Alex: Urteil!

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Hallo Struppi,

habe jetzt mal ca 3 minuten gegooglet und ein schönes Urteil gefunden:

http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdJ_15/LG_Frankfurt_Internet/med/dd6/dd660650-5b05-4411-aeb6-df144e9169fc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf

Falls der Link nicht klappt. Das Aktenzeichen ist: 2-03 O 352/05 (Landgericht Frankfurt a. M.)

Lies es dir aufmerksam durch und lies dann deine AGB durch. Sollten diese vergleichbar zu denen aus dem Urteil sein, dann ist es egal ob du die Mail bekommen hast oder nicht.
Sind die 1und1 AGB "besser" vormuliert wird die "unvorhersehrbarkeit" einer derart gravierenden Änderung greifen. (Ansätze hierzu meine ich im URteil gelesen zu haben)
Wäre auch das hinfällig müssen sie dir immer noch nachweisen, dass du die Mail ordungsgemäß (Transparenzgebot) bekommen hast.

So, und jetzt würg ihnen eins rein :)

gruß
Alex