Es muß eigentlich immer derjenige seine Behauptung beweisen, der durch die Aussage
einen Vorteil erlangt. Im konkreten Fall, da Struppi ja derjenige ist, der kündigen
möchte, würde ich diese "Beweispflicht" eher nicht bei 1&1 sehen...
Die AGBs hab ich noch. Aber falls die geändert wurden kann ich natürlich schwer beweisen, dass ich die Mitteilung nicht bekommen habe.
Struppi.