Struppi: Urteil!

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habe jetzt mal ca 3 minuten gegooglet und ein schönes Urteil gefunden:

http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdJ_15/LG_Frankfurt_Internet/med/dd6/dd660650-5b05-4411-aeb6-df144e9169fc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf

Super!!!!
Leider kann ich das PDF nicht speichern, aber mit AZ kann ich denen das auch unter die Nase reiben :-)

Falls der Link nicht klappt. Das Aktenzeichen ist: 2-03 O 352/05 (Landgericht Frankfurt a. M.)

Lies es dir aufmerksam durch und lies dann deine AGB durch. Sollten diese vergleichbar zu denen aus dem Urteil sein, dann ist es egal ob du die Mail bekommen hast oder nicht.
Sind die 1und1 AGB "besser" vormuliert wird die "unvorhersehrbarkeit" einer derart gravierenden Änderung greifen. (Ansätze hierzu meine ich im URteil gelesen zu haben)

juristen deutsch ist schon ätzend, aber soweit ich das verstehe, enthalten meine AGBs (ich hab mittlerweile festgestellt das ich zwei habe, beide mit 2 Monaten Kündigungsfrist) keine Formulierung, die mir eine derartige Änderung vorhersehbar machen würde.

So, und jetzt würg ihnen eins rein :)

ich hab zumindest schon mal im Blog was geschrieben, da ich soviele Beiträge zum Thema gefunden habe, dass ich das mal bündeln wollte und hier war ein Blogeintrag wohl mal Erfolgreich.

Vielen Dank!

Struppi.