Es muß eigentlich immer derjenige seine Behauptung beweisen, der durch die Aussage
einen Vorteil erlangt. Im konkreten Fall, da Struppi ja derjenige ist, der kündigen
möchte, würde ich diese "Beweispflicht" eher nicht bei 1&1 sehen...
Wenn 1 & 1 behauptet der Vertrag sei nur nach der und der Frist kündbar aufgrund der und der Bedingungen des Vertrages, müssen die das beweisen.