Texter mit x: 1und1 Kündigung

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siehe Tom, es kann aber sein, das schon in den ursprünglichen AGB festgelegt war, daß die AGB geändert werden können. Die Änderung hätte einem aber mit Wiederrufsfrist mitgeteilt werden müßen.

Kündigungsfristen über drei Monaten per AGB sind bei solchen Verträgen aber unwirksam, glaube ich. Da gibt es Urteile, danach könntest Du mal suchen.