht, lediglich Inhalte ausgetauscht.

              Willst du das wirklich gerichtlich überprüfen lassen?

              Darum geht's ja hier gerade, ob das wirklich sein muss - oder ob man auf Einsicht der "Gegenseite" hoffen kann.

              gruß,
              wahsaga

              --
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              1. Tachchen!

                Wenn der aktuelle Inhalteeinpfleger sich als "Ersteller der Webseite" oder der "Webdesigner" ausgibt, dürfte das nach gängigem Sprachgebrauch so verstanden werden, als ob er die Seite erstellt hätte.

                Laut OP steht das was von "Konzeption und Ausführung".
                Nach meinem Geschmack ließe sich die "Konzeption" eine gute Weile lang
                angreifen, aber im Ergebnis wird dies auch nur dazu führen, dass eben
                diese "Konzeption" verschwindet ... die neue Firma aber bleibt und der
                OP nicht wieder erscheint. Der Unterschied für den Leser ist ~0.

                Und "marginal" ist eine Frage der Sichtweise, die sich zudem täglich weiter zu Ungunsten des Erstdesigners verändert.

                Wie gesagt, an Aufbau/Struktur wurde laut Schilderung ja bisher kaum was gemacht, lediglich Inhalte ausgetauscht.

                Das kann wie erwähnt viel Arbeit, manchmal sogar die Hauptarbeit sein.

                Willst du das wirklich gerichtlich überprüfen lassen?

                Darum geht's ja hier gerade, ob das wirklich sein muss - oder ob man auf Einsicht der "Gegenseite" hoffen kann.

                Die Frage ist, womit du Druck ausüben möchtest, wenn nicht mit dem Richter.
                Aus meiner Sicht, sieht die ganze Aktion böse nach einem kostenintensiven
                Sieg nach Punkten aus ... wenn es gut läuft.
                Die Alternative wäre es, wirklich _nur_ die "Konzeption" anzugreifen.
                Das hielte ich für erfolgversprechend ... und so sinnvoll wie bereits
                oben angedeutet.

                Gruß

                Die schwarze Piste

                --
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            2. Tachchen!

              Hi!

              Entwickelt sich interessant, der Faden.

              Er hat auf jeden Fall das Urheberrecht, und bei nur marginalen Veränderungen auch das Recht, weiterhin als solcher genannt zu werden.
              (...) Und "marginal" ist eine Frage der Sichtweise, ...

              Bisher wurden nur einige Produktabbildungen ausgetauscht, und für ein neues Produkt eine neue Seite angelegt (dank des umgebenden php-Konstrukts eine Sache von wenigen Minuten). Geht das noch als marginal durch? Bedenke, es geht um das Design als solches und den Quelltext!

              Arno

          2. Glück auf!

            Dazu müsste zunächst einmal geklärt werden, ob der Erstdesigner ein _Recht_ auf Nennung hat. Das würde ich von Fall zu Fall unterschiedlich sehen.

            Er hat auf jeden Fall das Urheberrecht, und bei nur marginalen Veränderungen auch das Recht, weiterhin als solcher genannt zu werden.

            Ich würde es andersrum aufziehen: Der "Nachfolger" (also im konstruierten Beispiel schwarze Piste) hat nach meinem Empfinden nicht das Recht, sich als Ersteller oder Designer auf einer Seite zu nennen, die er nicht erstellt oder designt hat.
            Abgesehen davon wird eine Lösung nach dem Motto "Erstellt von ..., seit ... betreut von ..." nur einvernehmlich finden lassen, rechtlich wird das nicht her gegeben, denke ich.

            Gruß,
            der Juve

    2. hi,

      Natürlich möchte ich meinen Namen als "Webdesigner hinter der Seite" sehen.
      Auf jeden Fall ginge es mir ziemlich auf den Nerv, dass ich schon seit
      Monaten die Arbeit an der Seite übernehme, aber nach wie vor jeder,
      der das als gut gemacht empfindet, bei dir nach deinen Preisen fragt.
      Vielleicht ist mein Code auch viel besser als deiner?

      So wie beschrieben beschränkt sich die Arbeit des momentanen "Webdesigners" im vorliegenden Fall ja darauf, die Inhalte zu aktualisieren.

      Die einzige Möglichkeit, aus diesem Dilemma auszubrechen, wäre es, die Seite komplett neu zu machen.

      Man könnte ja ggf. auch einen Hinweis anbringen, dass die Seite ursprünglich von X erstellt wurde, und seit Zeitpunkt Y von Z weiter betreut wird.

      gruß,
      wahsaga

      --
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      1. Tachchen!

        So wie beschrieben beschränkt sich die Arbeit des momentanen "Webdesigners" im vorliegenden Fall ja darauf, die Inhalte zu aktualisieren.

        Damit könnte nach einigen Monaten meine Arbeit die des Erstdesigners bereits
        überwiegen ... zum Beispiel bei einer Onlinezeitung oder ähnlichem.
        Ich verstehe was du meinst, aber ich kann hoffentlich verdeutlichen,
        dass bei diesen Fällen nie einer allein Recht haben kann.

        Man könnte ja ggf. auch einen Hinweis anbringen, dass die Seite ursprünglich von X erstellt wurde, und seit Zeitpunkt Y von Z weiter betreut wird.

        Könnte man, aber um jemanden dazu zu zwingen, müsste es eine Pflicht geben,
        den ursprünglichen Webdesigner überhaupt zu nennen. Davon wird man nicht
        generell ausgehen können.

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
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        Smartbytes Webdesign in Oberhausen
    3. Tachchen!

      Moin

      Natürlich möchte ich meinen Namen als "Webdesigner hinter der Seite" sehen.
      Auf jeden Fall ginge es mir ziemlich auf den Nerv, dass ich schon seit
      Monaten die Arbeit an der Seite übernehme, aber nach wie vor jeder,
      der das als gut gemacht empfindet, bei dir nach deinen Preisen fragt.

      Das leuchtet ein

      Vielleicht ist mein Code auch viel besser als deiner? Denken werde ich
      das auf jeden Fall, sonst würde ich ja anderen Code schreiben.

      Deiner vielleicht, aber deren nicht - die Seiten die geändert wurden, sind nicht mehr korrekt, auch wenn das plötzliche Auftauchen des "Valid XTHML"-Logos etwas anderes suggeriert. Einige Seiten sind auch noch valide, die sind aber noch von mir ;) Zur Validität fehlen übrigens nur Kleinigkeiten - umso enttäuschender, finde ich.

      Schreibe ich aber mich als "Webdesigner" im weitesten Sinne auf die Seite,
      kommst natürlich sofort du an und drohst mit juristischen Schritten & Co.

      Es geht mir ja nicht darum, daß sie sich dort hingeschrieben haben, sondern eher darum, daß sie mich von dort gelöscht haben.

      Die einzige Möglichkeit, aus diesem Dilemma auszubrechen, wäre es, die Seite
      komplett neu zu machen. Das fände ich zwar toll, aber der Auftraggeber will
      natürlich nicht schon wieder Geld ausgeben.

      Stimmt, ich kenne ihn - das wäre nicht in seinem Sinn.

      Und nun?

      Was ich sagen will:
      Es ist nötig, aber kaum möglich da eine sinnvolle Lösung zu finden.
      Und wenn es wirklich zum juristischen Streit kommt, werden die Kosten
      mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einen allein
      treffen und auch die Lösung wird niemanden allein glücklich machen.

      Deswegen möchte ich die Keule eigentlich vermeiden - ich denke, ich werde erstmal eine Mail schreiben..

      Gruß
      Die schwarze Piste

      Danke für Deine Meinung

      Gruß zurück vom Arno

      1. Hi,

        Deiner vielleicht, aber deren nicht - die Seiten die geändert wurden, sind nicht mehr korrekt, auch wenn das plötzliche Auftauchen des "Valid XTHML"-Logos etwas anderes suggeriert. Einige Seiten sind auch noch valide, die sind aber noch von mir ;) Zur Validität fehlen übrigens nur Kleinigkeiten - umso enttäuschender, finde ich.

        Eine Runde Mitleid! Möchtest Du einen Keks? ;->

        Also ehrlich: Wenn ich bei Seiten, die von mir sind, jedesmal "Aua" schreien würde, nur weil da jemand meinte, mit Dreamweaver drin rumpfuschen zu müssen, dann hätte man mich wohl schon in die Klappse eingeliefert (ach nein, bin da ja schon drin =;->). ;)

        Wenn das für dich ein Problem ist, dann kannst Du doch froh sein, daß dein Name nicht mehr drunter steht ... ;->

        Im Ernst: Schuer hat dazu wohl das passende gesagt, weswegen ich mich dem einfach mal anschließe ... :)

        Gruß, Cybaer

        PS: Der Fuchsschwa^W "Valide-Button" ist IMHO genauso professionell wie "Best viewed with XYZ". Schön, daß der Autor es weiß, aber ansonsten interessiert es keine Sau (und hat IMHO folglich auch nichts auf Firmen-Webseiten verloren).

        --
        Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        1. Hi,

          Moinsen!

          Eine Runde Mitleid! Möchtest Du einen Keks? ;->

          Danke, ich hatte gerade Tee (und Kekse) :)

          Wenn das für dich ein Problem ist, dann kannst Du doch froh sein, daß dein Name nicht mehr drunter steht ... ;->

          So gesehen hast Du natürlich Recht - mich ärgert vor allem das rotzfreche. Aber mit Anstand ist es heutzutage ja nicht weit her, im Geschäftsleben schon gar nicht.

          PS: Der Fuchsschwa^W "Valide-Button" ist IMHO genauso professionell wie "Best viewed with XYZ". Schön, daß der Autor es weiß, aber ansonsten interessiert es keine Sau (und hat IMHO folglich auch nichts auf Firmen-Webseiten verloren).

          Danke, daß das mal jemand sagt. Im Allgemeinen sind meine Seiten immer XHTML-valide. Das erwähne ich aber, wenn überhaupt, auf irgendeiner Unterseite, auf der (web-)technische Gegebenheiten erklärt werden.

          In Deiner Aufzählung fehlt übrigens noch "Optimiert für $UNWICHTIG" ;)

          Tschüß,
          Arno

    4. Natürlich möchte ich meinen Namen als "Webdesigner hinter der Seite" sehen.

      Im aktuellen Fall wärst du allerdings nicht der Webdesigner, sondern nur derjenige, der die inhaltliche Pflege übernommen hat.

      Es ist nötig, aber kaum möglich da eine sinnvolle Lösung zu finden.

      Ich denke schon, dass es möglich ist, und dass es sogar sehr einfach ist. In 5 Schritten:

      1. Im Impressum steht "Konzeption, Design und technische Umsetzung: A".

      2. Du übernimmst die Seite, beschränkst dich dabei jedoch auf die inhaltliche Pflege. Im Impressum: "Konzeption, Design und technische Umsetzung: A. Inhaltliche Betreuung: B."

      3. Es werden Änderungen/Erweiterungen am Design nötig. Im Impressum: "Konzeption, Design und technische Umsetzung: A. Überarbeitung und inhaltliche Betreuung: B."

      4. Es werden weitere Änderungen/Erweiterungen gemacht, die das ursprüngliche Design verfremden, jedoch weiterhin in seiner Grundstruktur erhalten. Im Impressum: "Konzeption, Re-Design, Umsetzung und inhaltliche Betreuung: B. Ursprüngliches Konzept und Design: A."

      5. Es werden Änderungen/Erweiterungen gemacht, die das ursprüngliche Design so sehr verfremden, dass ein gefühltes neues Design entstanden ist. Im Impressum: Konzeption, Design und technische Umsetzung: B."

      Viele Grüße!
      _ds

      --
      Christian Kracht erzählt in seinem "Faserland" die ach so "mitreißende Geschichte einer Jugend, witzig und scharfsinnig, schnoddrig und schwermütig" (Buchrücken), während ich dabei eine meiner langweiligsten S-Bahn Fahrten in Berlin verbrachte.
      Das kleine Seitenschwein, Faserland
  3. Tja, nicht ganz einfach das Thema. Es kann auf keinen Fall schaden, hier  erst mal eine gütliche Lösung anzustreben. Bei der erwähnten "Anwaltskeule" stellt sich ja überhaupt erst mal die Frage, wen Du da eigentlich verklagen möchtest - Deinen ehemaligen Kunden oder die Agentur. Desweiteren möchte ich bezweifeln, dass Du überhaupt einen Anspruch auf namentliche Nennung hast. Als Du seinerzeit die Nutzungsrechte an Deinen Auftraggeber übertragen hast, wirst Du das vertraglich wahrscheinlich nicht fixiert haben, oder? In diesem Fall wüßte ich nicht, worauf sich Dein Anspruch stützen sollte. Der Kunde hat schließlich das Recht erworben, die Inhalte seiner Website nach eigenem Gusto zu verändern.

    Abgesehen davon ist der Ausgang von Urheberrechts-Prozessen, ganz besonders bei Webseiten, immer schwer vorauszusagen. Daher würde ich mir immer sehr gut überlegen, ob man sich auf solch ein Vabanquespiel einlässt. Immerhin entsteht Dir in diesem Fall ja kein wirtschaftlicher Schaden o.ä.

    Cheers
    Cervantes

    1. Hell-O!

      Desweiteren möchte ich bezweifeln, dass Du überhaupt einen Anspruch auf namentliche Nennung hast.

      So lange er unter den Schutz des UrhG fällt, hat er diesen Anspruch. Interessant in diesem Zusammenhang: Webseiten als Werk im Sinne des Urheberrechts.

      Siechfred

      --
      Ich bin strenggenommen auch nur interessierter Laie. (molily)
      Siechfreds Tagebuch || Falle Aufteilungsbescheid || RT 221 Erfurt-Altstadt i.V.
      1. So lange er unter den Schutz des UrhG fällt, hat er diesen Anspruch. Interessant in diesem Zusammenhang: Webseiten als Werk im Sinne des Urheberrechts.

        Interessanter Hinweis. Die Frage stellt sich nur, ob das Recht auf Urhebernennung bei Übertragung der Nutzungsrechte erhalten bleibt, sofern dies vertraglich nicht explizit festgelegt wurde. Desweiteren sagt das Gesetz auch nichts darüber aus, WO die Nennung des Urhebers zu erfolgen hat.

        Ob die Seite überhaupt die Voraussetzungen für urheberrechtlichen Schutz erfüllt, ist natürlich ebenso fraglich.

        Cheers
        Cervantes

  4. Hi Arno,

    Zumal, und das ist besonders ärgerlich, die (geänderten) Seiten jetzt nicht mehr XHTML-konform sind (im Gegensatz zu vorher). Als Ausgleich hat man jetzt eine "Valid XHTML"-Grafik in den Seitenfuß gebaut...

    Und darunter willst Du Deinen Namen haben? Vergiss das Ding einfach....

    Viele Grüße
    Mathias Bigge